Neues Kindergeldkonto 2017
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Kommentare
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Ich wär allemal lieber beschäftigt als arbeitslos zu sein. Mich hat mal der Schlag getroffen als mir bewusst wurde, mit welchen finanziellen Einbußen ich nun leben darf. Daher wollt ich nur aufzeigen, dass es gar nicht so rosig ist wie man es sich ausmalt.
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Ich sags ganz ehrlich gsd benötigen wir (ich und mein mann)diesen zuschuss nicht...
Aber leider kann mann das aufgrund der schnelllebigkeit bzw unsicherheit im arbeitsmarkt nicht für jahre im vorraus in stein meiseln...
Sorry, bei dem thema werd ich jetzt echt emotional (seh das zu einseitig, muss mich vl mal in die lage unserer Ministerin versetzen, damit ich nicht so einseitig bin), aber bei den schwächsten sparen... da hörts auf bei mir...
... das mit dem wegfall der günstigkeitsrechnung hat die regerung auch ewig verschwiegen bzw unter verschluss gehalten... ich habe zum ersten mal ich glaube im oktober 2016 auf der ak hp davon gelesen... gesetzesbeschluss war am 1.6.2016 ??!! ... unsere ministerin spielt nicht gerne mit offenen karten ... daher wird da noch mehr kommen in zukunft ... meine meinung
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Man zahlt ketzlcih auch Steuern und solche Leistungen vorab ein. Und für mich das Wichtigste und Ausschlaggebendste man kann es nicht ohne Vorankündigung von heute auf morgen ändern, ohne dass Familien eine Chance haben sich darauf einzustellen.
Weiß man es vorab, ist es auch ein wenig anders.
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Vor gesetzesänderung wurde bis zu drei jahre zurückgeschaut, war da ein jahr ohne kbg bezug konnte dies zur berechnung des eakgb herangezogen werden, ...
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Kurz zu den Eckdaten: Ich erwarte am 09.09.2017 mein zweites Kind. Habe vor beim Kindergeldkonto 365 Tage zu nehmen. Die Arbeitsrechtliche Karenz möchte ich jedoch bis 18 oder 20 Monate vereinbaren und danach 20 Stunden in Elternteilzeit arbeiten.
Ich spiele aber mit den Gedanke nach dem Karenzjahr einpaar Stunden (eventuell 5 oder 6) in der Woche zu arbeiten. Nur weiß ich das jetzt noch nicht da ich zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht sagen kann ob ich für das kleine Zwergi dann jemandem zum Aufpassen habe, denn in die Krippe möchte ich es mit 1 Jahr noch nicht geben.
1. Wenn ich jetzt die 20 Monate vereinbare und ich dann aber wirklich nach 1 Jahr einpaar Stunden arbeiten möchte muss ich da die Karenzzeit verkürzen?
2. Und wenn ich es verkürze bin ich ja nicht mehr in Karenz aber Elternteilzeit kann ich ja mit 5 oder 6 Stunden auch nicht gehen da ich dazu ja mindestens 12 brauche.
3. Heißt das für mich ich bin nur Geringfügig angestellt?
4. Und kann ich dann zu einem späteren Zeitpunkt wenn ich meine Stunden erhöhe auch noch in Elternteilzeit gehen, oder geht das nur wenn man es direkt nach der Karenz macht?
Hoffe jemand blickt sich da durch und kann mir helfen. Habe diesbezüglich nämlich Null Ahnung?
Vielen Dank!
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auf der Homepage der Arbeiterkammer finden sich zu deinen Fragen einige Imfos https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/index.html
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Weiß jemand wie viele Tage man arbeiten muss, um Anrecht auf Wochengeld zu haben???
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aber: wenn du davor keine Bezüge hattest, fällt das Wogeld mager aus.
Zur Berechnung der Höhe werden 3 volle Monate herangezogen.
