Neues Kindergeldkonto 2017

Hallo alle,

Wir haben hier im Babyforum-Blog einen Artikel zum neuen Kindergeldkonto verfasst. Schaut hinein, was haltet ihr von dieser Regelung die mit März in Kraft treten wird.

https://www.babyforum.at/service/artikel/neues-kindergeldkonto-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick.html

Ein guter Wurf des Familienministeriums oder weniger?

Lg, Admin
kaiserkind2204claudschgi
«13456

Kommentare

  • Können den wirklich so viele Väter in Karenz gehen?? :/ In meinem Umfeld kenne ich leider bis jetzt noch keinen. Weiss nicht ob das jetzt hier rein passt? Würd mich interressieren wie viele von den Usern hier sich die Karenz mit dem Partner teilen können. Nur um vielleicht doch ein anderes Bild von dem neuen Modell zu bekommen :#
  • Hanni2014Hanni2014

    2,198

    bearbeitet 25. 01. 2017, 00:33
    Hmm finde das neue System auch doof.

    Meistens verdienen Männer mehr... meiner verdient das doppelte als ich... da wäre ich doch blöd dass er in Karenz geht und ich arbeiten?

    Warum Mütter dennoch so wenig Unterstützung bekommen... verstehe ich nicht.
    sunny_mum_to_be
  • Ich nehme eaKBG und wir teilen. Wir sind in der gleichen Branche und ich verdiene eigentlich etwas mehr, aber wir machen wahrscheinlich trotzdem 12+2.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 25. 01. 2017, 00:33
    Meiner Meinung nach hinkt das gesamte System. Abgesehen von der Männer-Karenz-Problematik. Das funktioniert doch nur, wenn M und F annähernd gleich gut verdienen und das ist nunmal nicht der Fall für gewöhnlich.

    Wenn man nur 2 J in Karenz gehen kann (längste bezahlte Variante), muss man auch mit 2 J eine gratis und vor allem qualitativ gute Kinderbetreuung anbieten - bundesländerübergreifend.

    Daran sollte gearbeitet werden... nicht an einem KBG Konto oder Einschränkungen bei Wochengeld und eaKBG.
    NovembernüsschenDinchenmaria2704SDL611Reyhaniayve412miss87Happy89kathrin04scorpion89und 5 andere.
  • Für mich ist das alles andere als ein guter Wurf.. das fängt schon bei der Bezugsdauer an. Wenn nur ich in Karenz gehe, kann ich nur mehr 28 Monate Geld beziehen. Mein Kind kann aber erst mit 30 Monaten in den Kiga und ich somit erst dann wieder arbeiten gehen. Da gibt es schon mal eine Lücke von zwei Monaten, in denen ich gar kein Geld bekomme. Wie soll denn das funktionieren? Wie schon von @_Kathrin_ geschrieben, es müssten die Betreuungsmöglichkeiten auch angepasst werden.

    Und ja, es ist schön und gut, dass forciert werden soll, dass mehr Männer in Karenz gehen, aber dass das in einem Großteil der Fälle einfach nicht möglich ist, weil der Mann immer noch um einiges mehr verdient als die Frau, bedenkt dabei keiner. Mein Mann arbeitet zB provisionsabhängig, d.h. wenn er zwei Monate in Karenz ist hängt ihm das mindestens vier Monate bei den Provisionen nach.. das funktioniert leider nicht. Und nur von meinem Gehalt können wir kein Haus und zwei Kinder erhalten.

    Also in meinem Fall ist das neue Modell leider gar keine Verbesserung :(
    Hanni2014
  • Ich sehe beim neuen Modell keine Verbesserung.
    Ich verstehe auch nicht inwieweit man damit flexibler sein sollte... man muss die Bezugsdauer ja trotzdem vorher bekannt geben?

    Ich finde es nur "lustig" dass man mir diese Verschlechterung als Verbesserung verkaufen möchte.
    Und eine kürzere Bezugsdauer bei weniger Geld ist definitiv keine Verbesserung für mich.
  • CakatCakat

    133

    bearbeitet 25. 01. 2017, 10:32
    Ich finde es wirklich interessant dass die Mehrheit so auf das neue System schimpft.
    Das mit dem Kindergarten ab 30 Monaten finde ich leider kein passendes Argument. Hier sind die Betreuungsmöglichkeiten in Österreich einfach sehr unterschiedlich.
    In manchen Bundesländern ist der KG kostenlos, bei mir zb. kostet er schon, aber KG ist auch erst ab 3 Jahren möglich, nicht ab 30 Monaten.

    Die kürzere Bezugsdauer macht find ich nicht den großen Unterschied aus, wenn es in Summe mehr Geld ist.
  • @Cakat unser Kg geht ab 30 Monaten, nicht erst ab 3 Jahren.

    Und es ist in Summe eben nicht mehr Geld, da mein Lg nicht in Karenz gehen kann, sonst ist er seinen Job los.
    Ganz so einfach ist es eben nicht wie die Politik das gern hätte.

    Wie gesagt für UNSERE Situation eine klare Verschlechterung
  • Ich finds auch doof... Mein Mann verdient jetzt zwar nicht um Welten mehr, ist aber mobil. Ich nicht. Von daher ist es schon mal viel einfacher wenn er weiterhin arbeiten geht. Abgesehen davon würd ich ihm, ehrlich gesagt, nicht zutrauen dann alleine mit zwei Kindern zu sein =))
    Abgesehen davon: Ich will so lange wie möglich bei meinen Kindern sein! Finde es blöd, dass man als Mama quasi "gezwungen" wird schon früher wieder Vollzeit arbeiten zu gehen (ohne Vollzeit reicht ja das Geld meist wieder nicht)

    Und und Summe ist es nicht mehr Geld (oder bin ich doof?) sondern nur eine kürzere, Maximale Bezugsdauer. Was soll daran gut sein?!
    SDL611hendlpo90
  • angelwingsangelwings

    2,888

    bearbeitet 25. 01. 2017, 10:47
    @Cakat aber das ist es ja, es ist in Summe nicht mehr Geld. Beim alten Modell 30+6 gab es pro Tag € 14,53, und das bis zum Ende des 30. Lebensmonats wenn nur die Frau in Karenz war. Jetzt gibt es, wenn man die längste Variante nimmt, pro Tag ebenfalls € 14,53 - aber nur für 28 Monate. Das ist ja keine Verbesserung, sondern in Summe fast 900 Euro weniger.
    Und da zählt für mich schon als Argument gegen das neue KBG, dass der Kiga erst ab 30 Monaten ist (oder in manchen Fällen eben sogar noch später), denn wenn mein Kind schon mit 2 Jahren in den Kiga gehen könnte, würden mir diese zwei Monate komplett ohne Bezug keine Gedanken machen, weil ich dann schon arbeiten gehen könnte.
    kathrin04
  • @Novembernüsschen wenn du alleine in Karenz gehst und mit deiner Firma die üblichen 2 Jahre vereinbart hast, dann kannst du 24 Monate wählen statt bisher 20. Jemand anderer will vielleicht genau 17 Monate (z.b. Lehrer weil das neue Schuljahr beginnt) und es verfällt dadurch kein Geld. Bei der Bezugsdauer geht es ja auch nicht nur ums Geld sondern auch die Krankenversicherung. Also ist es schon flexibler.
    Die Kinderbetreuung wird sich schon anpassen. In NÖ wurde ja bei der Ersteinführung damals der Kiga auch ab 2,5 statt 3 Jahren geöffnet.

    Das mit der Familienzeit finde ich schön und hätten wir wahrscheinlich in Anspruch genommen.
  • Hab grad gelesen dass es möglich ist 1. Mal die Bezugsdauer zu ändern. Weiß jemand dazu Näheres?
  • angelwings schrieb: »
    @Cakat aber das ist es ja, es ist in Summe nicht mehr Geld. Beim alten Modell 30+6 gab es pro Tag € 14,53, und das bis zum Ende des 30. Lebensmonats wenn nur die Frau in Karenz war. Jetzt gibt es, wenn man die längste Variante nimmt, pro Tag ebenfalls € 14,53 - aber nur für 28 Monate. Das ist ja keine Verbesserung, sondern in Summe fast 900 Euro weniger.
    Und da zählt für mich schon als Argument gegen das neue KBG, dass der Kiga erst ab 30 Monaten ist (oder in manchen Fällen eben sogar noch später), denn wenn mein Kind schon mit 2 Jahren in den Kiga gehen könnte, würden mir diese zwei Monate komplett ohne Bezug keine Gedanken machen, weil ich dann schon arbeiten gehen könnte.

    Aber es gibt ja, je nachdem wo man wohnt, auch Kinderbetreuungsplätze für unter 3 Jährige. In vielen Städten kann man Kinder schon ab 1 Jahr in die Krabbelstube / Kinderkrippe bringen. Deswegen meinte ich ja, das zählt für mich nicht ganz, ist natürlich davon abhängig wo man wohnt. Am Land ist es schwierig aber das ist es auch mit den 30 Monaten KBG weil dort die Kindergärten die Kinder erst ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nehmen.
  • CakatCakat

    133

    bearbeitet 25. 01. 2017, 21:59
    @Cakat unser Kg geht ab 30 Monaten, nicht erst ab 3 Jahren.

    Und es ist in Summe eben nicht mehr Geld, da mein Lg nicht in Karenz gehen kann, sonst ist er seinen Job los.
    Ganz so einfach ist es eben nicht wie die Politik das gern hätte.

    Wie gesagt für UNSERE Situation eine klare Verschlechterung

    Ich beziehe mich nun auf diese Quelle:
    www.eltern-forum.at/ratgeber-news/kindergeldkonto-ab-2017-kinderbetreuungsgeld-neu/

    "die höchstmögliche Gesamtsumme beträgt inklusive des möglichen 1000 € Partnerschaftsbonus 16.499 €" das wären also ohne den Bonus 15.499€ wenn beide Partner gehen.
    Das IST mehr als beim längsten Modell der alten Regelung, da waren es für beide zusammen nur 14.824€ (so hab ich das damals ausgerechnet).
  • angelwings schrieb: »
    @Cakat aber das ist es ja, es ist in Summe nicht mehr Geld. Beim alten Modell 30+6 gab es pro Tag € 14,53, und das bis zum Ende des 30. Lebensmonats wenn nur die Frau in Karenz war. Jetzt gibt es, wenn man die längste Variante nimmt, pro Tag ebenfalls € 14,53 - aber nur für 28 Monate. Das ist ja keine Verbesserung, sondern in Summe fast 900 Euro weniger.
    Und da zählt für mich schon als Argument gegen das neue KBG, dass der Kiga erst ab 30 Monaten ist (oder in manchen Fällen eben sogar noch später), denn wenn mein Kind schon mit 2 Jahren in den Kiga gehen könnte, würden mir diese zwei Monate komplett ohne Bezug keine Gedanken machen, weil ich dann schon arbeiten gehen könnte.

    Woher beziehst du die Information über den Tagessatz ? Ich finde da nichts, nur das:
    "Tagessatz für eine Anspruchszeit von 365 Tagen: 33,80 €" aber das gilt ja nur für 1 Jahr.
  • CakatCakat

    133

    bearbeitet 25. 01. 2017, 20:19
    Ich bin jetzt gerade beim Recherchieren:
    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld-Varianten.html

    Hier steht:
    Für alle Geburten ab 01.03.2017 gibt es anstatt der bisherigen vier Pauschalmodelle ein sogenanntes Kinderbetreuungsgeld-Konto. Hierbei ist ein Gesamtbetrag von 12.366,20 Euro (Bezug durch einen Elternteil) beziehungsweise von 15.449,28 Euro (Bezug durch beide Elternteile) vorgesehen. Die von den Eltern gewählte Bezugsdauer bestimmt den gebührenden Tagessatz. Im Gesetz ist ein Grundmodell von 365 Tagen beziehungsweise von 365 + 91 = 456 Tagen vorgesehen, wobei der sich dadurch ergebende Tagesbetrag 33,88 Euro beträgt. Bei längerer Inanspruchnahme verringert sich dieser Tagesbetrag entsprechend. Bei kürzerer Inanspruchnahme erhöht sich der Tagesbetrag von 33,88 Euro jedoch nicht. Die maximale Bezugsdauer beträgt für einen Elternteil maximal 851 Tage, für beide Elternteile 1.063 Tage. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen. Gezählt wird ab der Geburt des Kindes.

    Hier steht, der Gesamtbetrag bei Bezug durch einen Elternteil ist: 12.366€.
    Und wenn man das beim alten Modell ausrechnet (ohne das ea KBG natürlich), dann war der Höchstsatz für einen Elternteil 12.208.
    Ist also minimal mehr.

    Verwirrend finde ich nur, dass nun offenbar ab Geburt gezählt wird. Das ist ja dann wirklich unfair, weil früher war es ja so, dass erst nach dem Mutterschutz gerechnet wurde. und ich bekomme ja beim neuen Modell nicht Wochengeld PLUS kbg oder?
  • miss87miss87

    2,797

    bearbeitet 25. 01. 2017, 20:29
    Ich stimme dem zu was eh schon geschrieben wurde... es is a Bodenlose Frechheit dass ausgerechnet beim Kbg gespart wird! Die Realität is nämlich dass die meisten Männer nicht in Karenz gehen können oder auch wollen! In unseren Fall trifft beides zu, meiner Verdient viel mehr und er will nicht so lang daheim bleiben... ich aber schon! Ich mag hald diese Frau daheim beim Kind/ Mann bringt des Geld heim Regelung und dafür werden einem heutzutage nur noch Steine in den Weg gelegt! Scheinbar muss man als Frau heute unbedingt sofort wieder arbeiten gehen wollen weil man sonst nicht Feministisch genug ist :thinking_face: und als Mann bist sowieso ein Arsch wennst nicht beim Kind daheim bleiben willst....

    Edit: Unfair ist dass neue System übrigens auch noch weil eine Alleinerziehende Mutter oder auch ein Alleinerziehender Vater hat garnicht die Chance auf diesen Bonus auf den alle so stolz sind.... Fair wäre es die 15.449€ für jeden zur Verfügung zustellen und des nicht davon abhängig zu machen ob auch ja beide Elternteile gleichlang beim Kind sind!
    moni1986Jacky92kathi0816Michi3456ButterkeksKathiS
  • wolfi86wolfi86

    12

    bearbeitet 25. 01. 2017, 20:35
    @Admin Mich wundert, dass niemand (keine Zeitung, kein Onlineportal, auch die Arbeiterkammer nicht) - auch hier in diesem Blog nicht - auf die Änderungen im Wochengeld eingeht. Was für Familien die ihr zweites Kind bekommen Einschnitte um bis zu 12.000€ für Familien bedeutet (weil es kein Wochengeld mehr gibt und man damit auch keinen Anspruch mehr auf eaKBG hat) ...
    Durch diese Änderung ist es leider für mich unmöglich in Väterkarenz zu gehen, weil wir dann - da ich doch mehr als meine Frau verdiene - noch weniger Geld zur Verfügung hätten.
    Also aus meiner Sicht die Reform ein totaler Schuss in den Ofen (das hat man vermutlich von Steuersenkungen ....)
    moni1986_Kathrin_FairyFayMaxi01Jacky92Butterkeksfanny85SunshineGirl
  • @Cakat Auch beim noch aktuellen Modell wird ab Geburt gezählt. Beim Modell 12+2 zb bekommt man Kbg bis zum 1. Geburtstag (bzw + 2 Monate dazu, wenn der Papa auch in Karenz geht). Also eigentlich auch nur 10x, wenn man die (mindestens) 8 Wochen Wochengeld nach der Geburt nicht dazu zählt.

    Ich persönlich steig jetzt ohnehin schlechter aus, als bei der ersten SS. Das eaKbg zahlt sich nicht mehr aus, weil ich einfach zu wenig Stunden arbeite. Was mich persönlich bisher stört ist, dass der Papa jetzt mindestens 3 Monate in Karenz gehen muss. Das wird sich leider nicht spielen. War bei zwei Monaten schon schwierig.
    Aber ich muss mich auch noch genauer informieren, wie das mit dem Zuverdienstgrenzen ist. Wobei ich halt auch sagen muss, dass ichs blöd finde, dass der Mann (und auch die Frau) eh dazuverdienen kann/muss, damit es sich finanziell irgendwie ausgeht. Die Zeit sollte eigentlich dem Kind/den Kindern gehören. Und wer schaut dann, während Papa und Mama während der Karenz arbeiten? Ist irgendwie ein Widerspruch für mich.
  • Ich finds gut. Es gibt mehr Flexibilität und bringt hoffentlich mehr Männer in die Karenz.

    Habs eh schon woanders geschrieben, "leisten" tut man sich einen gewissen Lebensstandard und den kann man auch senken. Wenn es einem wirklich so wichtig is dass nur die frau bei den Kindern ist. Gibt wenige Ausnahmen wo es wirklich existenzgefährdend ist.

    Die Änderung beim eKBG ist glaub ich weil es nie so geplant war dass frau 2 Karenzen hintereinander so gut finanzieren kann. Der Gesetzgeber hatte das aber unglücklich formuliert und die Krankenkassen haben es dann wörtlich ausgelegt. Die Idee des eKBG ist ja dass die Frau schnell wieder arbeiten geht. Jetzt wurde das halt repariert (so wie es ursprünglich geplant war).

    In meinem Umfeld gehen sehr viele Männer in Karenz. Gibt fast keine die es nicht tun. Die meisten gehen allerdings nur die zwei Monate; Zwei waren länger (9 Monate bzw. 1 Jahr).
    Snemmel
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 25. 01. 2017, 21:52
    @kea grundsätzlich ist es ja nicht verkehrt eine gesetzeslücke zu schließen. nur, wenn es nicht so geplant war, warum haben sie es nicht gleich gemacht?

    die sache mit dem wogeld ist mehr als ärgerlich und trifft sicher ganz ganz viele.

    dennoch kann man gleich vom eakbg ins nächste hüpfen, wenn der wogeldbezug von kind 2 in den bezug vom eakbg fällt. dann geht auch wieder das eakbg. also das gibt es weiterhin - ob man so schnell wieder schwanger werden möchte, muss jeder für sich entscheiden bzw klappt es ja auch nicht immer wieder so schnell.

    jeder versucht halt die für sich beste variante geld+daheim sein rauszusuchen - für den einen ist es nur ein jahr, für den anderen 3 jahre oder länger. es soll doch jeder so machen, wie er möchte und es sich finanziell ausgeht, denn das ist ja der knackpunkt. würden zb 20.000€ am kbg konto stehen, würden sicher mehrere - nicht alle! - länger daheim bleiben bzw so lange, bis eine adäquate kinderbetreuung gefunden ist.

    meine mama war 10 jahre daheim mit 2 kindern - damals hat keiner blöd geschaut. wenn das heute wer macht, wird man gleich als faul abgestempelt oder blöd geredet, weil man es sich leisten kann...
    Jacky92ViolinettaKathiS
  • Habe ich das gerade richtig mitbekommen? Es gibt ab dem 1.3.2017 kein Wochengeld mehr? Weder die 8 Wochen davor noch die 8 Wochen danach? Da fällt man ja um einiges um wenn man davor Vollzieht gearbeitet hat. Waren das nicht 80% des Gehalts? Bin mir nicht mehr ganz sicher.
  • @wuhselwuh nein es gibt nach wie vor Wochengeld. Sofern man eben davor gearbeitet hat oder direkt vom kbg ins wochengeld kommt.
  • @claudsch1980
    Danke dann habe ich das Gott sei Dank falsch gelesen bzw interpretiert
  • Christina91Christina91

    3,601

    bearbeitet 25. 01. 2017, 23:36
    @claudsch1980 d.h. wenn man vor dem Mutterschutz in unbezahlter Karenz ist (weil das eaKBG schon aus ist) bekommt man kein Wochengeld mehr?
  • @Christina91 es gibt nach wie vor eine günstigkeitsrechnung. Diese wird aber nicht mehr 3 Jahre rückwirkend gemacht sondern nur mehr ein jahr. Wenn die Kinder beim eakbg also nicht knapp hintereinander auf die Welt kommen dann gibt es wohl kein wochengeld mehr.
    Christina91
  • @christina91 Richtig, so ist es.
    Christina91
  • richtig! man bekommt kein wogeld wenn man davor in einer unbezahlten karenz ist @Christina91
    Christina91
  • Danke euch allen!!
  • Oha okay das ändert Einiges, also wenn man davor z.B durch AMS einen Bezug hatte, wie es bei mir war, gibts dann auch kein Wochengeld?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 26. 01. 2017, 11:08
    doch @Cathérina
    wenn du zuvor allerdings in einer unbezahlten karenz bist und du nicht gelder vom ams etc beziehst, bekommst kein wogeld

    korrigiet mich bitte, wenn ich falsch liege: wogeld bei zuvorigen ams geld bezug +180% - korrekt?

    bsp:
    wenn du deine karenz ohne kbg verlängert hast und dann in den muschu gehst, erhältst du erst ab geburt kbg.
    wenn du vorher irgendeine art von bezügen hattest (kbg, einkommen aus unselbstständiger arbeit, ams gelder,...) bekommst wogeld

    abgesehen von 8 wo vor der geburt, in denen du wogeld bekommen hättest (einkommen + anteilige sonderzahlungen 17% oder mehr), erhältst du ab geburt kbg vom kbg konto und nicht die 8 bzw 12 wo noch wogeld, das ja höher als das kbg ist
  • Achso, also gibts nur mehr Wochengeld vor der Geburt und ab der Geburt sofort KBG vom Konto.

    Und der Gesamtbetrag für einen Elternteil ist ca 12.300 euro auf max 28 Monate, richtig?

    Aber ich versteh immer noch nicht ganz wie das mit dem zeitgleich zuhause sein und dem Papa monat finktioniert? Gibts da dann in dem Monat die doppelte KBG summe oder gar nix?
  • @Cathérina
    Beim Papamonat gibts für den Papa pauschal 700 Euro, wenn ich das richtig verstanden hab. Dazu muss aber der Dienstgeber mal zustimmen und ihn für 1 Monat frei stellen. Was bei meinem Mann zB. ganz klar in der Firma ausgesprochen wurde, dass es nicht gemacht wird...
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 26. 01. 2017, 11:57
    andere überlegung (tu nur gehirn-wichsen):

    --> bezieht sich auf die zeit NACH der geburt

    wenn am kbg ca 12.000 drauf sind, über die man verfügen kann, werden dann die wogeld beträge abgezogen? nicht oder?
    wenn die mama 8 wo bei vaginaler geburt und 12 wo bei kaiserschnitt (oder jeweils länger weil geburt vor ET) sagen wir mal 1500€ wogeld bezieht für 30 tage, sagen wir 3000€ für 8 wo, werden die dann von den 12000€ abgezogen? nicht oder? das wäre ja der gipfel...

    korrekte faire überlegung daher: während das kbg ruht wg wogeld, erhöht sich die gesamtauszahlubgssumme.
    sprich bei meinem bsp 3000€ für wogeld und dann noch über 12000€ verfügen für die karenzzeit.
    dann würden ja frauen, die kbg ab geburt beziehen wg keinem wogeldnspruch nochmal schlechter aussteigen X_X

    wie seht ihr das? was sind eure gedanken dazu?
  • Jz bin ich vollends verwirrt, also gibts das Wochebgeld NACH der Geburt eh auch weiter wie gehabt? Bam ich glaub ich bin zu dumm um es zu verstehen =))
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 26. 01. 2017, 12:11
    @Cathérina nein, lass dich nicht verwirren: wenn du vor der geburt keinen anspruch hast, bekommst du für dieses kind definitiv kein wogeld - egal vor/nach der geburt!

    dh du beziehst ab geburt kbg.

    die frage in meiner hirn-wichserei:
    das wogeld wird ja seperat gesehen vom kbg.
    man kann kein wogeld und kbg gleichzeitig beziehen.
    frauen die keinen wogeld anspruch haben, "bedienen" sich ab geburt am kbg konto.
    frauen die wogeld beziehen, bekommen das ja noch 8 bzw 12 wo. bei den frauen mit wogeld-anspruch: wird der wogeld betrag nicht vom kbg abgezogen oder? oder doch?
    das wäre ja für frauen ohne wogeld-anspruch mega unfair, weil die frauen mit wogeld-anspruch wogeld+12000€ hätten.

    blickt man durch?
  • wuhselwuhwuhselwuh

    3,004

    bearbeitet 26. 01. 2017, 12:43
    Habe ich das mit dem Papamonat richtig verstanden. Der Vater kann für 31 Tage zu Hause bleiben (sofern die Firma diesem zustimmt) und er bekommt für diese Zeit 700€.

    Und die Mutter bekommt je nach Dauer der Karenz noch den Betrag sagen wir bei 18 Monaten ca 860€ (wenn ich es richtig verstanden habe sind es ja 15.499€ ohne irgendeinem Bonus) in dem Zeitraum.

    Und beide sind daheim? Also wenn es viele Firmen gibt die das machen muss ich sagen ist es gar nicht so schlecht. Mit 1.500€ kann man ein Monat auch gut überbrücken.
    Jetzt sollte man das den Firmen nur etwas schmackhaft machen. Ich glaube es gibt nicht viele Firmen die ihre Mitarbeiter gerne ein Monat nicht da haben.

    Edit: stimmt habe ich im oberen Artikel falsch gelesen. Bei alleinigen Bezug sind es ca. 12.500€!!!
    Also auf 18 Monate ca 700€.
  • Na die 15.000 sinds ja nur, wenn beide gleich viel, also 50:50 oder 60:40 daheim bleiben und nicht nur wenn der Papa 31 Tage daheim bleibt oder? Und der Papamonat ist ja im Grunde nur dafür da, dass beide Eltern diesen einen Monat gleichzeitig zuhause sein können?
    _Kathrin_
  • Ja stimmt @_Kathrin_ wenn es wirklich so wäre dass man im Grunde Wogeld und danach dann noch über die 12.000 verfügen kann, wär das echt hart gegenüber Frauen ohne Wogeldanspruch. Aber hätte jetzt nirgends gelesen, dass das Wogeld irgendwie vom Kbg abgezogen wird.

    Was ich mich jetzt noch Frage ist, jetzt hatte man z.B. bei der 30+6 Variante bis zum 30. Lebensmonat vom Kind den Bezug, wenn man jetzt allerdings Wogeld bekommt, sind da ja 2 gegebenenfalls 3 Monate weg. Sind die 28 Monate die man jetzt max Dauer beziehen kann wirklich Bezugsmonate oder bis zum 28. Lebensmonat vom Kind? Weil so gesehen, wenn du Wochengeldanspruch hast, ändert sich von der maxlaufzeit des Bezuges so gesehen ja nichts, weils dann eh auch wieder bis zum 30./31. Lebensmonat läuft? Wenn du eben keinen Wogeldanspruch hast, dann fällst um die 2/3 Monate um und hast wirklich nur bis zum 28. Lebensmonat a Geld, was auch wieder unfair wäre.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 26. 01. 2017, 12:36
    @Cathérina da muss ich passen - hängt ja auch mehr oder weniger mit meiner frage zusammen.

    was ich mitbekommen hab beim neuen kbg vergleichsrechner auf der seite des ministeriums, musst du ein datum angeben, wann der bezug enden soll. daraus resultiert der tagsatz.
    wennst dich da ein bisschen herumspielst, kommst vll auf deine antwort?
  • @_Kathrin_ ja das hab ich auch schon überlegt das ich dann ohne Wochengeldbezug noch schlechter aussteige weil ich meinen Gesamtbetrag ab Geburt aufteilen muss und andere die Wochengeld bekommen müssen es erst danach aufteilen. Das finde ich schon sehr unfair da früher die ohne Wochengeld ja einfach zusätzliches KBG bekommen haben...
  • @_Kathrin_ nach meinem Verständnis entscheidest du dich für eine Dauer und dir 12.000 werden aufgeteilt. Dann kommt ein Tagsatz von x raus. Für jeden Tag wo du Wochengeld beziehst wird das x vom kbg einbehalten. D.h. die mit Wochengeld können sich das weder aufheben noch wird ihnen das hohe Wochengeld abgezogen. Also im Grunde wie jetzt.
    _Kathrin_Christina91
  • _Kathrin_ schrieb: »
    richtig! man bekommt kein wogeld wenn man davor in einer unbezahlten karenz ist @Christina91

    Ich bin ja auch in der Situation, dass ich gerade in der Karenz von Kind 1 bin, schwanger wurde ich während KBG-Bezug (dem eabkg) und Anfang März ist GT.

    Bei der GKK hat man mir gesagt, dass ich WOchengeld bekomme, aber ganz so trauen tu ich dem nicht. Habe noch nichts diesbezüglich bekommen und bin echt gespannt, wie es dann im Endeffekt ist mit WOchengeld.
    Es wär ja doch ganz schön, WG zu bekommen. Aber noch traue dem ganzen noch nicht.
    Irgendwie hab ich nie eine definitive fAntwort bekommen :-(
  • @Lila79

    Wie schauts bei dir konkret aus? Hättest du noch Anspruch auf eakbg während dein Muschu beginnt? Dann hast du definitiv Anspruch (steht auch bei den FAQ vom Ministerium)
    Hast du dazwischen ein Loch, schauts nicht gut aus (Auskunft von der GKK und AK vom Jän 2017).

  • Lt. der Auskunft von der GKK schon.
    Aber ganz sicher schien mit der Mitarbeiter da nicht zu sein.
    Habe auch wegen dem neuen Kindergeldkonto nachgefragt, aber dazu konnte
    er mir auch nichts sagen, weil er keine Informationen diesbezüglich hatte. - das war vor ca. 3-4 Wochen.

    Jetzt wirds wohl drauf ankommen, ob das Baby im Feber oder März kommt.

  • Corni schrieb: »
    @Cakat Auch beim noch aktuellen Modell wird ab Geburt gezählt. Beim Modell 12+2 zb bekommt man Kbg bis zum 1. Geburtstag (bzw + 2 Monate dazu, wenn der Papa auch in Karenz geht). Also eigentlich auch nur 10x, wenn man die (mindestens) 8 Wochen Wochengeld nach der Geburt nicht dazu zählt.

    Ok das versteh ich, dann ist es ja in Summe trotzdem mehr Geld als vorher bei den Pauschalmodellen.
  • Ich bin auch etwas überfordert mit dem neuen Modell.

    Bitte sagt mir ob ich folgendes richtig verstanden habe:
    - Das Papamonat kann der Arbeitgeber ablehnen
    - Die Väterkarenz muss aber genehmigt werden vom Arbeitgeber

    Stimmt das?

    Ich möchte 28 Monate zu Hause bleiben und mein Mann 7.
    Und er möchte auch das Papamonat in Anspruch nehmen (obwohl ich nicht weiß wie wir das planen sollen, bin mit Zwillingen schwanger und ist schwer abschätzbar wann sie kommen werden). Ich bezweifle aber, dass sein Arbeitgeber dem Papmonat zustimmt.

    Wann muss man den Arbeitgeber über den Papamonat und Väterkarenz Bescheid geben?

    Werde jedenfalls diese Infoveranstaltung der AK besuchen.
  • Das wäre ja echt der Hammer wenn die Frauen die Wochengeld beziehen mehr Kindergeld bekommen würden, als jene denen kein Wochengeld zusteht...
  • Das kann ich mir nicht vorstellen... ich bin mir sicher, das bleibt wie bisher und das Wochengeld “ersetzt“ 2 Monate vom Kbg. Ansonsten würde da in Zukunft ja tatsächlich mehr ausbezahlt, als bisher...
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