Neues Kindergeldkonto 2017

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Kommentare

  • @ohmy
    Für die Mindestsicherung musst angeben was du besitzt und auch Sparbücher etc zählen. Ist von Bundesland zu Bundesland bissl anders, aber die Mindestsicherung is ned so leicht zu bekommen.
    Aber am besten mal am Amt anrufen und erkundigen. Ist Antrag ausfüllen und probieren. Kenne aber einige, die dann keinen Anspruch hatten. Ich hätt sowieso keinen Anspruch, egal wie wenig ich verdienen würde, allein schon weil mein Mann arbeitet.
  • Ich frag mich ob man überhaupt in der Karenzzeit einen Anspruch auf Mindestsicherung hat... ich kanns mir nämlich irgendwie nicht vorstellen!
  • im prinzip hat ja die karenz die einem in einem beschäftigungsverhältnis zusteht, nichts mit dem kbg zu tun :thinking_face:
  • Nein während der Karenz hat man sicher nicht Anspruch da man ja in einem aufrechten Dienstverhältnis steht. Oder @claudsch1980 ?
  • und wie soll man mit nicht mal 700 euro überleben? wenn man unterm existenzminimum ist? :thinking_face:
  • Sobald dein Freund/Mann arbeitet, kriegst du keine Mindestsicherung. Ich hatte auch keinen Anspruch obwohl ich "nur" 650€ ALG hatte... KBG hab ich sowieso nur ~450€ (weil Pauschalvariante) Wär nie auf die Idee gekommen Mindestsicherung zu beantragen und kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Sonst würd das ja jeder machen der unterm Existenzminimum ist mitm KBG ;)
  • das ist mir klar, dass das nicht geht wenn der partner normal arbeitet.. aber als alleinerziehende?
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 30. 04. 2017, 20:50
    Ich bleib auch das 2te Jahr unbezahlt daheim. Hab aber dafür vor der SS genug angespart fürs zweite Jahr. Wenn es sich bei dir finanziell nicht ausgeht dann musst du wohl oder übel früher arbeiten gehen. Wenn du keinen Partner hast der dich finanziell unterstützen kann ist das nämlich blöd. @ohmy Sonst Ruf bei der Arbeiterkammer an an welche Behörden du dich wenden kannst... Aber müsstest du dann nicht Unterhalt bekommen?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 30. 04. 2017, 21:51
    nur so als frage/denkanregung:

    bei alleinerziehenden mit kbg bezug muss der kindesvater ja auch alimente zahlen + beihilfe zum kbg... sprich selbst bei der niedrigsten kbg variante sollte man auf 700€ kommen, oder?
  • @ohmy Ich hab mich jetzt eingelesen weils mi interessiert. Man kann die Mindestsicherung auch beantragen wenn man in einem DV steht aber nicht genug verdient also müsste es während der Karenz auch gehen. Nur werden halt Unterhaltszahlungen auf die Mindestsicherung angerechnet. Hättest du zB Anspruch auf 800 Euro und du bekommst 300 Unterhalt wird dir 500 Euro ausbezahlt.
    Es müssen auch noch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
    Falls du ein Auto hast musst du es verkaufen und du darfst nicht mehr als 4222 Euro an Ersparten haben.
    Je nach Wahl des KBG musst du nach dem 2 bzw 3. Jahr vom Kind wieder arbeitswillig sein.

    Aber ich denke bei einem Beratungsgespräch bei der AK weißt du dann genau wie viel dir zusteht.
  • @Michi3456 ich hab mich auch ein bisschen schlau gemacht und habe folgendes beispiel gefunden

    Fallbeispiel 1: Eine Alleinerzieherin mit zwei minderjährigen Kindern verdient als Teilzeitkraft 500 Euro netto im Monat. 200 Euro bekommt sie Unterhalt vom Kindsvater. Die Mindestsicherung für einen Erwachsenen und zwei Kinder beträgt 1.012 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 759 Euro (75 Prozent des Mindeststands für einen Erwachsenen von 744 Euro und zwei Mal 134 Euro für die Kinder) und einem Wohnkostenanteil von 253 Euro (25 Prozent des Mindeststands für einen Erwachsenen und zwei Kinder) zusammen.

    Abzüglich ihres Einkommens und des Unterhalts bekommt die Alleinerzieherin 312 Euro aus der Mindestsicherung. Wenn sie bei ihren Eltern wohnt, fällt der Wohnkostenanteil weg. Die Frau hätte einen Anspruch auf nur mehr 59 Euro Mindestsicherung.

    ist jetzt nicht 1:1 aber zeigt nur, dass man nicht arbeitslos sein muss :) aber du hast recht, am besten bei ma40 und ak nachfragen bzw beraten lassen
  • @ohmy ja wenn du alleine bist & keinen Besitz hast, dann kannst du nach Auslauf des eKBG Mindestsicherung beantragen.
    Also die restlichen 8 Monate dann eben
  • bearbeitet 4. 05. 2017, 11:19
    @Michi3456 habe auch vor 2 Jahre in Karenz zu gehen. Da ich das eakbg beanspruchen will, werde ich auch das zweite Jahr unbezahlt zuhause sein. Ich müsste mich doch dann bei meinem Mann mitversichern lassen oder? Hoffe du kennst dich aus ;)
  • @janinchen2601 ja im zweiten Jahr musst du dich dann mit deinem Partner mitversichern 😉
  • Danke @tamara1987
    Und das geht ohne Probleme? Bin da immer sehr vorsichtig und kenn mich leider zu wenig aus
  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und interessiere mich für Väterkarenz und die Suchfunktion hat mich auf diesen Thread gebracht.

    Gibt es hier Erfahrungsberichte oder spezielle Tipps (oder vielleicht einen passenderen Thread, den ich nicht gefunden habe). @kea , du hast erwähnt, dass aus deinem Bekanntenkreis viele Väter in Karenz gegangen sind? Gibt's hier im Forum sonst noch Väter, die länger in Karenz gegangen sind?

    Wir planen, das 12+2 einkommensabhängige Modell in Anspruch zu nehmen, wobei ich die "12" nehme und meine Frau die "2". Aufgrund von Kaiserschnitt und 12 Wochen Mutterschutz bleiben von den 12 Monaten leider nur mehr 9 übrig. Mir ist bewusst, dass so eine Väterkarenz nicht gerade karrierefördernd ist und auch der Kündigungsschutz umgangen werden kann, aber diese Risiken sind es mir wert.

    Spezifische Fragen wären:
    - Wenn ich die 9 Monate einkommensabhängig nehme, kann ich dann noch zusätzliche Monate ohne KBG nehmen? (Wahrscheinlich müsste ich mich dann bei meiner Frau mitversichern lassen? Ist das ein großer administrativer Aufwand?)
    - Ich nehme an, für meinen Karenzanspruch ist es egal, ob meine Frau arbeitet oder nicht oder was sie genau macht? (Sie ist derzeit selbstständig)
  • @janinchen2601 laut der Auskunft der GKK schon! Ist keine Hexerei und kostet angeblich auch nix, so würde ich informiert. 😉
  • @Snemmel
    - ja du kannst in Karenz gehen bei deinem Arbeitgeber bis das Kind 2 ist und dich bei der Mutter gratis mitversichern wenn ihr zusammen wohnt. Aber Achtung, nicht während sie in Mutterschutz oder Karenz ist (wobei wenn sie selbstständig ist ist das wohl anders da eh nicht in Karenz?)
    Snemmel
  • @itchify Vielen Dank für die Antwort. Ja, und während Mutterschutz kann ich sowieso nicht in Karenz gehen, den warte ich derzeit ab. Habe meinen gesamten Resturlaub audgebraucht, um sie nach der Geburt zu unterstützen, aber dann geht's wieder zurück in die Arbeit, bevor die Karenz beginnt.

    Die Selbstständigkeit meiner Frau ist auch der Grund, warum für sie Karenz keinen Sinn macht. Theoretisch könnte aber auch der Mann in Karenz gehen, wenn die Frau Hausfrau, oder würde das dann nicht gehen?
  • Hallo, ich hab eine Frage zum ea-KBG...wie wird der tatsächliche Betrag den man bekommt berechnet? Wird das Gehalt vom Jahr vor der Geburt herangezogen (was mMn weniger Sinn macht) oder die letzten Monatseinkommen vor der Geburt? Macht bei mir nämlich einen riesen Unterschied da ich im Jahr 2016 noch teils studiert habe bzw. nur Teilzeit angestellt war...außerdem muss man für das ea-KBG ja "nur" 6 Monate fix angestellt sein...ich versteh das irgendwie nicht? ET wäre in meinem Fall November 2017.
    Macht man sich bezügl. Beratung und Ausrechnung dann einen Termin bei der AK oder bei der KK aus?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :-)
  • Hallo,

    Ich hab eine frage zum KBG bzw zur versicherung beim zweiten kind und hoffe jemand von euch kann mir hier weiterhelfen. :s hab schon überall gesucht aber nirgends infos gefunden.

