Eink. abh. KBG - Fragen und möglicher weiterer Wochengeldbezug und Versicherung
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Kommentare
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@claudsch1980 du veilleicht? *schleim*
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Oder du lasst ihn eben bis nach deiner karenz stehen und verlängerst damit deine zeit daheim. Bist also offiziell schon arbeiten aber halt eben im za Zuhause (hilfreich bei kiga Eingewöhnung)
Oder falls dein partner auch in karenz gehen mag wäre das die ideale Überbrückung zb denn du könntest trotzdem daheim bleiben.
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Ich hab ZA und urlaub in dem Monaten abgebaut als mein mann in karrenz war - dh wir waren beide 2 monate zu hause - er in karrenz und ich quasi "vollzeit arbeitend"
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habe darüber übrigens heute direkt mit der pers-verrechnung darüber geredet, sie muss alles auszahlen, ist bei uns so. sie meint aber, dass das bei mir, weil ich sowieso fast jeden monat was ausfezahlt kriege, das nun zu meiner berr-grundlage fürs wochengeld gehört ind ich dadurch also dort zusätzlich höher eingestuft werde. na das soll mir dann ja recht sein.
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Vielleicht @claudsch1980? Kennst du dich auch damit aus?
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Aber bitte ließ dich hier durch https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
Bzw frag bei deiner Kammer bzw Gewerkschaft nach!
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Aber da falls Ja um nix um. Ist dann die höchstgrenze (66 euro täglich) erreicht hast das meiste rausgeholt was geht. Mehr geht einfach nicht. :-)
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Und nein soviel Aufmerksamkeit brauch ich dann auch nicht. Gibt ja auch paar andere mädls die sich damit gut auskennen ... aber danke
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Und nicht jeder hat Anspruch auf Wochengeld, die bekommen dann ja wirklich 12 Monate KBG.
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@sunshine2013 hats perfekt erklärt!
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Ich habe auch 12 +2. mein Partner geht dann die +2, da möchte ich aber auch daheim bleiben.
kann ich mich da bei ihm mitversichern, obwohl er in Karenz ist? Vater und Kind haben aber nicht den gleichen Wohnsitz, nur Nebenwohnsitz, kann dass zum Problem werden?
Muss ich da beim Arbeitgeber etwas beachten, weil ich habe angegeben, ich komme zum 2. Geburtstag.
Danke, lg
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KBG kann nur derjenige beantragen, der mit dem Kind einen gemeinsamen HAUPTWohnsitz hat (§ 2 KBGG)
Wenn dein Partner in diesen zwei Monaten auch in Karenz geht, dann musst du die Karenz unterbrechen/beenden.
Mutter und Vater dürfen nicht gleichzeitig Karenz für dasselbe Kind nehmen. Beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist eine Überschneidung von einem Monat möglich. In diesem Fall darf die Karenz insgesamt nur bis zur Vollendung des 23. Lebensmonats des Kindes dauern.
Geht dein Partner auch in Karenz, dann musst 1 Monat vor dem 2.Geburtstag eures Kindes wieder zu arbeiten beginnen.
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Jetzt würde mich noch interessieren, was ich bei der Unterbrechung zu beachten habe bzw. wem ich dass alles bekanntgegeben muss.
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Also ich mein wenn man eaKBG hat und das ist aus und dann wird man schwanger.
Hab irgendwo mal gelesen dass man da trotzdem Wochengeld bekommt. Kann das sein?
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Es gibt natürlich diverse ogh Urteile die in ganz speziellen Fällen andere Ansprüche geltend machen. Ist aber ausgesprochen kompliziert und sollte mit einem Juristen besprochen werden. Die ogh Urteile kann man problemlos googeln.
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Also hab ichs richtig verstanden: ihr KBG ist ab April aus, sie ist dann noch ein Jahr unbezahlt zu Hause bis zum 2. Geb. Wenn sie ab Mai schwanger wird und der neue Mutterschutz ist noch vorm 2. Geb. kriegt sie Wochengeld aber ich glaub nicht den vollen Betrag wie vorher sondern weniger oder?
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Besser als nix
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ich bekam nämlich leider eine andere Auskunft von meiner Gkk aber die Betreuer dort sind leider mehr als schlecht informiert und ich habe schon ein paar falsche Auskünfte bekommen.
Also wenn der Mutterschutz von Kind 2 vor dem 2. Geburtstag von Kind 1 beginnt und man beim 1. Kind eabkg bezogen hat und mit dem Arbeitgeber 2 Jahre Karenz vereinbart hat dann bekommt man zwar nicht das Wochengeld in der Höhe wie man es bekommen hätte wenn man noch in der Bezugszeit vom eabkg schwanger geworden wäre aber dafür 26,15 Euro als Tagsatz?
Das wäre ja ganz toll, ich habe mich nämlich schon mit gar keinen Wochengeld so langsam abgefunden
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Also im Normalfall muss man noch während dem Bezug von eakbg zumindest schwanger werden. Es gibt aber einige ogh Urteile mittlerweile ...
Was aber Widerrum heißt man muß sowas vor Gericht rausstreiten.
Diesbezüglich auf jeden Fall mal bei der ak beraten lassen!
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Am 9. März wird meine Tochter ein Jahr alt, sprich ich bin bis nächstes Jahr März in Karenz und bekomme jetzt noch einmal im März eakbg oder?
Ab wann kann ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und wann kann ich eine neue Stelle bei meinem neuen Arbeitgeber antreten? Ab 1. März oder nach dem 1. Geburtstag, sprich am 10. März? Sind da alle ziemlich ratlos...
Vielen lieben Dank...
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Wüsst jetzt nicht was da dagegen sprechen könnte. Oder warum denkst du dass du warten musst mit dem kündigen? Wenn du einen neuen Job hast kannst du den ab März schon beginnen.
Eventuell deine Abfertigungsansprüche wenn du noch Abfertigung-alt bist, damit du diese nicht verlierst.
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@Kerstin_Julia bei mir ist es dasselbe. ich werde mich von meinem Mann Teilzeit anstellen lassen, damit ich versichert bin, da er mich sonst bei sich mitversichern lassen müsste. Hab beim Familienministerium nachgefragt und die haben als einzige eine kompetente Auskunft gegeben.
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@eva1212 kündigen kannst du unter Einhaltung deiner vertraglichen kündigungszeit immer.
Arbeiten kannst du zwecks zuverdienstgrenze ab 1.3. Problems da nur volle Bezugsmonate relevant sind.
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Ich hab mal eine Frage zur Dauer des Mutterschutzes und der Karenz:
Mein Baby wurde am 18.2.16 geboren, dh Mutterschutz endet am 13.4. wenn ich 1 Jahr in Karenz gehen möchte, dann ist das von 14.4. bis 17.2.17 und wenn mein Mann dann 2 Monate daheim bleibt, ist das von 18.2.17 bis 17.4.17. richtig?!
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Mein Mutterschutz beginnt am 29.4., geburtstermin ist der 25.6.
Ich hab' im Jänner eine Gehaltserhöhung von €900 brutto und erhalten, da ich davor eher wenig bekommen hab ( war aber so ausgemacht). Dadurch sollte ich nun ein schönes wochengeld und karenzgeld (einkommensabh.) erhalten. Wenn ich innerhalb des 1 Jahres nach Geburt d. 1.kindes nun wieder schwanger werde, und ich die einkommensabhängige Variante wähle, wird das karenzgeld dann wirklich auf Basis von 2015 berechnet oder so wie beim 1. mal auf Basis von 01-03/2016? Ich fürchte ersteres, wodurch ich ordentlich weniger bekommen würd. Oder hast du eine Idee wie das klappen könnte? Oder wie lange müsste ich nach dem 1 jahr Karenz wieder vollzeit arbeiten, damit das karenzgeld auf Basis des erhöhten Gehalts berechnet wird? Alles sehr hypothetisch, ich weiß.... :-)
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Derzeit sieht es so bei uns aus:
1) Mein Partner ist selbständig und bei der SVA versichert
2) wir wohnen nicht im selben Haushalt.
Und jetzt die Fragen dazu.
1) Kann er unser Kind bei ihm mitversichern lassen oder geht das gar nicht?
2) Kann ich mich dann bei im mitversicheren wenn er bei mir einen Neben- oder Zweitwohnsitz meldet, oder muss er einen Hauptwohnsitz hier haben?
3) Sollte ich dann für das 2. Kind auch wieder das eaKBG wollen, ist das dann möglich wenn ich während Ende KBG 1. Kind bis Geburt 2. Kind ca. ein halbes Jahr bei der SVA versichert bin obwohl ich jetzt inzwischen beim AG bei der GKK bin? Macht das einen Unterschied?
Ich hoffe du kannst mir da weiterhelfen, aus dem Internet werde ich nicht schlau.
LG, Michi
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Weil ich habe vor der GKK und von der AK unterschiedliche Auskünfte bekommen
Die Sache ist die... Mein Erster kam im Dezember 2014 auf die Welt und mein Zweiter wird lt Berechnung im Oktober 2016 auf die Welt kommen.
Wochengeld werde ich keins bekommen, da es sich um ein paar Tage nicht ausgeht... leider aber da ist wohl nichts zu machen. Auch nicht wenn das Baby Nr. 2 bspw 2 Wochen früher als errechnet auf die Welt kommen sollte - oder?
Was mich jetzt aber interessieren würde - wie wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld berechnet. Bekomme ich den selben Betrag wie bei meinem Ersten (aufgrund Günstigkeitsrechnung wurde hier das Einkommen vom Jahr 2013 herangezogen ) oder bekomme ich es berechnet vom Jahr 2014?
Im Jahr 2014 habe ich Wochengeld bekommen, stimmt es dass das Wochengeld nicht zum Einkommen dazuzählt?
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Wenn nicht, wird das erste Jahr ohne KBG Bezug herangezogen fur die Berechnung. Das ist 2014!! Wochengeld zählen sie nicht zum Jahreseinkommen.
Wenn dir kein Wochengeld zusteht, dann kriegst eaKBG ab Geburt.
Meine Kids sind Nov2014 und Feb 2016. Ich bekam nur aufgrund des OGH Urteils wieder das Gleiche, musste selber Einsprucherheben. Davor haben's auch von 2014 gerechnet. Da hatte ich nur bis Ende September Einkommen.
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Ja leider muss man sich immer öfter selbst auf die Füße stellen :-(
@Ballerina die liebe @KaNi hats schon toll erklärt! Du müsstest nachweislich spätestens am letzten Tag vom kbg Bezug schwanger geworden sein damit du erneut Wochengeld bekommst.
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Na das hört sich ja nicht so schlecht an, wenns dann auch wirklich so ist, dass man gleiches Wochengeld bekommen würde.
Habe ja auch noch bis August das eaKBG und haben es geschafft schwanger zu werden.
Ich war dreimal auf der KRankenkasse und hab nachgefragt und dreimal hab ich eine andere Auskunft erhalten! Echt ein Wahnsinn! Also einfach nur mehr ohne Worte.
Bin gespannt, was es dann letztendlich wird bzw. ob es was mit Wochengeld wird.
Ich hoffe natürlich, dass es wieder soviel wird wie beim ersten Kind, aber bin noch skeptisch.
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http://steiermark.orf.at/m/news/stories/2765551/
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Würde man jetzt so wie bei @Lila79 es der Fall ist, das gleiche Wochengeld wie vom ersten Kind bekommen oder die 32,69 ( 26,15+ 1/4 mehr)?
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Wieviel wochengeld du beim 2.kind bekommst hängt von der kbg Variante ab und dem Zeitpunkt der Schwangerschaft.
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1) Bezug von eakbg und am Anfang der Schwangerschaft --> 26,15 Wochengeld
2) Bezug von eakbg und bereits in der Schutzfrist --> gleiches Wochengeld wie bei der ersten SS bzw eakbg vom ersten Kind + 25%
Hab ich das so richtig verstanden?
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Es ist bei mir leider so, dass ich um nicht ganz 10 Tage zu spät schwanger wurde bzw meine letzte Regel zu spät war und ich somit wie ich die aktuelle Rechtslage verstehe keinen Anspruch auf Wochengeld habe.
Somit glaube ich dass sie dann bzgl KBG das ich dann ab der Geburt bekomme die Günstigkeitsrechnung machen - somit 80% Wochengeld sind 0 Euro also schauen sie sich das vorangegangene Jahr an somit 2015 da hab ich aber KBG für meinen ersten bezogen und somit greifen sie auf 2014 zurück und da hab ich ab Nov Wochengeld bezogen.
Und da ich bei meinem ersten (geboren 2014) aufgrund der Günstigkeitsrechnung KBG berechnet auf Basis von 2013 bekommen habe, schaut es momentan so aus als würde ich monatlich um die 200 Euro weniger KBG bei meinem zweiten bekommen.
Oder kann man es hier auch mit einem Einspruch versuchen damit ich wenn ich schon kein Wochengeld bekomme wenigstens die Höhe vom KBG vom ersten bekomme. Was meint ihr hat man da überhaupt eine Chance?
Sorry ein bisschen lang geworden!