Mit 2. Baby schwanger - nur kurz Arbeiten zwischen Karenz Nr. 1 & 2
Hey! Melde dich an oder registriere dich, um mitzureden.
Neu hier? Registriere dich kostenlos, um mit anderen Eltern zu tauschen.
Kommentare
799
ja bestimmt gut mal informieren, wobei man leider oft unterschiedliche Auskünfte erhält, so ist es mir beim ersten Kind gegangen zumindest..
3,564
Wann und wo ist dieses Infofrühstück der AK?
4,125
es wird das eakbg und meine 3 wo vom entgelt zur berechnung des wochengeldes herangezogen.
edit: vergessen zu fragen, aber wird wohl so sein, dass sie vom eakbg nur 80% (hab ich irgendwo gelesen, weiß aber nicht, ob ich mich irre) rechnen, dh es ist sinnvoll, wenn ich in den 3 wo so viel wie möglich verdiene.
neue überlegung: regelmäßige überstunden und regelmäßige prämien zählen ja zum nettoeinkommen und werden deshalb berücksichtigt. aber bei einer anstellung von 3 wo ist ja nichts regelmäßiges dran. dh wir können nur das bruttoeinkommen so festlegen, dass ich nicht all zu große einbußen hab beim wochengeld. oder hat sonst noch jemand einen tipp?
1,999
3,564
4,125
und ja, er stellt mich eh richtig an.... er hat gestern schon sehniert.... homepage, visitenkarten, fachartikel,.... also ja, arbeit hätten wir genug... und dann kommt da noch seine einkommenssteuererklärung vir der mir graust. denn ich, frau chef wie er immer so lieb sagt, muss ja zunächst alle unterlagen zusammensuchen.
3,564
Bei der Anmeldung muss er halt aufpassen bzgl. Anmeldefristen bei der GKK und dann muss er ja auch dem Arbeitsinspektorat eine Meldung schicken, weil er ja eine schwangere Arbeitnehmerin hat. Zudem musst du als Schwangere die Arbeitszeiten und Tätigkeiten die machen darfst genau berücksichtigen.
Als richtige Angestellte bist du nicht wirklich kündbar, eben aufgrund der Schwangerschaft, es sei denn er "wirft" dich in der Probezeit wieder raus, was aber auch gut begründet sein muss und nicht einfach ist. Behält er dich, besteht nach der Karenz eine Behaltefrist...und und und...würde ich mir alles wirklich gut ansehen. Also auch aus Arbeitgebersicht
Wie regelst du das mit deinem alten Arbeitgeber? Soweit ich weiß, darf man ja nur geringfügig während einer aufrechten Karenz bei jemand anderem arbeiten. Oder hat sich da was geändert? Oder hörst du dort sowieso auf und bleibst bei deinem Mann angestellt?
4,125
ja da gibts viele überlegungen.
denken eher an ein befristetes arbeitsverhältnis oder einvernehmliche auflösung. beides geht ja.
mein arbeitgeber und ich haben ohnehin eine einvernehmliche auflösung nach der 2.karenz geplant und da mein mann beim selben AG sozusagen beschäftigt ist, wirds da keine probleme geben. weil die 3 wo können und wollen sie mich nicht drinnen haben, wie gesagt meinen arbeitsplatz bzw meinen job gibts es auch nicht mehr und sie sind mit allem einverstanden, wenn ich nicht mehr komme. also von dieser seite her passts.
3,564
4,125
http://www.bruttonetto-rechner.at/?gclid=CP6qg97updECFQzhGwod7GgPEQ
2,370
3,564
2,370
4,125
danke auf alle fälle für eure tipps und anregungen.
12
@Angie_1984 Bist du schon länger bei deinem Mann angestellt? Gab es da irgendwelche Probleme bzw. muss man auf irgendetwas achten?
Meine Frau arbeitet seit längerem auch geringfügig bei mir. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Sie eventuell auch Vollzeit anstellen könnte (hier wäre Sie von der Arbeitszeit flexibler). Bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber gibt es fixe Arbeitszeiten und so kurzfristig werden wir keine Kinderbetreuung bekommen.
4,125
3,564
2
2,370
4,125
ich hätte ja ca 3 wo arbeiten müssen zw eakbg und muschu, wäre ich jetzt nicht in den frühz. muschu gegangen.
laut AK (letzte woche) wird das wogeld so berechnet:
es wäre mein eakbg von dez und jän zur gänze hergenommen worden. die 3 wo vom märz wären in den feb transfiriert worden sprich 25 tag vom verdienst+3 tage tagessatz vom eakbg. davon wäre dann das wogeld berechnet worden, weil ja immer 3 volle nettoeinkommen hergenommen werden müssen zur berechnung und der märz nicht "vollständig" ist. daher das wort "mischberechnung".
zudem wird eine günstigkeitsrechnung durchgeführt vom einkommen bis zu 1 jahr vor der geburt und der höhere betrag wird hergenommen + (in meinem fall) 17%
wenn wogeld anspruch besteht, gibts auch wieder das eakbg, das davon berechnet wird. es gilt nach wie vor, dass das kbg (egal welches modell) einem einkommen aus unselbstständiger tätigkeit gleichgestellt ist.
hoffe, ich konnte helfen.