    Bei meinem Großen habe ich das eaKBG gewählt und bin jetzt seit Dezember in unbezahlter Karenz und daher mit meinem Mann mitversichert (vorher NÖGKK, jetzt BVA). Wuzzi 2 kommt im Juli zur Welt, ich geh also zwischenzeitlich nicht arbeiten - weiß hier jemand wie das dann mit der Versicherung aussieht? Bin ich weiter mitversichert oder muss ich mich wieder bei der GKK anmelden? :s
    Schon mal Danke! für eure Hilfe!
  • @Lilli9612 Bei der Günstigkeitsrechnung wird das letzte Jahr vor der Geburt herangezogen. Wenn du aber die drei Monate vor Mutterschutz mehr hast dann wird sicher dieser Betrag herangezogen. Dann wären es bei dir die 80 % vom Wochengeld
  • Vielen Dank für die rasche Antwort. :-) Das heißt man kann mit dem Durchschnittsnettogehalt der letzten 3 Monate vor Mutterschutz rechnen +17% für Sonderzahlung 2. im Jahr wenn ich das so richtig verstanden und auch gelesen habe?
  • @Lilli9612 Du solltest ungefähr 80% des Nettogehalts bekommen, wenn die Günstigkeitsrechnnung ergibt, dass das mehr als 80% vom Wochengeld ist, siehe a) in Verb. mit e) unten. Begrenzt ist das allerdings mit 2000,-/Monat.
    Berechnung des Tagesbetrages

    a) Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige, Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung):
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes. Die Krankenkasse führt zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch, siehe Punkt e).

    b) Beamtinnen:
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes einer Vertragsbediensteten (durchschnittlicher täglicher Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes inklusive aliquote Sonderzahlungen). Die Krankenkasse führt zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch, siehe Punkt e).

    c) Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern:
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes (durchschnittlicher täglicher Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive eines Zuschlags für Sonderzahlungen). Die Krankenkasse führt zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch, siehe Punkt d).

    d) Männliche Beamte:
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes einer Vertragsbediensteten (durchschnittlicher täglicher Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive aliquote Sonderzahlungen). Die Krankenkasse führt zusätzlich eine Günstigkeitsrechnung durch, siehe Punkt e).

    e) Alle anderen und Günstigkeitsrechnung:
    Herangezogen werden die im relevanten Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden
    , daher sind z.B. Pensionen ausgenommen), aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Hier auch von der Arbeiterkammer:
    Wie wird das ea KBG berechnet?
    Wenn Sie Wochengeld beziehen, errechnet sich das ea KBG aus 80 Prozent Ihres Wochengeldes.
    Für Väter gilt: 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes
    Das ea KBG wird nach 2 Methoden ermittelt:

    Methode 1
    Das Wochengeld entspricht dem durchschnittlichen täglichen Nettoverdienst der letzten 3 vollen Kalendermonate vor Beginn der 8­-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive eines Zuschlags für Sonderzahlungen. Davon beträgt das ea KBG 80 Prozent.

    Methode 2
    Das ea KBG errechnet sich aus 80 Prozent der maßgeblichen Ein­künfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
    Die Grundlage dafür ist der Einkommensteuerbescheid aus diesem Kalenderjahr. Maßgebliche Einkünfte sind Einkünfte aus unselbst­ständiger Arbeit gemäß § 25 EStG. Ausgenommen sind Pensions­ einkünfte, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Kinderbe­treuungsgeld.

    Der maximale Tagesbetrag beträgt jedoch 66 Euro.
  • Vielen , vielen Dank!l :-)
  • Hallo! Ich bin neu hier im Forum und habe mich schon durch viele interessante Beiträge gelesen! Vielen Dank erstmal für die ganzen spannenden Beiträge. Gibt total kompetente Antworten hier :D Deshalb schon mal meine 1. Frage: Ich habe Mitte Aug17 ET und möchte gerne das eKBG nehmen, will aber 2 Jahre daheim bleiben und mir im 1. Jahr die Hälfte weglegen. Mein Mann möchte gerne 3 Monaten in Karenz gehen. Heißt dass, ich würde bis zum 11. Monat zu Hause bleiben und er danach bis zum 14. und dann gehe ich in die unbezahlte Karenz bis zum 24. Monat? So würde auch mein Mann das eKBG bekommen, oder? Wenn ich im Monat 11-14 arbeiten bin, könnte das mit dem Stillen ein Problem werden? Tagsüber meine ich? Hat wer Erfahrung? Vielen Dank für eure Antworten! Lg
    Semmal
  • Ja, das kannst du so machen. Oder dein Mann kann auch sonst irgendwann gehen bis zum 14. Monat halt. Also zb auch vom 6.-9. Monat oder so. Ich machs grad so, dass mein Mann im Sommer in Karenz geht, da ich noch viel Urlaub hab (Urlaubsanspruch wird auch während der Mutterschutzzeit weiter aufgebaut!) und nur wenige Tage arbeite. So können wir im Sommer viel gemeinsam machen. Der Kleine is halt erst 5 Monate alt, aber da es ein paar Tage sind, sollte das schon klappen.
    Was das Stillen betrifft, wenn du ned weit weg arbeitest, geht das auch zwischendurch - laut Homepage der AK hat man täglich Anspruch auf bis zu 1,5 Stunden bezahlte Pause fürs Stillen. Oder Abpumpen und mit Flascherl geben. Aber wenn er eh erst so spät geht, wird dein Kind wahrscheinlich eh tagsüber auch schon essen, dann is das auch kein Problem.
  • Danke! Die Arbeit ist schon weit weg, aber da ich Lehrerin bin, bin ich auch nicht so lange weg von daheim. So mitten drin geht auch? Das wäre auch interessant. Muss ich mit meinem Mann besprechen. Geht das eigentlich taggenau? Also zB GT ist am 20.8.17 und ich gehe dann zB von 20.7.-20.10.17 arbeiten? Weißt du, ob meinem Mann in der Karenz die 700€ vom Papamonat abgezogen werden? Das Papamonat möchte er nämlich auch machen. Krankenversichern kann ich mich in der unbezahlten Karenz bei meinem Mann (ich bin WGKK)? Lg
  • Ich falle in die alte Regelung, daher bitte nochmal nachfragen (bei der AK zB), aber da war nur wichtig, dass "jeder Karenzteil" (also bei uns Mama in Karenz, dann Papa in Karenz, dann Mama in Karenz) mindestens 2 Monate dauert. Mit welchem Tag du startest, ist egal. Also zB. Mama von 17.5. bis 17.7., dann Papa bis 16.10. und wieder Mama ab 17.9.
    Wichtig: Wenn sich dein Mutterschutz verlängert (zB. nach Kaiserschnitt), dann muss dein erster Karenzteil dennoch mindestens 2 Monate lang sein. Das war bei uns dann schon knapp...
    Und die Fristen für die Meldungen bei GKK und Arbeitgeber ned vergessen! Der Vater sollte zwischen 4 und 3 Monate vor Karenzbeginn melden (damit der Kündigungsschutz greift frühestens 4 Monate vor Beginn und damit es fristgerecht eingereicht ist, mindestens 3 Monate vor Beginn der Karenz) an den Arbeitgeber.
    Die GKK braucht im Prinzip 3 Anträge - für jeden Teil von dir und für den Teil vom Papa.
    Wie das mit dem Papamonat gelöst ist, damit habe ich mich ehrlich gesagt ned beschäftigt, da wir noch in die alte Regelung gefallen sind und der AG meines Mannes kein Papamonat unterstützt.
    Und in der Zeit deiner unbezahlten Karenz, kannst dich bei deinem Mann mitversichern lassen. Darfst dann nur ned drauf vergessen ;)
    KrümelchenMC
  • Super danke! Das hilft mir schon sehr weiter :3
  • Ich bin gerade dabei den Antrag an die KK zu schicken.
    Man muss ja die 5 Muki ss Untersuchungen und die 1. Kindesuntersuchung in Kopie beilegen.
    Wisst ihr ob damit die Seite mit den Stempeln gemeint ist oder wirklich jede einzelne Untersuchung in Kopie?
    Danke
  • @melisse du schickst nur die letzten Seiten. Einfach raus trennen und schicken.
    melisse
  • @melisse Habe dazu was gefunden:

    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/mu-ki-pa-untersuchungen.html

    Jede durchgeführte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird vom Arzt bzw von der Ärztin in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Im hinteren Teil des Passes befinden sich drei Blätter, die als Nachweis für die Krankenkasse dienen.
    Der Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat in zwei Schritten zu erfolgen:
    Der Nachweis der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen hat gleich bei der Antragstellung zu erfolgen (in Kopie), die restlichen Untersuchungen sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.
    Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, erfolgt grundsätzlich eine Reduktion des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (dh beim anderen Elternteil dann, sofern dieser Kinderbetreuungsgeld bezieht).
    Bei Mehrlingskindern sind Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für jedes Kind extra nachzuweisen.
    Wichtig:
    Der Mutter-Kind-Pass ist hinsichtlich der Aufteilung der Nachweis-Blätter noch nicht an die neue Rechtslage angepasst; die ersten vier Kindesuntersuchungen befinden sich auf einem Blatt, obwohl die erste Kindesuntersuchung bereits bei Antragstellung vorzulegen ist. Die erste Kindesuntersuchung ist daher jedenfalls in Kopie vorzulegen, da das zweite heraustrennbare Blatt für die Bestätigung der weiteren Kindesuntersuchungen benötigt wird.
    Auch die übrigen Nachweise können in Kopie vorgelegt werden.
    Die Krankenkasse behält sich vor, die Blätter im Original abzuverlangen. Bitte bewahren Sie diese daher ordnungsgemäß auf.

    melisse
  • melissemelisse

    1,307

    bearbeitet 21. 08. 2017, 15:39
    Danke für eure Hilfe!

    Geht von euren Männnern auch jemand in Karenz und kennt sich aus? Ich war zwar bei der AK Infoveranstaltung bin aber jetzt trotzdem total verwirrt mit dem Papierkram. Hab heute mit der AK telefoniert aber mir sind immer noch nicht alle Dinge klar.

    z.B.:

    Gesetzlich dauert die Karenz höchstens 2 Jahre. Danach kann man mit dem AG ja vereinbaren länger zu bleiben (habe die längste Variante ausgewählt). Wenn der AG aber nicht damit einverstanden ist, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Wenn dann mein Kindergeldkonto weiter läuft weil ich die längste Variante gewählt hab bin ich dann trotzdem versichert oder nicht?

    Und geteilte Karenz ist auch so ein Thema..
    Ich geh bis zum vollendeten 17. Monat in Karenz und mein Mann dann bis zum 24.
    Danach bleib ich wieder daheim.
    Bei der Karenzmeldung an meinen AG soll ich laut AK schreiben dass ich mit dem vollendeten 17. Monat meiner Kinder zurückkomme. Und mein Mann soll 4 Monate davor seinem AG Bescheid geben, dass er in Karenz geht. Beim Formular für die KK muss ich die Variante angeben und dann auf der letzten Seite wird gefragt wie lange die Karenz dauert.
    Gebe ich da an bis zum 17. Monat obwohl ich dann vorhabe zu verlängern?

    Sorry für den langen Text und dass ich das kompliziert geschrieben hab, ich blicke da echt nicht durch. Das einzige Formular, dass mir einfach vorkommt ist das vom Papamonat :see_no_evil:
  • Hallo!
    Ich hänge beim Ausfüllen für den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?
    (5b Kinderbetreuungsgeld-Konto Dauer)
    Ich nehme die kürzeste Variante 365Tage!
    Muss ich bei der Dauer dann von Geburt an oder später (ich denke mal damit ist dann nach Wochengeldbezug???? gemeint oder?) angeben?
    Und bei bis muss ich dann, oder kürzer ausfüllen, sprich das Datum wann die 365 Tage enden?
    Aja, wird der Tag der Geburt bei den gewünschten Tagen mitgerechnet oder nicht?
    Vielen Dank falls mir da wer weiterhelfen kann!
    Ich hasse Formulare ausfüllen!!! :rolling_eyes:
  • @xstrizix Normalerweise gilt das Kbg ab Geburt. Nur wird es am Anfang durchs Wochengeld ersetzt (wenn Anspruch besteht).
    Und es gilt dann bis einen Tag vor dem 1. Geb.
    Also angenommen, Geburt war am 18.8.2017. Dann endet das 12 monatige Kbg am 17.8.2018.

    Aber nachfragen bei der GKK ist sicher kein Fehler. Musste auch dort anrufen, weil mir was nicht klar war...
  • @xstrizix Ich hoffe nur für dich, dass du nicht bei der WGKK bist, denn dort gibt's zur Zeit 8-10 Wochen Bearbeitungszeit (und normalerweise passt nicht beim ersten Mal gleich alles, also kann man die Zeit mal zwei nehmen... ich musste die Arbeits- und Entgeltbestätigung vom Arbeitgeber sowie die Karenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber nachbringen)
  • @Corni Dankeschön!
    @Snemmel Doch ich bin bei der WGKK, muss aber sagen ich hatte weder bei meiner ersten Karenz, noch bei sonst irgendwelchen Angelegenheiten dort Probleme und es hat immer alles gepasst.
    Und was Unterlagen für Wochengeldbezug u. Karenz betrifft schick ich immer alles per E-Mail hin und frag nach ob was fehlt, da können sie sich dann nicht raus reden das sie etwas nicht bekommen haben.
    Da ich bei der gleichen Sachbearbeiterin bin wie bei Kind 1 wird hoffentlich dieses Mal auch wieder alles passen!
  • @xstrizix Denke mir auch, dass im Endeffekt alles passen wird, aber zur Zeit dauert's einfach ziemlich lang. Ich war sogar persönlich dort, aber das beschleunigt die Sache auch nicht unbedingt, weil trotzdem allles ans Backoffice zur Kontrolle weitergeleitet werden muss. Die erste Antwort ist immerhin schon nach sechs Wochen gekommen =) Es gibt übrigens ein neues Formular für die Karenzvereinbarung, von dem ich (und mein Arbeitgeber) vorher nichts gewusst haben.
  • Ich hätte auch eine kurze Frage.

    Wird beim Bezug von KBG die Studienbeihilfe für die Zuverdienstgrenze herangezogen?
  • Hab ich das richtig verstanden:
    Aus der Bildungskarenz direkt in den Mutterschutz bedeutet kein Wochengeld und nur die Möglichkeit des pauschalen KBG. Stimmt das so?
  • hallo hätte mal eine frage
    eine freundin von mir hat anfang april ihre tochter bekommen und bis heute noch kein geld sie lebt im bez wiener neustadt niederösterreich und ist bei der wiener gkk
    sie ruft ständig an und ihr wir nur erklärt das es hald so lang dauert hat sonst noch wer probleme gehabt lg
  • Das gibt's nicht! Da muss etwas nicht stimmen!!!
  • Also da kann wirklich etwas nicht stimmen. Deine Freundin soll ich an den Ombudsmann wenden. Mein Mann und ich haben uns bei beiden Kindern die Karenz geteilt und da kam auch zu diversen Hindernissen, Falschberechnungen etc., aber sobald wir uns an den Ombudsmann gewendet haben, hatten wir innerhalb kurzer Zeit alle Informationen und Geld war am Konto.
    kathi_kaboom
  • @swirl30 wer oder was ist denn ombudsmann??

    Könnte es vll auch an dervorgeschichte liegen dassie erst im 9monat erfahren hat das sie schwanger ist unddaher keine muki untersuchungen hat?
  • @kathi_kaboom bei mir hat's von Antragsstellung bis zur ersten Auszahlung knappe sechs Monate gedauert. WGKK ist derzeit unter Wasser.

    Selbst, wenn man nicht alle Mutter Kind Pass Untersuchungen hat, bekommt man deswegen nicht gar kein Geld, sondern es wird was abgezogen (1300,- denke ich).
    kathi_kaboom
  • @Snemmel hast du das geld rückbezaht bekommen ?
  • Ja, aber Geld kommt immer mit einer gewissen Verzögerung. Also ich bin seit drei Monaten in Karenz und habe für knappe zwei das Geld bekommen.
  • Ich glaube dass das Kindergeld zur Hälfte gekürzt wird wenn man keine Untersuchungen hatte
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