Neues Kindergeldkonto 2017
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Kommentare
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Ich beschäftige mich momentan auch mit dem Thema KBG Neu. Mein Entbindungstermin ist der 21 Juli 2017.
Ich würde gerne das EA -KBG in Anspruch nehmen und danach verlängern...
Nun würde ich gerne eine Rechnung aufstellen wie viel ich dann tatsächlich in dem Jahr raus bekomme.
Hat sich jemand mit der online Rechnerei beschäftigt ?
Ich weiß z.b mein Wochengeld nicht und die Versicherung meint das ermitteln Sie erst 8 Wochen vor dem ET wenn man es beantragt.
Jetzt wollte ich euch fragen ob meine aktuellen "Fakten" stimmen :
1) Die Höhe des Wochengeldes ist der durschnitt der letzten drei Netto Einkommen ? Was heißt indem Fall "durchschnitt" wenn ich exakt die selbe Summe die letzte drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes bekomme?
2) Die Höhe des EA-KBG beträgt 80% des Wochengeldes , stimmt das ?
3) Kann ich nach der Entbindung & nach dem die 8 Wochen Mutterschutz vorbei sind zuerst meinen Urlaub von 2017 aufbrauchen und dann erst mit der Karenz beginnen ?
Falls jemand eine Ahnung hat wäre ich sehr dankbar
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Zu2: ja Stimmt.
Zu 3: du könntest schon im Anschluss an den Mutterschutz zuerst deinen Urlaub aufbrauchen und dann erst in Karenz gehen, würd ich aber beim eaKBG nicht empfehlen da du da sicher über die Zuverdienstgrenze kommen wirst.
Ich hab das zwar so gemacht aber in dieser Zeit war mein Mann in Karenz und hat das KBG bezogen. Wenn aber du KBG beziehst und Gehalt auch noch bekommst wirst sicher was zurückzahlen müssen.
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1) ja das was du netto pro Monat hast +17% glaub ich für anteiliges Urlaubs/Weihnachtsgeld
2) ja aber höchstens 2000 Euro
3) macht keinen Sinn weil du trotzdem nur bis zum ersten Geburtstag Kbg kriegst. Besser danach dann.
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Zu frage 3) Ihr meint also es wäre optimal das eine Jahr zu vollziehen, dann z.b zu verlängern und dann den Urlaub zu konsumieren oder eben nicht zu verlängern und direkt nachdem 1 Jahr den Urlaub aufbrauchen?
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Achtung, wie gesagt wenn der Papa in Karenz geht musst du Vollzeit arbeiten (1 Monat überschneiden ist ok)
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Aber theoretisch wenn man jetzt nur ganz wenig verdienen würd, würd sichs vielleicht ausgehen dass man KBG und Einkommen gleichzeitig bezieht.
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Jetzt wissen wir nicht was wir tun sollen. Wir haben zwar eh noch Zeit aber trotzdem.
Mein Arbeitgeber hat schon gesagt wenn mein Mann und ich so einen Wechsel machen wollen müssen sie mich 1 Monat zurücknehmen aber für mehr nehmen sie mich dann wahrscheinlich eh nicht weil es nichts bringt für nur 6 Monate jemand anderen rauszuschmeißen und dann bin ich erst wieder weg..
Einzige Lösung wäre meiner Ansicht nach, dass ich das längste Modell nehme und mein Mann dann kündigt und einfach arbeitslos ist einige Monate um bei den Kindern bleiben zu können weil er will unbedingt auch Karenz beanspruchen aber scheint gerade als wäre das nicht möglich und das wäre die einzige Lösung.
Denn angenommen wir machen einen Wechsel und ich werde dann gekündigt bekomm ich ja nichts vom AMS, da ich nur 1 Monat gearbeitet hab..
Wenn das wirklich so sein sollte dann bringt dieses neue Modell genau 0. Hoffe halt ich hab es falsch verstanden aber das glaub ich leider nicht
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ohne kinderbetreuung kein ams geld, wie oben begründet
wenn dein mann daheim ist, dann bekommt ihr - wenn alle anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - arbeitslosengeld für 1 pers, wenn du gekündigt wirst nach dem küschutz
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Wenn jemand länger zu Hause bleiben möchte und sich selbst um seine Kinder kümmern möchte wird es ja echt schwer. Aber wäre das nicht wünschenswert und unterstützenswert? Ich finde das traurig.
Nach dem Papamonat gibt es keinen Kündigungsschutz, oder? Mein Mann dürfte wahrscheinlich den Papamonat nehmen und würde dann gekündigt werden.
Mein Mann verdient mehr als ich, da er einfach schon mehr Jahre hat und eine andere Gehaltsstufe. Da ich meine Kinder nachmittags selbst betreuen möchte, habe ich zwischen den Beiden nur 22 Stunden gearbeitet. Bei einem Karenzwechsel könnte ich nicht sagen, dass ich jetzt ein Monat voll arbeite und dann wieder 22 STunden - das funktioniert einfach nicht.
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@jakobmama Ich finde es auch traurig und nach dem Papamonat gibt es soweit ich weiß keinen Kündigungsschutz
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Wäre Elternteilzeit eine Möglichkeit? Da habt ihr evtl Rechtsanspruch mit Kündigungsschutz. Am besten geht ihr zur AK und lasst euch vernünftig beraten wenn eure Arbeitgeber nicht kooperativ sind.
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16h pro Woche oder pro Tag?
Mein Arbeitgeber blockt total ab, hat mir heute gesagt sie würden mich wahrscheinlich nur den einen Monat nehmen, der gesetzlich so vereinbart ist in der Wechselkarenz und/oder auch ganz nach Ende der Karenz.
Ich versteh den Sinn und Zweck dieses neuen Kindergeldkontos nicht wenn man dann überhaupt keine Sicherheit als Eltern hat..
Soll ich also 6 Monate bei meinem Mann und den Babys daheim bleiben wenn ich keinen anderen Job finde und nichts dafür bekommen? (Und wer stellt mich für nur 6 Monate ein?). Allein dass man bei Zwillingen nur 1,5 fach bekommt. Muss mich nur aufregen heute aber vielen lieben Dank für deine Hilfe!
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Es geht darum, dass wir Zwillinge bekommen und deshalb so lange wie möglich bei ihnen zu Hause bleiben wollen. Er möchte auf jeden Fall auch die Vaterkarenz in Anspruch nehmen.
Wenn es nur 16h pro Woche sind dann könnten wir jemanden organisieren/ angeben.
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ich weiß nicht, in welcher branche ihr arbeitet und wie viel ihr verdient. für uns als familie würde nicht in frage kommen, dass mein mann den job verliert/kündigt. aber das ist eure ganz persönliche sache.
wenn sie dich tatsächlich kündigen, wäre ev ein heimarbeitsplatz oder eine geringfügige beschäftigung eine option? oder selbstständigkeit?
beim ams musst du ja nicht nur einen betreuungsplatz von 16 std "nachweisen". du musst vorstellungsgespräche nachweisen, darfst jobangebote nicht ablehnen, da du sonst das ALG verlierst, sie können dich jederzeit in einen kurs stecken,...
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Geringfügige Beschäftigung wäre auf jeden Fall eine Option, auch Teil- oder Vollzeit wenn mich eben wer für nur 6 Monate einstellt, in denen mein Mann dann in Karenz ist.
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Wäre zb Bildungskarenz für deinen Mann eine Option? Oder Bildungsteilzeit? In dem Gewerbe gibt es glaub ich Sonderregelungen.
Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz=Höhe ALG; es müssen halt die entsprechenden Kurse/Erfolge nachgewiesen werden
(Bsp: Lehrlingsausbildner, Meister-Kurs,.... Umschulung zu etwas ganz anderem, ...? Matura nachholen oder Studienberechtigung oder Uni Kurse)
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Bildungskarenz glaub ich nicht, wir haben Beide studiert und sind Quereinsteiger in dieser Branche, aber ich werde schauen, ob es etwas gibt für meinen Mann (Umschulung oder so).
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das wäre definitiv eine option! denn eine lva dauert meistens nicht länger als 1,5 std.
also irgendeine studienrichtung einschreiben und ein paar kurse machen, die für euch sinn ergeben + weiterbildungsgeld vom ams bekommen.
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Sie hat April 2015 ihr erstes Kind bekommen, sie war vorher gemeindebedienstete ( kiga) und hat das EAKbg genommen,von vornherein hatte sie mit der Gemeinde vereinbart das sie zwei Jahren zuhause bleibt und hat somit jeden Monat die Hälfte vom Geld gespart um im zweiten Jahr daheim bleiben zu können.nun ist es so das sie auch noch auf ein drittes Jahr angefragt hat ( passt für die Gemeinde auch) aber Kündigungsschutz hat sie nicht mehr odeR? Im April wird ihr Sohn zwei und nun überlegen sie wegen Kind Nummer zwei. Auf was hat sie denn jetzt noch Anspruch? Welches kbg, wochendgeld?kann mich bitte wer aufklären
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kurz und knapp: kein wochengeld, kbg konto nicht eakbg, kein küschutz
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Sorry @Bika dass ich deinen Post hernehme- aber es passt genau auch auf mich.
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wogeld wenn vorher 3 mo voll gearbeitet wird: wie gehabt, durschnitt 3 nettomonatsgehälter : tatsächliche kalendertage + 17% bei 2 sonderzahlungen jährlich
wenn sie die 6 mo nicht zusammen hat, dann auch kein eakbg, weil ja im 2. jahr karenz kein geld geflossen ist - daher kommt auch bei der günstigkeitsberechnung nichts raus und grundsätzlich anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt
wenn sie vor den 3 mo in den muschu geht: kein wogeld, weil sie ja wirklich gar keine bezüge hatte, daher keine rechengrundlage?
spekulation bei frühzeitigem muschu mit eindeutiger diagnose laut verordnungsblatt vor der 3-monatsfrist und keinem geld im 2.karenzjahr:
kein wogeldanspruch?
also FALLS man es timen könnte: erst ab arbeitsbeginn versuchen schwanger zu werden, dann wenns gar nicht geht in den krankenstand gehen, dass man KEIN krankengeld sondern entgeltfortzahlung bezieht und dann ab der 16.ssw (frühester zeitpunkt) in den frühzeitigen muschu gehen. dann sollte es mit dem wogeld kein problem sein.
was sagen die anderen?
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Meine Freundin zB ist nach dem Kindergeldbezug (eakbg) schwanger geworden, hätte keinen Anspruch auf Wochengeld gehabt, bekam aber von der BVA stattdessen eine Ausgleichszahlung. Deshalb würd ich unbedingt bei der BVA anfragen.
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Wenn es innerhalb der ersten zwei Lebensjahre vom 1. Kind ist vom vorigen Lohn und wenn es danach ist vom KBG? Vielleicht kann mir da wer helfen.
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ich hab das hier gefunden - weiß aber nicht, ob es aktuell ist:
Wochengeldhöhe bei den vier Pauschalmodellen
Beginnt die Wochenhilfe während des Kinderbetreuungsgeldbezuges, beträgt das Wochengeld bei allen vier Pauschalmodellen 26,15 Euro täglich.
Wochengeldhöhe beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
Wenn Sie das einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beziehen, bekommen Sie pro Tag den Tagsatz für das einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 % Zuschlag.
Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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Ich werd nämlich ab Ende August alleinerziehend sein, aber der Vater freut sich auch schon. Ich bin so froh, dass er erstmal nicht abhaut. Aber welche Möglichkeiten haben wir denn mit diesem Papamonat oder Halb-Halb-Betreuung?
Ich verdiene nämlich deutlich besser und wäre am Limit des EaKbg, wenn ich es überhaupt kriege, da ich in Liechtenstein arbeite. Er ist in Österreich angestellt und hat deutlich weniger. Wenn das also klappt, ist alles kein Problem, auch alleinerziehend.
Wenn ich aber nur die Pauschale bekomme, kann ich mir theoretisch das leben mit Kind so nicht mehr leisten. (Außerden hab bei meinem AG nach jetztigem Wissen nur 16 Wochen + 4 Monate Elternurlaub Kündigungschutz. Ich denke aber eine längere Regelung wäre kein Problem) Es würde uns dann entgegenkommen, wenn ich bald wieder Teilzeit ginge und er theoretisch den Kindergärtner spielt, wenn er dafür das Kbg nimmt. Aber da weiß ich noch nicht, ob ihm das dann zuzutrauen wäre und wie das mit Stillen dann wird, und und und.
Am Dienstag hab ich einen Beratungstermin bei der AK. Ich hab schon ne Liste von Fragen, aber vielleicht habt ihr noch Ideen.
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@Annie lebst und arbeitest du in Liechtenstein? Bekommt man in dem Fall überhaupt Kinderbetreuungsgeld in Österreich? :thinking_face:
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Zum eaKBG habe ich eine Frage, das habe ich noch nicht ganz verstanden: Wenn eine Frau auch in der zweiten, auf die erste folgenden Karenz das eaKBG beziehen will, muss sie (rein theoretisch) entweder den zweiten MuSchu direkt aus der ersten Karenz antreten (also bevor das erste Kind 1 Jahr alt ist oder, wenn der Vater auch zwei Monate in Karenz war innerhalb von 14 Monaten) oder nach der ersten Karenz mind. 6 Monate arbeiten und erst dann in die zweite Karenz gehen. Aber wo steht, dass man in diesen 6 Monaten voll arbeiten muss? Wäre eine Teilzeitbeschäftigung, zB 12 Wochenstunden, dafür nicht ausreichend? Natürlich wäre dann das WoGeld entsprechend niedriger, aber das eaKGB richtet sich doch dann wieder nach dem letzten Jahr vor dem ersten Kind, sofern dieses nicht länger als drei Jahre her ist. Oder?
Und angenommen, es wird die 12+2 eaKGB-Variante gewählt und die letzten zwei Monate werden vom Vater übernommen. Zählen diese zwei letzten Monate, die die Frau dann schon arbeitet, zu den 6 Monaten für die nächste Karenz?
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Da steht alles schön drinnen:
http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/ea-kbg.html
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Wir haben die 12+2 Variante gewählt.... wie ist das eigentlich mit dem kündigungsschutz für mich in den 2 Monaten, wo ich wieder arbeite? Danach gehe ich wieder bis zum 2. geburtstag in karenz....
Kann mir das bitte jemand beantworten :-)
Danke!!!!
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Ja genau, die zwei Monate hab ich gemeind ;-)
Danke fürs beantworten!!!