12
Von einer Firma hatten wir die fixe Zusage bekommen, dass meine Frau auf für ein Projekt in diesem Zeitraum dort arbeiten könnte. Hier hat der Steuerberater aber sofort abgewunken, weil in solchen Fällen eine genaue Betriebsprüfung durch die GKK folgen wird.
Auch wenn der man selbsständig ist - wie es bei mir der Fall ist - wird entschieden davon abgeraten die Frau bei sich für 3. Monate Vollzeit anzustellen.
4,125
was ist jetzt so schlimm an einer betriebsprüfung, wenn alles korrekt abläuft und es kein scheinarbeitsverhältnis ist?
natürlich muss eine lohnverrechnung, anmeldung, meldung arbeitsinspektorat wg schwangerschaft, arbeitsplatz und tätigkeitsbeschreibung, arbeitszeitaufzeichnungen,.... erfolgen.
also solang sie wirklich bei dir arbeitet, ist es ja völlig wurscht was überprüft wird, wenn alles korrekt ausgeführt wird + mschg gesetze eingehalten werden.
versteh also deinen abratenden hinweis nicht.
2,370
Oder wird davon abgeraten weil man ev. Die GKK austrickst das man zu Wochengeld kommt?
4,125
wir hätten es uns mal ausgerechnet, wäre es zu einer anstellung für 3 wo gekommen: 1000€ steuern/abgaben
ich glaub der gkk ist es egal bei welchem AG man beschäftigt ist, hauptsache es werden die steuern bezahlt... sag ich jetzt mal so salopp.
3,564
1,126
4,125
aber wäre der DG nicht verwandt, dann wäre es ok?
es gibt nämlich viele ANinnen die bei 2 AG gleichzeitig teilzeitbeschäftigt sind
1,126
3,564
Ich finde nicht, dass man das pauschal als austricksen bezeichnen kann. Es gibt wie immer und überall schwarze Schafe. Aber davon kann ich nicht ausgehen. Das muss man, wenn überhaupt, im Einzelfall prüfen.
Es gibt genügend einmalige Tätigkeiten, die nur kurze Zeit dauern und davor bzw. danach niemand mehr macht (zB sehr häufig im Bereich der Forschung & Entwicklung, Journalismus, Lektorat, Datenauswertung, Nachhilfe, Marketingmaßnahmen, Buchhaltung/Steuererklärung, Projektarbeit im Sozialbereich, Pflege, Beratung, Therapie, Supervision, Organisation diverser Dinge/Events/Firmengründung etc. etc. es gibt sicher weitaus mehr, das sind nur ein paar Tätigkeiten die ich zB bisher gemacht habe). Warum dafür keine Schwangere nehmen? Trauen sich die meisten Unternehmer halt nicht, wenn sie sie nicht zumindest schon länger kennen. Das ist eine andere Geschichte.
Ich finde es aber ziemlich daneben, gleich mal von einem Gefälligkeitsgeschäft bzw. Tricksen auszugehen, nur weil ein Naheverhältnis besteht. Es gibt auch noch ehrliche und faire Unternehmen, die einem einfach eine Chance geben bzw. von deinen Diensten einfach kurzfristig noch vorm mutterschaftsbedingten Ausfall profitieren können und wollen. Ich sehe da nichts Verwerfliches dran, wenn alles sauber abläuft und tatsächlich eine gegenseitige Leistung erbracht wird. Warum sollte man dies still und heimlich machen und nicht hier diskutieren dürfen??
4,125
ich bin völlig bei dir, wenn es um scheinanstellungen geht - aber echte befristete arbeitsverhältnisse, die nur einem zweck dienen (zb buchhaltung oder wg eines projektes oder wegen einer expertise) sind rechtlich erlaubt, auch in der SS.
1,126
So wie @Angie_1984 schreibt kann man nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. Wenn es immer wieder befristete DV oder Projektanstellungen gibt, wird wohl nix dabei sein.
4,125
darum hab ich es ja so befremdlich gefunden, dass abgeraten wird von einer echten anstellung. denn dann dürfte er nicht nur seine frau, sondern auch keinen anderen AN anstellen für eine befristete zeit zb ab 6 mo arbeiten ALG Anspruch etc
alles was nicht rechtens ist, brauchen wir gar nicht diskutieren.
aber zb bei einem projekt oder einem vortrag ist ja für gewöhnlich ein projektplan vorhanden, notizen, emails,.... und ich glaub auch nicht, dass die gkk die arbeitsleistung überprüfen kann, denn das betrifft ja nur AG und AN. die interessiert, ob alles formell korrekt abläuft und keine rechtsforschriften verletzt werden.