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sie schauen sich zwar 3 mo an, aber wennst da insgesamt nur 400€ verdient hast, wird das wogeld von 400€ berechnet.
sprich 400: tagesanzahl der 3 vollen monate vor wogeldbezug + 17% (?)
mischberechnung erfolgt nur, wenn du zb 2 mo kbg bezogen hast und 1 monat gearbeitet. dazu können sie aber noch immer nichts konkretes sagen, wie es genau berechnet wird.
wennst nur kbg bezogen hast, dann bekommst 80% davon
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ich beziehe zurzeit für mein erstes kind noch kinderbetreuungsgeld. der Bezug des kinderbetreuungsgeldes für meine erste Tochter geht nahtlos in den Bezug des kinderbetreuungsgeldes für die zweite Tochter über (geb.termin ist am 30.6.2017 und für die erste würde ich sogar noch bis ende des Jahres geld bekommen).
muss ich jetzt VOR Geburt irgendetwas bei der GKK bekannt geben oder einfach dann mit der Geburt das kinderbetreuungsgeld für die zweite maus beantragen? Anspruch auf wochengelb habe ich ja mit der neuen Regelung eh keinen soviel ich weiß?
danke schon mal
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das steht auf der help gv seite... also ich hab Anspruch, aber das wochengeld ist genau so hoch wie das kinderbetreeungsgeld... was bringts mir dann außer dass ich die Arbeit hab und es beantragen muss und dann wie ich die gkk kenn wieder warten muss ob ichs eh bekomm....
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Meines Wissens nach wird die ELDA elektronisch an die GKK übermittelt und wenn du die Seite mit dem ET vom Muki pass an die GKK per Mail schickst, reicht das.
Zumindest war das in meiner 1. SS mit Tristan vor einem Jahr so.
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PS: 12 stunden elternzeit? bei uns ist das total flexibel, ist das eine dienstgeber vorgabe?
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Weiß jemand wie das mit dem Papamonat ist? Wird da das Geld dann nachträglich bei der Mama abgezogen? Bilde mir ein irgendwo sowas gelesen zu haben!?
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Also eine Augenauswischerei...
Was passiert, wenn der Papa nicht in Karenz geht, weiß ich aber auch nicht. Also, ob man das Geld dann "geschenkt" bekommt.
Frage: Beim neuen Kindergeld Konto muss der Papa 3 Monate mindestens in Karenz gehen? Zwei geht nur beim EaKbg, oder?
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Der Familienzeitbonus wird auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet, wobei sich in diesem Fall der Betrag des KBG, nicht jedoch die Bezugsdauer verringert.
Der Familienzeitbonus reduziert sich um andere in- oder ausländische Vaterschaftsleistungen.
wenn also mein mann kein kinderbetreuungsgeld bezieht sondern nur ich, dann müsste das eigentlich passen oder?
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Das ist ja echt eine furchtbare Frechheit! Meiner geht nämlich zu 90 Prozent schon, jetzt ist die Frage ob man sich das alles antut mit dem beantragen usw.
Er hat sich nämlich soundso den Juli frei genommen...
Echt ärgerlich! >_<
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würde gern wissen ob ich einen denkfehler habe..
wenn ich 20 monate nach der geburt des kindes zu hause bleibe (sprich karenz) aber das einkommensabhängige modell wähle, könnte ich theoretisch die restlichen 8 monate mindestsicherung beantragen?
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Das hätten dann schon viele so gemacht.
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Wenn du so viel verdienst, dass das eaKBG Sinn macht, besitzt du sicher mehr, als dass du Mindestsicherung beantragen kannst. Dafür darfst du im Prinzip nix besitzen etc.
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Für Mindestsicherung gibt es viele Auflagen, man muss mittellos sein also kein Auto, kein Partner mit Einkommen usw
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Is dem aber nicht so und bin z.B. erst im 4. Monat SS wo das KBG ausläuft und ich meld mich jz beim AMS und beantrage dann Notstandshilfe, dann wird das Wochengeld wie bisher berechnet mit den 180% vom Tagessatz der Notstandshilfe?
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wenn ich zB mein kbg auf 20 monate aufteilen lasse, als alleinerziehende muss ich doch so oder so mindestsicherung beantragen, weil ich dadurch ja nicht die 700 euro grenze knacke?!
irgendwie sehr verwirrend das ganze :rolling_eyes: