Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Ich glaub @rdb2011 oder @maxi das geht auch für private oder !? Ich Kenn das nur von der Firmenseite aus ...
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auf alle Fälle nachfragen.
Es kann ja auch sein, dass sie deine Belege gar nicht brauchen - kommt drauf an, was du alles abgesetzt hast.
Manchmal wird man vom System einfach ausgewählt und dann muss sich ein Mitarbeiter deinen Akt ansehen, der kann dann entweder die Unterlagen verlangen oder er gibt den Akt sofort frei.
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Medikamente und Rezepte der Kinder können abgesetzt werden von meinem Freund? Bild mir ein grad gelesen zu haben das das geht.
Wenn ich Brille, Kontaktlinsen brauch und er bezahlt, kann er es dann reinnehmen? Auch wenn ich eakbg beziehe oder erst danach?
Meine Unvall bzw Lebensversicherung die ich bezahle: Kann er das reinnehmen während ich Karenz bin?
Der Thread ist übrigens super! Hat mir schon so einige Fragen beantwortet!
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gerade im ersten Halbjahr kommen Unmengen an Erklärungen rein; wenn man noch nie geprüft wurde, oder sich die Beträge/Umstände zum Vorjahr ändern, etc dann wird man zur Prüfung ausgewählt, oder auch per Zufall.
in Sbg hat die AK zb im März und April über 12.000 ANVA betreut, dazu kommen noch jene die selber gemacht werden,
und das sind Unmengen an Fällen, die die FA-Mitarbeiter der Reihe nach abarbeiten;
wenn der für dich zuständige Mitarbeiter dann zu deinem Akt kommt, kann er ihn entweder gleich freigeben (weil die Zahlen für ihn plausibel sind, bzw sich nicht viel zum Vorjahr geändert hat), oder du bekommst ein Ergänzungsersuchen, dass du die Unterlagen einreichen musst.
die zu erwartende Steuergutschrift spielt bei der Frage ob man geprüft wird keine Rolle.
Klar wird die Bearbeitung deines Aktes relativ wenig Arbeit verursachen, aber der für dich zuständige Mitarbeiter wird wahrscheinlich etliche Hundert solcher Fälle haben.
Da wird nicht viel anderes übrig bleiben, als abzuwarten und nach den 6 Monaten nachfragen und evtl eine Säumnisbeschwerde einbringen.
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bitte sehr!
ich weiß es ist blöd so lange zu warten, aber das Geld wird kommen :-)
und evtl gehts im nächsten Jahr dann vielleicht besonders flott.
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so ganz verstehe ich jetzt nicht was du meinst ;-)
Während du nur KBG beziehst, kannst du nichts absetzen (da hast du auch keinen Lohnzettel im Finanzonline), du hast kein Einkommen und zahlst somit keine Steuern.
Bist du vom AG freigestellt und bekommst weiter dein Gehalt/Lohn ausbezahlt? dann kannst du ganz normal eine ANVA machen.
AMS ist zwar als Lohnzettel im Finanzonline hinterlegt, aber hier kann man nichts absetzen (außer evtl den AVAB).
wenn du in einem Jahr nur 3 Monate steuerpflichtiges Einkommen hast (und zusätzlich Wochengeld und AMS), kannst du eine ANVA machen.
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wenn dich der AG freistellt, bekommst du von ihm das Geld (musst dafür nicht arbeiten gehen), ab Mutterschutz dann von der Krankenkasse, das wird bei dir dann Mitte November sein.
da solltest dann auf jeden Fall etwas zurückbekommen.
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naja Feuer unter dem Hintern würde ich ihnen nicht machen, die sitzen ja doch am längeren Ast :-)
Da gibts fürs FA auch wieder Möglichkeiten das zu verlängern.
Ich würd einfach anrufen und nachfragen, darauf hinweisen, dass es schon länger als 6 Monate sind und man auch gerne bereit ist Unterlagen einzureichen.
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die 6 Monate gelten zb nicht wenn das FA nicht in der Lage ist die Lohnsteuer zu berechnen zb wenn der AG keine Meldung gemacht hat, ein FinStrG-Verfahren anhängig ist, ggf bei insolvenz des AG, etc also den FA keine Schuld trifft.
meistens reicht, wenn man beim FA selber vorstellig wird und mal beherrscht freundlich nachfragt.
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wenden
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du weißt, dass in den ersten Monaten immer viel zu tun ist und hast Verständnis aber eben nicht ewig. denn bei einer Rückzahlung wird ja auch eine zahlfrist verlangt.
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ist möglich
wieviel hast du monatlich brutto verdient?
dein Einkommen wird die ersten 5 Monate ganz normal besteuert, als ob du das ganze Jahr arbeiten gehn würdest.
Beim Steuerausgleich wird dieses Einkommen dann auf das ganze Jahr (also 12 Monate) verteilt und dafür dann die "Jahressteuer" ausgerechnet.
Da ergibt sich natürlich eine Differenz weil du ja nur 5 Monate gearbeitet hast, also wird das sicher stimmen.
Schau dir einfach den Bescheid an, da steht eh drauf wie hoch die anrechenbare Lohnsteuer ist und wie hoch die tatsächliche ist, etc.
PS: Falls dein Mann den AVAB beantragen sollte, dann darf dein Einkommen inkl Wochengeld nicht über 6.000€ sein.
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weil ich mein haus verkauft, aber keine steuer gezahlt hab häng ich in der prüfung. hab dann gesagt 'ahm, das war mein Hauptwohnsitz seit 2011, der Notar sagte es ist keine Steuer zu zahlen'. 'Achso, nagut dann vermerk ich das und es wird weiter bearbeitet.' Toll, danke ... wann hätte mich da jemand fragen wollen diesbezüglich wenns die Info eh schon seit drei Monaten haben, dass da keine Steuer gezahlt wurde???
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Weißt du wann das Geld nach Bescheid ca einlangt? Ich muss es vor Freitag am Konto haben, sonst kann ich davon nix verwenden
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ich hätte da mal eine frage ,
ich habe bis jetzt immer meine pendlerpauschale über den lohnsteuerausgleich eingereicht . jetzt ist das jahr 2016 bald um und für mich stellt sich die frage wie mach ich das jetzt für 2015 , ich war ja ab 02.dezember in muschu . also habe ich nur 11 monate gearbeitet ^^
lG
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Stimmt, ich könnte einfach den Betrag durch 12 mal 11 rechnen & dan müsste das auch passen oder ? :thinking_face: :see_no_evil:
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Der Rechner zeigt dir auch jeweils den monatlichen Betrag an.
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Weis jemand wie das ist wenn ich erst seit okt 16 wieder arbeiten gehe ob es besser ist den freibetrag bei meinem mann zu machen? ??
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Da ich unseren Steuerausgleich immer online mache, schau ich mir immer an, welche Variante (nur ein Elternteil oder beide, die den Freibetrag geltend machen) für uns günstiger ist und spiel halt beide Varianten mit der Vorberechnung durch.
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Kinderbetreuungskosten können bis zu 2.300Eur abgesetzt werden, aber nur jener Betrag, den man tatsächlich auch zahlt. Förderungen vom Staat zB dürfen nicht mit reingerechnet werden, ebenso wie Essens- und Bastelgeld.
Hier wirds auch gut beschrieben: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html