2,370
12
Eine Betriebsprüfung seitens der GKK ist nie sehr angenehm, auch wenn man alles korrekt gemacht hat. Aber letzten Endes kann das jeder für sich entscheiden.
Übrigens ist es sehrwohl rechtens, dass die Frau „Schwarz“ (also ohne Entgelt) in der Firma arbeitet. Sowas nennt sich eheliche Beistandspflicht. Bis vor ein paar Jahren konnte man sogar rechtliche Probleme bekommen, wenn man die Frau angemeldet hat diese dann aber „nur“ die Buchhaltung bzw. organisatorische Tätigkeiten machte.
4,125
stell dir vor deine frau ist nicht angemeldet und die decke sturzt ein, deine frau hat schwerste verletzungen.... oder der pc explodiert, als sie für dich gearbeitet hat. nana sorry, "schwarz arbeiten" geht gar nicht auch nicht aus ehelicher beistandspflicht.
stell dir vor du hättest eine baufirma und deine frau arbeitet auf der baustelle für dich. es findet eine betriebsprüfung statt und du kannst dir sicher sein, dass sie als schwarz-arbeiterin gesehen wird und du zahlst dann strafe.
nicht anmelden und trotzdem arbeiten geht gar nicht, nicht nur, weil ihr entgelt zusteht, sobald sie für sich arbeitet sondern eben auch wg der versicherung.
@Angie_1984 was sagst du dazu?
@naoma darf ich dich dazu auch befragen?
vor allem weiß ich aus erster hand aus der familie, in der mein cousin ein sehr erfolgreiches familienunternehmen führt, dass arbeiten+anmelden von familienmitgliedern absolut kein problem ist. bsp: cousin besitzt firma mit 5 standorten, onkel macht buchhaltung, tante putzt in allen filialen,...
und gerade bei einem projekt oder gründung eines neuen standortes etc ist das arbeitsaufkommen ganz anders zu argumentieren.
du hast ja selbst gemeint, dass du sie für ein projekt anstellen würdest - das ist ja begründung genug?
3,564
Man muss eben auf mehr Dinge aufpassen und wirklich darauf achten, dass man als Ehefrau keinen ungerechtfertigten Vorteile erhält, die eine fremde Angestellte nicht hätte. Und was immer einfacher ist, v.a. auf Unternehmerseite ist eben ein freier Dienstvertrag oder Honorarbasis, weil damit kaum bis keine Verpflichtungen außer dem Entgelt zu erbringen sind.
Warum die Steuerberater abraten ist mir schon klar, aber die Frage die sich stellt ist mMn eher, betrachten sie bei ihrem Rat ausschließlich die Unternehmer-Seite, oder können sie auch die AN-Seite berücksichtigen. Meine Erfahrung mit Steuerberatern ist nämlich, dass sie so in ihrer Welt des Unternehmertums "gefangen" sind (und meist selbst auch quasi freiberuflich tätig), dass sie da andere Aspekte außer Acht lassen. Also ein Gesamtbild was für EUCH am Besten und was überhaupt möglich ist, muss man sich ansehen. Das kann bestimmt nicht jeder Steuerberater, weil das eben keine Standardfrage ist.
4,125
aber in wolfis bsp, wenn er ein projekt plant und dafür rein theoretisch auch eine fremde person einstellen würde, ist es ja nur "von vorteil" wenn seine frau diese arbeiten erledigt. natürlich selbes entgelt - keine überbezahlung nur aufgrund des näheverhältnisses. zumal ich mich waage daran erinnern kann, dass sie ja bereits (oder ist es schon beendet?) bei ihm geringfügig gemeldet ist/war. da war es ja offensichtlich auch kein problem? klar die abgaben des AG sind minimal und seine frau bezahlt da auch keine steuern, aber im endeffekt ist der weg ja schon geebnet für die beiden?
nur als frage: wenn wolfi 60-70 std pro wo arbeitet, dann wäre es für mich als außenstehende sehr einleuchtend, wenn seine frau die büroarbeiten erledigt. vor allem was rechnungen schreiben, buchhaltung etc anbelangt und das über eine geringfügige beschäftigung hinausgeht. eheliche beistandspflicht hört sich für mich nach unentgeltlicher, unregelmäßiger arbeit an - wie schaut das im versicherungsfall aus? wenn ihr was passiert, ist es ja kein arbeitsunfall... aber sobald "geld fließt" und die arbeit regelmäßig ist, schaut es ja nach AV aus. oder wie wird dieser begriff sonst ausgelegt?
wir haben das ja nicht mehr weiter verfolgt, da ich ja im frühz muschu nicht arbeiten darf. aber unser steuerberater hat gesagt, dass es kein problem darstellt. wir haben dann nur mehr wg einer beschäftigung in meinem 2. karenzjahr bzw danach gesprochen, wo ich kein eakbg mehr beziehe. wobei die wohn/arbeitssituation dann wieder ganz was anderes ist. darum interessiert mich das thema so.
3,564
1,999
5,362
https://m.kurier.at/wirtschaft/anstellung-des-ehepartners-als-steuerfalle/245.880.188
4,125
hat uns sehr gut gefallen - vor allem im hotel- und gastgewerbe ist das ja sooo oft der fall, dass es über das sporadische unregelmäßige aushelfen hinausgeht.
11,525
Man sollte aber schon bei der Wahrheit bleiben. Unsere Kontrollen sind immer gut verlaufen und sowohl vom Finanzamt als auch von der Krankenkasse hat es nie eine Beanstandung gegeben. Vor mir war meine Schwiegermutter beschäftigt bis zu ihrem pensionsantritt. Also alles erklärbar und realistisch ehrlich.
2
Hi @alle
@claudsch1980
Ich muss am 12.11.18 wieder arbeiten gehen. Wenn ich jetzt angenommen im april 2019 noch ein kind bekomme, es sich also nicht mit Mutterschutz vor karenzende ausgeht, sondern ich eben für 3 Monate Arbeiten gehen müsste, hab ich also 2 Möglichkeiten? Mit Zustimmung des Arbeitgebers die Karenz verlängern.
Oooooder tatsächlich arbeiten gehen?
Mein Problem ist, dass mein Chef einer Verlängerung nicht zustimmen wird, denk ich. Weil es ein 5 mann Betrieb ist und sie meine Stelle bereits nachbesetzt hAben, habe ich keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Ich müsstr also 38,5h zu einer 2h entfernten Arbeit fahren. Das ist nicht zumutbar.. Ich denke mein chef wird darauf setzten, dass icj das auch für diese 3 Monate nicht nicht machen werde. Er will erwirken, dass ich kündige. Ich könnte auch im 7 Monat nicht Vollzeit dort arbeiten mit nem 2 Jahre alten Kind daheim
Habe ich nun nur die Möglichkeit auf einen Mutterschaftsaustritt und falle um meine Kündigungsfristen (weil mehr als 5 Jahre bei der Firma) um, sowie auf meine Chance auf Wochengeld (weil ja keine 3 Monate arbeiten vor MS) und sogar auf das Arbeitslosengeld?? (Weil ich mich ja wieder schwanger nicht dem ams melden kann?)
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich kann unmöglich 3 oder 4 Monate vollzeit zurück. Will nicht meine 2 jährige ganztags zur Tagesmutter geben für 4 Monate..
Bin ratlos..
2
669
Ich habe bis 31.7. das eaKBG erhalten, bin jetzt noch bis 31.10. in Karenz und gehe dann bei meinem alten AG 3 Monate arbeiten (25-30Std/Woche) und komme dann wieder in den Mutterschutz. Habe ich dann Anspruch auf Wochengeld und das eaKBG oder gelten da die 6 Monate, die man arbeiten muss vor dem Mutterschutz? Angestellt bin ich ja während der Karenz ja eigentlich trotzdem. Und falls ja wie wird das dann berechnet?
3,872
Ich hatte bis 03.09. KBG und bin seit 17.09. krank geschrieben. Regulärer Muschu beginnt mit 02.01., somit nimmt die GKK die Monate 10, 11 und 12 zur Berechnung vom Wochengeld. Monat 12 aber zB rechnen sie nichtmehr, weil da die Firma nurmehr halbes Entgelt zahlt wegen dem Krankenstand.
Du arbeitest dann ja aber und bekommst volles Entgelt, also nimmt die GKK den durchschnittlichen Lohn der drei Monate VOR dem Monat der Antragstellung. Da kanns dir halt passieren, dass sie einen Monat rechnen wo du kein KBG mehr bekommen hast und das reduziert dementsprechend. Wegen eaKBG kenn ich mich aber nicht aus.
5,362
Das eaKBG sind wieder 80% vom Wochengeld, also von deiner Teilzeit dann.
Genommen werden die 3 letzten vollen Kalendermonate. Wann gehst du denn in MuSchu?
669
@itchify das klingt super, dann kann ich hoffentlich das eaKBG nehmen. Ich bin ab 31.1. im Mutterschutz, also arbeite ich genau einen Tag der 3 Monate nicht. Ich hoffe das macht nicht so einen großen Unterschied.
5,362
3,872