Neues Kindergeldkonto 2017
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 300 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
1,138
Für die Mindestsicherung musst angeben was du besitzt und auch Sparbücher etc zählen. Ist von Bundesland zu Bundesland bissl anders, aber die Mindestsicherung is ned so leicht zu bekommen.
Aber am besten mal am Amt anrufen und erkundigen. Ist Antrag ausfüllen und probieren. Kenne aber einige, die dann keinen Anspruch hatten. Ich hätt sowieso keinen Anspruch, egal wie wenig ich verdienen würde, allein schon weil mein Mann arbeitet.
3,017
2,351
2,370
2,351
6,653
2,351
2,370
4,125
bei alleinerziehenden mit kbg bezug muss der kindesvater ja auch alimente zahlen + beihilfe zum kbg... sprich selbst bei der niedrigsten kbg variante sollte man auf 700€ kommen, oder?
2,370
Es müssen auch noch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
Falls du ein Auto hast musst du es verkaufen und du darfst nicht mehr als 4222 Euro an Ersparten haben.
Je nach Wahl des KBG musst du nach dem 2 bzw 3. Jahr vom Kind wieder arbeitswillig sein.
Aber ich denke bei einem Beratungsgespräch bei der AK weißt du dann genau wie viel dir zusteht.
2,351
Fallbeispiel 1: Eine Alleinerzieherin mit zwei minderjährigen Kindern verdient als Teilzeitkraft 500 Euro netto im Monat. 200 Euro bekommt sie Unterhalt vom Kindsvater. Die Mindestsicherung für einen Erwachsenen und zwei Kinder beträgt 1.012 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 759 Euro (75 Prozent des Mindeststands für einen Erwachsenen von 744 Euro und zwei Mal 134 Euro für die Kinder) und einem Wohnkostenanteil von 253 Euro (25 Prozent des Mindeststands für einen Erwachsenen und zwei Kinder) zusammen.
Abzüglich ihres Einkommens und des Unterhalts bekommt die Alleinerzieherin 312 Euro aus der Mindestsicherung. Wenn sie bei ihren Eltern wohnt, fällt der Wohnkostenanteil weg. Die Frau hätte einen Anspruch auf nur mehr 59 Euro Mindestsicherung.
ist jetzt nicht 1:1 aber zeigt nur, dass man nicht arbeitslos sein muss
5,288
Also die restlichen 8 Monate dann eben
1,532
371
1,532
Und das geht ohne Probleme? Bin da immer sehr vorsichtig und kenn mich leider zu wenig aus
11
Gibt es hier Erfahrungsberichte oder spezielle Tipps (oder vielleicht einen passenderen Thread, den ich nicht gefunden habe). @kea , du hast erwähnt, dass aus deinem Bekanntenkreis viele Väter in Karenz gegangen sind? Gibt's hier im Forum sonst noch Väter, die länger in Karenz gegangen sind?
Wir planen, das 12+2 einkommensabhängige Modell in Anspruch zu nehmen, wobei ich die "12" nehme und meine Frau die "2". Aufgrund von Kaiserschnitt und 12 Wochen Mutterschutz bleiben von den 12 Monaten leider nur mehr 9 übrig. Mir ist bewusst, dass so eine Väterkarenz nicht gerade karrierefördernd ist und auch der Kündigungsschutz umgangen werden kann, aber diese Risiken sind es mir wert.
Spezifische Fragen wären:
- Wenn ich die 9 Monate einkommensabhängig nehme, kann ich dann noch zusätzliche Monate ohne KBG nehmen? (Wahrscheinlich müsste ich mich dann bei meiner Frau mitversichern lassen? Ist das ein großer administrativer Aufwand?)
- Ich nehme an, für meinen Karenzanspruch ist es egal, ob meine Frau arbeitet oder nicht oder was sie genau macht? (Sie ist derzeit selbstständig)
371
5,362
- ja du kannst in Karenz gehen bei deinem Arbeitgeber bis das Kind 2 ist und dich bei der Mutter gratis mitversichern wenn ihr zusammen wohnt. Aber Achtung, nicht während sie in Mutterschutz oder Karenz ist (wobei wenn sie selbstständig ist ist das wohl anders da eh nicht in Karenz?)
11
Die Selbstständigkeit meiner Frau ist auch der Grund, warum für sie Karenz keinen Sinn macht. Theoretisch könnte aber auch der Mann in Karenz gehen, wenn die Frau Hausfrau, oder würde das dann nicht gehen?
149
Macht man sich bezügl. Beratung und Ausrechnung dann einen Termin bei der AK oder bei der KK aus?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :-)
1
Ich hab eine frage zum KBG bzw zur versicherung beim zweiten kind und hoffe jemand von euch kann mir hier weiterhelfen.
Bei meinem Großen habe ich das eaKBG gewählt und bin jetzt seit Dezember in unbezahlter Karenz und daher mit meinem Mann mitversichert (vorher NÖGKK, jetzt BVA). Wuzzi 2 kommt im Juli zur Welt, ich geh also zwischenzeitlich nicht arbeiten - weiß hier jemand wie das dann mit der Versicherung aussieht? Bin ich weiter mitversichert oder muss ich mich wieder bei der GKK anmelden?
Schon mal Danke! für eure Hilfe!
2,370
149
11
11
149
859
1,138
Was das Stillen betrifft, wenn du ned weit weg arbeitest, geht das auch zwischendurch - laut Homepage der AK hat man täglich Anspruch auf bis zu 1,5 Stunden bezahlte Pause fürs Stillen. Oder Abpumpen und mit Flascherl geben. Aber wenn er eh erst so spät geht, wird dein Kind wahrscheinlich eh tagsüber auch schon essen, dann is das auch kein Problem.
859
1,138
Wichtig: Wenn sich dein Mutterschutz verlängert (zB. nach Kaiserschnitt), dann muss dein erster Karenzteil dennoch mindestens 2 Monate lang sein. Das war bei uns dann schon knapp...
Und die Fristen für die Meldungen bei GKK und Arbeitgeber ned vergessen! Der Vater sollte zwischen 4 und 3 Monate vor Karenzbeginn melden (damit der Kündigungsschutz greift frühestens 4 Monate vor Beginn und damit es fristgerecht eingereicht ist, mindestens 3 Monate vor Beginn der Karenz) an den Arbeitgeber.
Die GKK braucht im Prinzip 3 Anträge - für jeden Teil von dir und für den Teil vom Papa.
Wie das mit dem Papamonat gelöst ist, damit habe ich mich ehrlich gesagt ned beschäftigt, da wir noch in die alte Regelung gefallen sind und der AG meines Mannes kein Papamonat unterstützt.
Und in der Zeit deiner unbezahlten Karenz, kannst dich bei deinem Mann mitversichern lassen. Darfst dann nur ned drauf vergessen
859
1,307
Man muss ja die 5 Muki ss Untersuchungen und die 1. Kindesuntersuchung in Kopie beilegen.
Wisst ihr ob damit die Seite mit den Stempeln gemeint ist oder wirklich jede einzelne Untersuchung in Kopie?
Danke
3,580
2,370
https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/mu-ki-pa-untersuchungen.html
Jede durchgeführte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird vom Arzt bzw von der Ärztin in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Im hinteren Teil des Passes befinden sich drei Blätter, die als Nachweis für die Krankenkasse dienen.
Der Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat in zwei Schritten zu erfolgen:
Der Nachweis der fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen hat gleich bei der Antragstellung zu erfolgen (in Kopie), die restlichen Untersuchungen sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.
Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, erfolgt grundsätzlich eine Reduktion des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (dh beim anderen Elternteil dann, sofern dieser Kinderbetreuungsgeld bezieht).
Bei Mehrlingskindern sind Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für jedes Kind extra nachzuweisen.
Wichtig:
Der Mutter-Kind-Pass ist hinsichtlich der Aufteilung der Nachweis-Blätter noch nicht an die neue Rechtslage angepasst; die ersten vier Kindesuntersuchungen befinden sich auf einem Blatt, obwohl die erste Kindesuntersuchung bereits bei Antragstellung vorzulegen ist. Die erste Kindesuntersuchung ist daher jedenfalls in Kopie vorzulegen, da das zweite heraustrennbare Blatt für die Bestätigung der weiteren Kindesuntersuchungen benötigt wird.
Auch die übrigen Nachweise können in Kopie vorgelegt werden.
Die Krankenkasse behält sich vor, die Blätter im Original abzuverlangen. Bitte bewahren Sie diese daher ordnungsgemäß auf.
1,307
Geht von euren Männnern auch jemand in Karenz und kennt sich aus? Ich war zwar bei der AK Infoveranstaltung bin aber jetzt trotzdem total verwirrt mit dem Papierkram. Hab heute mit der AK telefoniert aber mir sind immer noch nicht alle Dinge klar.
z.B.:
Gesetzlich dauert die Karenz höchstens 2 Jahre. Danach kann man mit dem AG ja vereinbaren länger zu bleiben (habe die längste Variante ausgewählt). Wenn der AG aber nicht damit einverstanden ist, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Wenn dann mein Kindergeldkonto weiter läuft weil ich die längste Variante gewählt hab bin ich dann trotzdem versichert oder nicht?
Und geteilte Karenz ist auch so ein Thema..
Ich geh bis zum vollendeten 17. Monat in Karenz und mein Mann dann bis zum 24.
Danach bleib ich wieder daheim.
Bei der Karenzmeldung an meinen AG soll ich laut AK schreiben dass ich mit dem vollendeten 17. Monat meiner Kinder zurückkomme. Und mein Mann soll 4 Monate davor seinem AG Bescheid geben, dass er in Karenz geht. Beim Formular für die KK muss ich die Variante angeben und dann auf der letzten Seite wird gefragt wie lange die Karenz dauert.
Gebe ich da an bis zum 17. Monat obwohl ich dann vorhabe zu verlängern?
Sorry für den langen Text und dass ich das kompliziert geschrieben hab, ich blicke da echt nicht durch. Das einzige Formular, dass mir einfach vorkommt ist das vom Papamonat :see_no_evil:
822
Ich hänge beim Ausfüllen für den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?
(5b Kinderbetreuungsgeld-Konto Dauer)
Ich nehme die kürzeste Variante 365Tage!
Muss ich bei der Dauer dann von Geburt an oder später (ich denke mal damit ist dann nach Wochengeldbezug???? gemeint oder?) angeben?
Und bei bis muss ich dann, oder kürzer ausfüllen, sprich das Datum wann die 365 Tage enden?
Aja, wird der Tag der Geburt bei den gewünschten Tagen mitgerechnet oder nicht?
Vielen Dank falls mir da wer weiterhelfen kann!
Ich hasse Formulare ausfüllen!!! :rolling_eyes:
3,743
Und es gilt dann bis einen Tag vor dem 1. Geb.
Also angenommen, Geburt war am 18.8.2017. Dann endet das 12 monatige Kbg am 17.8.2018.
Aber nachfragen bei der GKK ist sicher kein Fehler. Musste auch dort anrufen, weil mir was nicht klar war...
11
822
@Snemmel Doch ich bin bei der WGKK, muss aber sagen ich hatte weder bei meiner ersten Karenz, noch bei sonst irgendwelchen Angelegenheiten dort Probleme und es hat immer alles gepasst.
Und was Unterlagen für Wochengeldbezug u. Karenz betrifft schick ich immer alles per E-Mail hin und frag nach ob was fehlt, da können sie sich dann nicht raus reden das sie etwas nicht bekommen haben.
Da ich bei der gleichen Sachbearbeiterin bin wie bei Kind 1 wird hoffentlich dieses Mal auch wieder alles passen!
11
1,985
Wird beim Bezug von KBG die Studienbeihilfe für die Zuverdienstgrenze herangezogen?
1,999
Aus der Bildungskarenz direkt in den Mutterschutz bedeutet kein Wochengeld und nur die Möglichkeit des pauschalen KBG. Stimmt das so?
360
eine freundin von mir hat anfang april ihre tochter bekommen und bis heute noch kein geld sie lebt im bez wiener neustadt niederösterreich und ist bei der wiener gkk
sie ruft ständig an und ihr wir nur erklärt das es hald so lang dauert hat sonst noch wer probleme gehabt lg
371
568
360
Könnte es vll auch an dervorgeschichte liegen dassie erst im 9monat erfahren hat das sie schwanger ist unddaher keine muki untersuchungen hat?
11
Selbst, wenn man nicht alle Mutter Kind Pass Untersuchungen hat, bekommt man deswegen nicht gar kein Geld, sondern es wird was abgezogen (1300,- denke ich).
360
11
2,370