Eink. abh. KBG - Fragen und möglicher weiterer Wochengeldbezug und Versicherung

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Kommentare

  • hat jetzt zwar nicht direkt mit dem eakbg was zu tun, aber da hier grad so viele kundige im thread sind, vielleicht könnt ihr mir ja was empfehlen: ich schaffs vor dem muschu nicht, meinen urlaub aufzubrauchen und krieg ja während der 8 wochen noch was dazu. habe deshalb von vornherein mit dem AG vereinbart, dass wir den urlaub bis nach der karenz stehen lassen. jetzt habe ich aber auch noch ZA und lass mir schon seit Oktober jeden monat davon 10 stunden auszahlen, baue aber fast im gleichen ausmass dazu auf. man hat mir angeboten, dass ich auch den bis nach der karenz mitnehmen soll. allerdings: ich kenn meinen job, meine pappenheimer und mich selbst: ich werd den ZA realistisch eihl nie "los". jetz die frage: was würde denn in euren augen sinn machen? was ist denn steuerlich sinnvoll? will mir ja dann nicht auch irgendwelche verdienstgrenzen kapputt machen, wenn ich mir was auszahlen lasse. Daaaaaaaanke im Voraus!
  • lama schrieb: »
    hat jetzt zwar nicht direkt mit dem eakbg was zu tun, aber da hier grad so viele kundige im thread sind, vielleicht könnt ihr mir ja was empfehlen: ich schaffs vor dem muschu nicht, meinen urlaub aufzubrauchen und krieg ja während der 8 wochen noch was dazu. habe deshalb von vornherein mit dem AG vereinbart, dass wir den urlaub bis nach der karenz stehen lassen. jetzt habe ich aber auch noch ZA und lass mir schon seit Oktober jeden monat davon 10 stunden auszahlen, baue aber fast im gleichen ausmass dazu auf. man hat mir angeboten, dass ich auch den bis nach der karenz mitnehmen soll. allerdings: ich kenn meinen job, meine pappenheimer und mich selbst: ich werd den ZA realistisch eihl nie "los". jetz die frage: was würde denn in euren augen sinn machen? was ist denn steuerlich sinnvoll? will mir ja dann nicht auch irgendwelche verdienstgrenzen kapputt machen, wenn ich mir was auszahlen lasse. Daaaaaaaanke im Voraus!

    @claudsch1980 du veilleicht? *schleim* :*

  • @lama naja du könntest dir den za vor dem Mutterschutz auszahlen lassen. Da frisst zwar die Steuer in dem Monat viel weg aber da du ja sowieso einen Lohnsteuer ausgleich machen solltest kriegst du dann per Jahresende wieder was davon retour.
    Oder du lasst ihn eben bis nach deiner karenz stehen und verlängerst damit deine zeit daheim. Bist also offiziell schon arbeiten aber halt eben im za Zuhause (hilfreich bei kiga Eingewöhnung)
    Oder falls dein partner auch in karenz gehen mag wäre das die ideale Überbrückung zb denn du könntest trotzdem daheim bleiben.
  • @lama
    Ich hab ZA und urlaub in dem Monaten abgebaut als mein mann in karrenz war - dh wir waren beide 2 monate zu hause - er in karrenz und ich quasi "vollzeit arbeitend" ;)
  • @claudsch1980 und @doppeljackpot_83 bielen dank euch beiden!!! :*
  • lama schrieb: »
    @claudsch1980 und @doppeljackpot_83 bielen dank euch beiden!!! :*

