Wochengeld bei geringfügiger Beschäftigung

Muss man zwingend selbstversichert sein wenn man geringfügig angestellt ist oder reicht hier auch eine Mitversicherung um Anspruch auf Wochengeld zu bekommen?
Ich bin derzeit noch bei meinem 40 Stunden Job in Karenz und arbeite geringfügig bei einen anderen Arbeitgeber. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

Kommentare

  • Michi3456 schrieb: »
    Muss man zwingend selbstversichert sein wenn man geringfügig angestellt ist oder reicht hier auch eine Mitversicherung um Anspruch auf Wochengeld zu bekommen?
    Ich bin derzeit noch bei meinem 40 Stunden Job in Karenz und arbeite geringfügig bei einen anderen Arbeitgeber. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

    Du musst für diesen Job SV Beiträge zahlen, sonst hast du keinen Anspruch.
    Außer du hast noch KBG Bezug und kannst daraus einen Anspruch ableiten.
  • Danke. Ich hab auch bei der GKK angerufen. Ich muss mich Selbstversichern dann hab ich Anspruch darauf. Ich muss mir das aber überlegen ob sich das auszahlt...
  • Hab mal wieder eine Frage vielleicht war wer in der gleichen Lage bevor ich wieder die GKK anrufe. Ich bin geringfügig beschäftigt und hab mich selbst versichert. Wie lange muss ich jetzt den Beitrag zahlen? Nur bis Beginn Mutterschutz oder auch die 8 Wochen wo ich dann auch Wochengeld bekomme?
  • @Michi3456 ich war in der selben situation. Bis zum beginn mutterschutz
  • @claudschgi Danke. Weißt du auch wie der AG dich abgemeldet hat? Geht da auch als Grund Zeitablauf, einvernehmliche Lösung oder muss es Karenz nach MSChG sein? Hast du den Antrag auf Wochengeld wo online ausgefüllt?
  • @Michi3456 ich hab den antrag auf wochengeld gar nicht ausfüllen müssen. Bin zur gkk, dort haben sie die seite vom et aus dem mutterkindpass kopiert und gesagt, sie speicherts gleich so ab, dann geht alles automstisch, also ich musste nichts machen und das hat gut geklappt.
    Das mit der abmeldung weiß ich jetzt nicht mehr, dass hat ja die firma gemacht. Aber ich schau dir am abend mal ob es wo steht bei mir
  • Ja das wäre nett. Wenn du nicht findest frag ich nach bei der GKK. Weil ich arbeite geringfügig bei einer anderen Firma wo ich derzeit noch in Karenz bin. Da müssen e di die Mutterschutzmeldung machen.
  • @Michi3456 bei mir steht karenz. Ist bei mir aber der selbe AG. Ich denke aber, da es ja “nur“ ein geringfügiges Dienstverhältnis ist. Gibt es sicher auch kein Problem wenn man das dv anders auflöst. Aber ruf zur Sicherheit bei der gkk an.
  • bearbeitet 9. 03. 2018, 23:16
    Hallo!
    Weiß jemand wie lange man Geringfügig angemeldet sein muss, um Anspruch auf Wochengeld zu haben?

    Bin noch in Karenz und erwarte wieder ein Baby!Da ich kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhalte habe ich anscheinend auch keinen Anspruch auf Wochengeld.
    Ich hätte die Möglichkeit, dass ich die Letzten 2 Monate vor dem Mutterschutz Geringfügig Arbeite, bekomme ich dann das Wochengeld oder muss man für längere Zeit gemeldet sein?

    Lg
  • Soviel ich weiß hast du mir geringfügiger Arbeit keinen Anspruch, außer du versicherst dich selbst. @Michi3456 hat das glaube ich gemacht
  • @GlücklicheMami91 wenn du geringfügig arbeitest dann kannst du dich für bissi mehr wie 60€ im monat bei der gkk selber krankenversichern und dann hast anspruch auf wochengeld, insofern du 3 monate vor mutterschutz ein einkommen (kbg, geringfügige arbeit mit selbstversicherung, teilzeit, ams), leider steht dir da dann nur ein pauschales wochengeld zu, das sind um die 9€ am tag, total wenig! Oder du hast eventuell die möglichkeit dich bei deinem mann mitversichern zu lassen.
    Ich bin seit mitte februar im mutterschutz, habe bis anfang jänner kbg bekommen und hätte dann für 6 wochen arbeiten müssen damit ich anspruch auf wochengeld gehabt hätte. Ich habe mit meinem chef eine einvernehmliche kündigung vereinbart, da ich diese arbeit mit 2 kindern, dem langen arbeitsweg und den arbeitszeiten nach der karenz leider nicht mehr machen hätte können. Durch die einvernehmliche kündigung bestand direkt anspruch auf arbeitslosengeld. Dadurch dass ich die letzten drei monate vor mutterschutz kbg und direkt anschließend arbeitslosengeld bekommen habe bestand wieder anspruch auf wochengeld (mehr wie 9€ am tag, um einiges mehr ;) )
    Hoffe ich konnte dir bisschen helfen und hab nicht zu verwirrend geschrieben!! Alles Gute!!!
  • @glücklichemami91 Bei mir war es so dass ich jetzt 5 Monate geringfügig beschäftigt war und davon 3 Monate mich selbst versichert habe. Lt. GKK habe ich Anspruch auf Wochengeld (eben knapp 9 Euro am Tag). Noch habe ich aber keine Benachrichtigung von der GKK bekommen obwohl ich schon 2 Wochen im Mutterschutz bin.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum