Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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bezugsauszahlende Stellen sind die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Pensionsversicherung, Betriebspension, Pensionskasse), von denen man Lohn/Gehalt oder Pension bezogen hat.
darunter fallen aber nicht. :
Krankengeld, Dienstleistungsscheck, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Einkünfte aus dem Insolvenzentgeldfond, rückzahlungen der SV, Wochengeld, KBG, Familienbeihilfe oder einkünfte aus freien dienstverträgen.
somit wär in deinem fall 0 bezugsauszahlende stellen.
wenn du die erklärung schon abgeschickt hast und da eine andere zahl drinsteht macht das nix, es dauert halt nur länger, weil es händisch korrigiert werden muss.
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Unser Baby ist im August auf die Welt gekommen, da wirds dann wohl schlecht ausschauen bei uns.
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Kinderfreibetrag bekommt man bei zwei Kindern auch nur einmalig oder?
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@xxxisabellaxxx Kinderfreibetrag gibt's es pro Jahr 220€ pro Kind wenn nur ein Elternteil ihn geltend macht. wenn beide ihm geltend machen 132€ pro jahr und Kind.
auszufüllen ist das für jedes Kind separat in der Beilage l1k.
was du mit 440 für 2016 meinst versteh ich leider nicht. man kann den Freibetrag nicht aufsparen falls du das meinst.
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Auf der hlpgv steht ab 2015 220€, ab 2016 440€.
Schau mal https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720.html#Kinderabsetzbetrag
Bekommt man ihn also pro Kind?
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Der Betrag wird erhöht. Gilt dann für das steuerjahr 2016. Kann so also frühestens ab 2017 rückwirkend beantragt werden.
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Kann es sein dass finanzonline "hängt"?
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Und zweitens kann ich dir nur von mir berichten das ich das Geld noch nie früher als 2 Monate nach Erklärung erhalten habe. Hab's sogar mal erst nach 3,5 Monaten bekommen. Und ich geb eigentlich nichts an was meines Erachtens besonders geprüft werden muss (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Kirchensteuer, Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale......)
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1. kontrollieren, in ihr ihn auch wirklich abgeschickt habt
und
2. schauen ob ihr eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen in eurer databox habt
@Sophia11 du kannst die Erklärung trotzdem anschicken, wenn du glaubst alles richtig eingetragen zu haben (bezugsauszahlende stellen sind richtig?) dann kommt deine Erklärung auf eine Liste und es wird, wenn alles passt händisch "weitergeschubbst"
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Mein mann hat die vergagnen Jahre immer eine sehr hohe Rückzahlung vom Finanzamt bekommen immer so ca. 1500 Euro, das sich daraus ergibt das er Arbeiter ist und das Urlaubsgeld von der Urlaubskasse bekommt, genau wird das aber erst in der Arbeitnehmerveranlagung Abgerechnet. F[r 2015 ergibt die Vorausberechnung nur 309 Euro. Heute hab ich beim FA angerufen und gefragt wie das sein kann, ehrlich gesagt haben wir mit dem Geld gerechnet. Darauf erkl'rte mir eine wirklich freundliche und komeptent wirkende Dame das vergangenes jahr fast 2000Euro weniger Lohnsteuer bezahlt wurden.
Meine Frage wie kann das sein. Mein Mann hat bis auf einen kleine Unterschiede das selbe wie 2014 und 2013 verdient und ist auch in der selben Firma beschaeftigt.
Die Dame meinte auch sie m[ssen die vergagenen Lohnzettel pr[fen ob der von 2015 falsch ist oder die anderen und gegebenfalls m[ssen wir die gutschrift von 2011 bis 2014 wieder an das FA zur[ckbezahlen.
K;nnt ihr euch das vorstellen
P.S. Entschuldigt die umlaut fehler die Tastaur spinnt
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sonstige Möglichkeiten: alleinverdiener lfd durch den dienstgeber, Pendlerpauschale berücksichtigt durch den dienstgeber, gehaltsschwankungen, die einen in eine ander steuerklasse rutschen lassen, in der Veranlagung wichtige Dinge die die steuer mindern vergessen/geändert.
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ist alles da (lohnzettel)
ist man auf einer Überprüfungsliste
wenn ja: was muss geprüft werden 1 Kleinigkeit oder mehr, wie wirkt sich das aus und wie lange dauert das ca.
davon hängt ab, wie schnell man bearbeitet wird.
deinen verfahrensstand kannst du mir online oder persönlich erfragen (am besten mi oder di) da ist normal im telefondienst weniger lod
an alle, die noch warten und ihren Antrag online abgegeben haben: schaut in eure databox!!! dort befinden sich evtl schreiben würde Bearbeiters in Unterlagen und wenn ja welche gebracht werden müssen.
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Und was wollens noch haben? Kontoauszüge? Obwohl ich die Beträge bestätigt bekommen hab?
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von dort weg, wo du den Vorgang bekommst bis zum Abschluss kannst je nach Aufwand und durchrechnung/evtl Korrektur etc mit 4-12 Wochen rechnen.
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Ich mach gerade den Lohnsteueraushleich für die Schwiemu. Muss ich das Einkommen des Ehegatten (Pension) auch angeben? Wenn ja wo, und müsste ich da irgendwo einen Bescheid anfordern?
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@laroma nein . das musst du nicht. in Österreich herrscht einzelbesteuerung.
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Danke!!
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@Butterkeks grundsätzlich gehen diese Untersuchungen nicht, da sie an sich nicht medizinisch notwendig sind. die einzige Ausnahme ist, wenn sie der Arzt angeordnet hat, weil zb wegen eines anderen medizinischen Grund außer eben der Schwangerschaft an sich gibt, der das begründet. (zb anomalien bei Geschwistern, gendefekte in der Familie die ein erhöhtes Risiko bilden, etc)
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grundsätzlich sieht's so aus:
alles was bei beantragt wird, wird geprüft. und je nach Auswirkung muss man Unterlagen bringen oder nicht.
jede Änderung kann geprüft werden (und wird v.a. wenn sich dadurch mehr oder weniger Rückzahlung rauskommt)
dann gibt es noch das zufallsprinzip
und eine wiederkehrende Liste.
zusammengefasst kann man folgendes sagen (lässt sich aber nicht zu 100% anwenden, da der Faktor Person, Computer und eben auch das was man einträgt zusammen kommen)
man kommt im Schnitt egal wie viel man bekommt und wenn's nur 5€ sind alle 2-5 jahre mind 1x zur Prüfung. ist bekommt man das aber gar nicht mit, weil es sich nicht auswirkt.
was zu beachten ist bei so "hab ich nicht gewusst" Sachen ist, dass das Finanzamt, wenn Grund zu Annahme besteht, dass das falsch erklärt wurde, vergangene Jahre in der Regel bis 5 (in gewissen Fällen sogar 10-15 jahre meist bei betrieben ) zurückgreifen kann... und dann Prost Mahlzeit bei der Rückzahlung...
ich würde nicht riskieren...
jeder Arbeiter kann sich bei der am Hilfe beim SteuerSteuerausgleich holen.
jeder der Zeit hat und alles richtig machen will, kann sich gern persönlich am Finanzamt nachfragen.
und viele Gemeinden bieten sich Tage an an denen jemand von Finanzamt Auskunft gibt. meist so November - März
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Es gibt online bei jedem Feld eine Hilfe was man da reinschreiben darf und was nicht. Da werden die ausreden dann schon sehr knapp wenn man erklären muss warum man da trotzdem was anderes reingeschrieben hat.
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hast du überhaupt so hohe Krankheitskosten, dass es sich überhaupt auswirkt?
Grad bei den außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, etc) gibts einen Selbstbehalt und erst wenn der überschritten wird, wirkt es sich aus. (sieht man sehr gut am Bescheid, grad wenn die Kosten zu gering sind, steht ganz am Ende wie hoch der Selbstbehalt ist).
Ansonsten wird deine Steuergutschrift wahrscheinlich hauptsächlich aus den Kosten für Wohnraumschaffung resultieren.
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Ich habe jetzt die ANV für neinen Lebensgefährten für die letzten 4 Jahre gemacht und dabei ist mir (2013) ein Fehler unterlaufen. Ich hab nämlich seine Arztkosten von den Originalrechnungen reingegeben anstatt seinen Selbstbehalt. Was muss ich jetzt tun? Oder kann ich nur abwarten?
Edit: der Fehler fiel mir kurz nachdem ich die Erklärung abgeschickt habe auf. Soll ich am Montag mal anrufen und das berichtigen bevor sie evtl den Antrag bearbeiten?
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Wie kommt man auf den Betrag, der bei der Versicherungsbestätigung steht?
Bzw. wir sind gerade am diskutieren, welcher Betrag bei den Sonderausgaben angegeben werden muss. Bis jetzt haben wir immer den Betrag von der Versicherungsbestätigung der Bank angegeben, jetzt haben wir aber noch eine andere Unfallversicherung und ja.. Wir kennen uns einfach nicht aus
Könntest du uns bitte weiter helfen?
Edit: Habens check
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Wenn man vom System per Zufall zur Prüfung ausgewählt wird, muss sich das ein Mitarbeiter erst ansehen und entscheiden ob er Unterlagen sehen will und das kann dauern, weil grad in den ersten Monaten fast jeder den Ausgleich macht.
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