    habe darüber übrigens heute direkt mit der pers-verrechnung darüber geredet, sie muss alles auszahlen, ist bei uns so. sie meint aber, dass das bei mir, weil ich sowieso fast jeden monat was ausfezahlt kriege, das nun zu meiner berr-grundlage fürs wochengeld gehört ind ich dadurch also dort zusätzlich höher eingestuft werde. na das soll mir dann ja recht sein.
  • @lama ja regelmäßig geleistete Überstunden werden in die Berechnung des wochengeldes miteingerechnet :-)
  • Hat jemand Erfahrung, oder weiß wie das ist bei Selbständigkeit? Da gibt es ja keine Karenz...es steht aber überall dass man nur bei aufrechtem DV und Karenz beim zweiten Kind wieder eaKBG erhalten kann.
    Vielleicht @claudsch1980? Kennst du dich auch damit aus? :)
  • @Angie_1984 für selbstständige hängt es meines Wissens nach an der ruhendmeldung des Gewerbes.
    Aber bitte ließ dich hier durch https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
    Bzw frag bei deiner Kammer bzw Gewerkschaft nach!
  • @claudsch1980 was aber wieder bedeuten könnte, dass mein kbg, das ja dann vom wochengeld berechnet wird (mein ich?) die obergrenze erreichen könnte und ich dann da um was umfalla? wobei, wurscht, dann solls halt so sein, kanns eh nicht ändern o:)
  • @lama ja das eakbg wird vom Wochengeld berechnet. 80% davon
    Aber da falls Ja um nix um. Ist dann die höchstgrenze (66 euro täglich) erreicht hast das meiste rausgeholt was geht. Mehr geht einfach nicht. :-)
  • @claudsch1980 eben, dacht ich mir auch grad :3 aber wie immer: riesengrosses danke. ich finde, du solltest mindestens einen eigenen thread für deine beratungen kriegen .... wobei .... dann wären es halt dann noch mehr :)
  • @lama Bitte gern.
    Und nein soviel Aufmerksamkeit brauch ich dann auch nicht. Gibt ja auch paar andere mädls die sich damit gut auskennen ... aber danke :3
  • @claudsch1980 ui, wenn ich dich schon mal "dran hab": wieso heisstn das eigentlich 12+2???? zwei monate nach geburt sind ja noch wo-geld und dann gibts ja "nur" noch weitere 10 monate kbg? müsst ja dann eigentlich 10+4 heissen?
  • sunshine2013sunshine2013

    1,525

    bearbeitet 27. 01. 2016, 21:52
    Bin zwar nicht claudsch aber 12+2 heißt es deshalb weil es bis zum 12. Lebensmonat des Kindes bezahlt wird. Die +Monate (in dem Fall +2) sind ja nur für den Partner reserviert. Der könnte diese dann noch beziehen.

    Und nicht jeder hat Anspruch auf Wochengeld, die bekommen dann ja wirklich 12 Monate KBG.
  • Siehst gibt genug andere Profis hier @lama
    @sunshine2013 hats perfekt erklärt!
  • Hallo, hätte auch mal eine Frage.

    Ich habe auch 12 +2. mein Partner geht dann die +2, da möchte ich aber auch daheim bleiben.

    kann ich mich da bei ihm mitversichern, obwohl er in Karenz ist? Vater und Kind haben aber nicht den gleichen Wohnsitz, nur Nebenwohnsitz, kann dass zum Problem werden?

    Muss ich da beim Arbeitgeber etwas beachten, weil ich habe angegeben, ich komme zum 2. Geburtstag.

    Danke, lg
  • @maxi79
    KBG kann nur derjenige beantragen, der mit dem Kind einen gemeinsamen HAUPTWohnsitz hat (§ 2 KBGG)

    Wenn dein Partner in diesen zwei Monaten auch in Karenz geht, dann musst du die Karenz unterbrechen/beenden.
    Mutter und Vater dürfen nicht gleichzeitig Karenz für dasselbe Kind nehmen. Beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist eine Überschneidung von einem Monat möglich. In diesem Fall darf die Karenz insgesamt nur bis zur Vollendung des 23. Lebensmonats des Kindes dauern.
    Geht dein Partner auch in Karenz, dann musst 1 Monat vor dem 2.Geburtstag eures Kindes wieder zu arbeiten beginnen.
  • @maxi Danke für die Antwort.

    Jetzt würde mich noch interessieren, was ich bei der Unterbrechung zu beachten habe bzw. wem ich dass alles bekanntgegeben muss.
  • @maxi79 deinem Arbeitgeber. Denn der muss dich in dieser Zeit beschäftigen oder dir zumindest unbezahlten Urlaub genehmigen.
  • @claudsch1980 ich glaub du hast mal ein OGH Urteil zitiert da ist es darum gegangen dass man während Karenz trotzdem Wochengeld bekommt. Kann das sein?

    Also ich mein wenn man eaKBG hat und das ist aus und dann wird man schwanger.

    Hab irgendwo mal gelesen dass man da trotzdem Wochengeld bekommt. Kann das sein?
  • @sunshine2013 also grundsätzlich gibt's nur Wochengeld wenn der Mutterschutz fürs zweite Kind vor dem 2 . Geburtstag des ersten Kindes beginnt (wenn man durchgehend in Karenz und somit in einem aufrechten Dienstverhältnis ist)

    Es gibt natürlich diverse ogh Urteile die in ganz speziellen Fällen andere Ansprüche geltend machen. Ist aber ausgesprochen kompliziert und sollte mit einem Juristen besprochen werden. Die ogh Urteile kann man problemlos googeln.
  • @claudsch1980 ok danke. Es geht um eine Freundin.
    Also hab ichs richtig verstanden: ihr KBG ist ab April aus, sie ist dann noch ein Jahr unbezahlt zu Hause bis zum 2. Geb. Wenn sie ab Mai schwanger wird und der neue Mutterschutz ist noch vorm 2. Geb. kriegt sie Wochengeld aber ich glaub nicht den vollen Betrag wie vorher sondern weniger oder?
  • @sunshine2013 genau. Dann gibt's nen tagsatz von 26.15 wie bei den pauschalmodellen.
    Besser als nix :)
  • @claudsch1980 DANKESCHÖN für deine schnelle Auskunft. =)
  • @claudsch1980 jetzt muss ich nochmals nachfragen, nur um sicher zu gehen... bitte entschuldige ;-)

    ich bekam nämlich leider eine andere Auskunft von meiner Gkk aber die Betreuer dort sind leider mehr als schlecht informiert und ich habe schon ein paar falsche Auskünfte bekommen.

    Also wenn der Mutterschutz von Kind 2 vor dem 2. Geburtstag von Kind 1 beginnt und man beim 1. Kind eabkg bezogen hat und mit dem Arbeitgeber 2 Jahre Karenz vereinbart hat dann bekommt man zwar nicht das Wochengeld in der Höhe wie man es bekommen hätte wenn man noch in der Bezugszeit vom eabkg schwanger geworden wäre aber dafür 26,15 Euro als Tagsatz?

    Das wäre ja ganz toll, ich habe mich nämlich schon mit gar keinen Wochengeld so langsam abgefunden
  • @ballerina so sollte es sein. Eine verbindliche rechtsauakunft ist mein Schreiben hier natürlich leider nicht ;-)
    Also im Normalfall muss man noch während dem Bezug von eakbg zumindest schwanger werden. Es gibt aber einige ogh Urteile mittlerweile ...
    Was aber Widerrum heißt man muß sowas vor Gericht rausstreiten.
    Diesbezüglich auf jeden Fall mal bei der ak beraten lassen!
  • @claudsch1980 Danke! :-) Also ich habe mit der GKK und mit der AK telefoniert. Für die GKK ist der Fall klar - kein Beginn der Schwangerschaft während des KBG und somit gar kein Anspruch auf Wochengeld! Die AK sieht das schon etwas anders.
  • Hi ihr, hab wieder mal eine Frage.
    Am 9. März wird meine Tochter ein Jahr alt, sprich ich bin bis nächstes Jahr März in Karenz und bekomme jetzt noch einmal im März eakbg oder?
    Ab wann kann ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und wann kann ich eine neue Stelle bei meinem neuen Arbeitgeber antreten? Ab 1. März oder nach dem 1. Geburtstag, sprich am 10. März? Sind da alle ziemlich ratlos...
    Vielen lieben Dank... =)
  • @eva1212 du kannst meines Wissens sofort kündigen.
    Wüsst jetzt nicht was da dagegen sprechen könnte. Oder warum denkst du dass du warten musst mit dem kündigen? Wenn du einen neuen Job hast kannst du den ab März schon beginnen.
    Eventuell deine Abfertigungsansprüche wenn du noch Abfertigung-alt bist, damit du diese nicht verlierst.
  • Im April wird meine Tochter 1 Jahr alt, d.h. es gibt dann kein eakbg. mehr, möchte aber die vollen 2 Jahre Karenz ausnutzen. Mein Mann ist selbstständig, also SVB versichert. Nun stellt sich mir die Frage was die beste Variante wäre um sich für das nächste Jahr zu versichern?! Das mich mein Mann geringfügig anstellt?? oder ich mich bei ihm mitversichere??? Hab schon mit der AK, der SVB und unserem Steuerberater gesprochen, und jeder sagt was anderes..
  • @sunshine2013 hab mir nur gedacht, dass ja dann die gkk sagen könnte, dass ich bis 9. März bei meinem Arbeitgeber wegen dem ich eakbg beziehe noch gemeldet sein muss...
    @Kerstin_Julia bei mir ist es dasselbe. ich werde mich von meinem Mann Teilzeit anstellen lassen, damit ich versichert bin, da er mich sonst bei sich mitversichern lassen müsste. Hab beim Familienministerium nachgefragt und die haben als einzige eine kompetente Auskunft gegeben.
  • @Kerstin_Julia mit geringfügig bist du nicht krankenversichert. Du kannst dich selbst versichern oder beim Mann mitversichern. Hierzu bei den jeweiligen Krankenkassen anfragen was es kostet.

    @eva1212 kündigen kannst du unter Einhaltung deiner vertraglichen kündigungszeit immer.
    Arbeiten kannst du zwecks zuverdienstgrenze ab 1.3. Problems da nur volle Bezugsmonate relevant sind.
  • @eva1212 die AK hat gesagt, dass wenn mich mein Mann über der geringfügigkeitsgrenze anstellt ich den Kündigungsschutz bei meiner aktuellen Firma verlieren würde, und das möchte ich ja nicht.
  • Hi mädels,
    Ich hab mal eine Frage zur Dauer des Mutterschutzes und der Karenz:

    Mein Baby wurde am 18.2.16 geboren, dh Mutterschutz endet am 13.4. wenn ich 1 Jahr in Karenz gehen möchte, dann ist das von 14.4. bis 17.2.17 und wenn mein Mann dann 2 Monate daheim bleibt, ist das von 18.2.17 bis 17.4.17. richtig?!
  • @claudsch1980: darf ich dich auch was fragend? Mein Junior kommt zwar erst im Juni zur Welt, denke aber schon über einen weiteren Zwerg nach.
    Mein Mutterschutz beginnt am 29.4., geburtstermin ist der 25.6.
    Ich hab' im Jänner eine Gehaltserhöhung von €900 brutto und erhalten, da ich davor eher wenig bekommen hab ( war aber so ausgemacht). Dadurch sollte ich nun ein schönes wochengeld und karenzgeld (einkommensabh.) erhalten. Wenn ich innerhalb des 1 Jahres nach Geburt d. 1.kindes nun wieder schwanger werde, und ich die einkommensabhängige Variante wähle, wird das karenzgeld dann wirklich auf Basis von 2015 berechnet oder so wie beim 1. mal auf Basis von 01-03/2016? Ich fürchte ersteres, wodurch ich ordentlich weniger bekommen würd. Oder hast du eine Idee wie das klappen könnte? Oder wie lange müsste ich nach dem 1 jahr Karenz wieder vollzeit arbeiten, damit das karenzgeld auf Basis des erhöhten Gehalts berechnet wird? Alles sehr hypothetisch, ich weiß.... :-)
  • Ich hab eine Frage: Zählen die Sonderzahlungen zur Zuverdienstgrenze?
  • @claudsch1980 Da ich gelesen hab, dass du überall so ein Experte bist, dachte ich ob du mir auch weiterhelfen kannst, es geht wegen der Mitversicherung nach dem ersten Jahr.
    Derzeit sieht es so bei uns aus:
    1) Mein Partner ist selbständig und bei der SVA versichert
    2) wir wohnen nicht im selben Haushalt.

    Und jetzt die Fragen dazu.
    1) Kann er unser Kind bei ihm mitversichern lassen oder geht das gar nicht?
    2) Kann ich mich dann bei im mitversicheren wenn er bei mir einen Neben- oder Zweitwohnsitz meldet, oder muss er einen Hauptwohnsitz hier haben?
    3) Sollte ich dann für das 2. Kind auch wieder das eaKBG wollen, ist das dann möglich wenn ich während Ende KBG 1. Kind bis Geburt 2. Kind ca. ein halbes Jahr bei der SVA versichert bin obwohl ich jetzt inzwischen beim AG bei der GKK bin? Macht das einen Unterschied?

    Ich hoffe du kannst mir da weiterhelfen, aus dem Internet werde ich nicht schlau.

    LG, Michi
  • Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen - vielleicht @claudsch1980

    Weil ich habe vor der GKK und von der AK unterschiedliche Auskünfte bekommen

    Die Sache ist die... Mein Erster kam im Dezember 2014 auf die Welt und mein Zweiter wird lt Berechnung im Oktober 2016 auf die Welt kommen.

    Wochengeld werde ich keins bekommen, da es sich um ein paar Tage nicht ausgeht... leider aber da ist wohl nichts zu machen. Auch nicht wenn das Baby Nr. 2 bspw 2 Wochen früher als errechnet auf die Welt kommen sollte - oder?

    Was mich jetzt aber interessieren würde - wie wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld berechnet. Bekomme ich den selben Betrag wie bei meinem Ersten (aufgrund Günstigkeitsrechnung wurde hier das Einkommen vom Jahr 2013 herangezogen ) oder bekomme ich es berechnet vom Jahr 2014?

    Im Jahr 2014 habe ich Wochengeld bekommen, stimmt es dass das Wochengeld nicht zum Einkommen dazuzählt?
  • KaNiKaNi

    2,225

    bearbeitet 19. 07. 2016, 07:29
    @ballerina Wurdest du noch während dem eakbg Bezug schwanger? Nur das schwanger werden zählt. Dann kriegst das gleiche, auch Wochengeld.

    Wenn nicht, wird das erste Jahr ohne KBG Bezug herangezogen fur die Berechnung. Das ist 2014!! Wochengeld zählen sie nicht zum Jahreseinkommen.

    Wenn dir kein Wochengeld zusteht, dann kriegst eaKBG ab Geburt.

    Meine Kids sind Nov2014 und Feb 2016. Ich bekam nur aufgrund des OGH Urteils wieder das Gleiche, musste selber Einsprucherheben. Davor haben's auch von 2014 gerechnet. Da hatte ich nur bis Ende September Einkommen.
  • @kann hey hat er Einspruch also geholfen. Super. Hab ich gar nicht mitbekommen.
    Ja leider muss man sich immer öfter selbst auf die Füße stellen :-(
    @Ballerina die liebe @KaNi hats schon toll erklärt! Du müsstest nachweislich spätestens am letzten Tag vom kbg Bezug schwanger geworden sein damit du erneut Wochengeld bekommst.
  • Hey.
    Na das hört sich ja nicht so schlecht an, wenns dann auch wirklich so ist, dass man gleiches Wochengeld bekommen würde.
    Habe ja auch noch bis August das eaKBG und haben es geschafft schwanger zu werden.

    Ich war dreimal auf der KRankenkasse und hab nachgefragt und dreimal hab ich eine andere Auskunft erhalten! Echt ein Wahnsinn! Also einfach nur mehr ohne Worte.
    Bin gespannt, was es dann letztendlich wird bzw. ob es was mit Wochengeld wird.
    Ich hoffe natürlich, dass es wieder soviel wird wie beim ersten Kind, aber bin noch skeptisch. :/
  • @lila79 theoretisch sollte es bei dir automatisch schon richtig sein mit dem erhöhten wochengeld. Falls nicht bitte dann unbedingt an die ak wenden!
    http://steiermark.orf.at/m/news/stories/2765551/
    Lila79
  • @claudsch1980 Ich hab noch ein bisschen Zeit, erwart ja erst mein erstes Kind in ein paar Wochen aber mach mir schon Gedanken bezüglich dem Geld für das zweite Kind.
    Würde man jetzt so wie bei @Lila79 es der Fall ist, das gleiche Wochengeld wie vom ersten Kind bekommen oder die 32,69 ( 26,15+ 1/4 mehr)?
  • @Michi3456 das Viertel mehr bezieht sich auf das eakbg als Basis.
    Wieviel wochengeld du beim 2.kind bekommst hängt von der kbg Variante ab und dem Zeitpunkt der Schwangerschaft.
  • @claudsch1980 ok verstehe..
    1) Bezug von eakbg und am Anfang der Schwangerschaft --> 26,15 Wochengeld
    2) Bezug von eakbg und bereits in der Schutzfrist --> gleiches Wochengeld wie bei der ersten SS bzw eakbg vom ersten Kind + 25%

    Hab ich das so richtig verstanden?



  • Danke @KaNi und @claudsch1980 für eure schnellen Antworten.

    Es ist bei mir leider so, dass ich um nicht ganz 10 Tage zu spät schwanger wurde bzw meine letzte Regel zu spät war und ich somit wie ich die aktuelle Rechtslage verstehe keinen Anspruch auf Wochengeld habe.

    Somit glaube ich dass sie dann bzgl KBG das ich dann ab der Geburt bekomme die Günstigkeitsrechnung machen - somit 80% Wochengeld sind 0 Euro also schauen sie sich das vorangegangene Jahr an somit 2015 da hab ich aber KBG für meinen ersten bezogen und somit greifen sie auf 2014 zurück und da hab ich ab Nov Wochengeld bezogen.

    Und da ich bei meinem ersten (geboren 2014) aufgrund der Günstigkeitsrechnung KBG berechnet auf Basis von 2013 bekommen habe, schaut es momentan so aus als würde ich monatlich um die 200 Euro weniger KBG bei meinem zweiten bekommen.

    Oder kann man es hier auch mit einem Einspruch versuchen damit ich wenn ich schon kein Wochengeld bekomme wenigstens die Höhe vom KBG vom ersten bekomme. Was meint ihr hat man da überhaupt eine Chance?

    Sorry ein bisschen lang geworden!
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