Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • @Terrorzwergi ja da muss man schon eine reinschreiben... die frage war, wie viele du reingeschrieben hast, denn darauf kommts an, ob das übereinstimmt.

    bezugsauszahlende Stellen sind die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Pensionsversicherung, Betriebspension, Pensionskasse), von denen man Lohn/Gehalt oder Pension bezogen hat.
    darunter fallen aber nicht. :
    Krankengeld, Dienstleistungsscheck, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Einkünfte aus dem Insolvenzentgeldfond, rückzahlungen der SV, Wochengeld, KBG, Familienbeihilfe oder einkünfte aus freien dienstverträgen.

    somit wär in deinem fall 0 bezugsauszahlende stellen.
    wenn du die erklärung schon abgeschickt hast und da eine andere zahl drinsteht macht das nix, es dauert halt nur länger, weil es händisch korrigiert werden muss.
  • @rdb2011 dankeschööönnn.... weißt du ungefähr wielange so eine händische korrigierte dann dauern kann? weil wir sitzen auf nadeln. Somit kann ja auch nicht der Bescheid meines Mannes bearbeitet werden oder?
  • @Terrorzwergi meinst wegen alleinverdiener? - max 6 Wochen - je nach "aufwand" und Auslastung des Finanzamts. jetzt ist ja "hochsaison". aber bei so kleinen Sachen, die man nicht groß prüfen muss sondern nur von Amts wegen korrigieren dauerts normal nur so lang.
  • Dankeschönn... na dann bin i ja mal gspannt wielange die uns noch warten lassen! :-(
  • Zum Alleinverdienerabsetzbetrag nochmal: aber dies bezieht sich dann auch nur darauf, wenn man 6 Monate Familienbeihilfe bezogen hat, oder?

    Unser Baby ist im August auf die Welt gekommen, da wirds dann wohl schlecht ausschauen bei uns.
  • Für das Jahr 2015 beträgt der Kinderfreibetrag 220€ und dann für 2016, also wenn man ihn dann nächstes Jahr für 2016 macht 440€?
    Kinderfreibetrag bekommt man bei zwei Kindern auch nur einmalig oder?
  • @Lila79 genau kein alleinverdiener.

    @xxxisabellaxxx Kinderfreibetrag gibt's es pro Jahr 220€ pro Kind wenn nur ein Elternteil ihn geltend macht. wenn beide ihm geltend machen 132€ pro jahr und Kind.
    auszufüllen ist das für jedes Kind separat in der Beilage l1k.
    was du mit 440 für 2016 meinst versteh ich leider nicht. man kann den Freibetrag nicht aufsparen falls du das meinst.
  • bearbeitet 18. 03. 2016, 13:59
    Nein, nichts aufsparen.

    Auf der hlpgv steht ab 2015 220€, ab 2016 440€.
    Schau mal https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720.html#Kinderabsetzbetrag

    Bekommt man ihn also pro Kind?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 18. 03. 2016, 14:16
    @xxxisabellaxxx Nein schau da steht ja: Es steht nicht pro Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag oder ein Kinderfreibetrag zu, sondern einer Steuerpflichtigen/einem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen beide Freibeträge.

    Der Betrag wird erhöht. Gilt dann für das steuerjahr 2016. Kann so also frühestens ab 2017 rückwirkend beantragt werden.
  • Alles klar, danke :D
  • Bei mir steht seit Februar dass meine Arbeitnehmerveranlagung nicht bearbeitet werden kann da die Daten von GKK nicht übermittelt wurden, was aber gar nicht stimmt!! Ich sehe dass sie bereits übermittelt wurden!

    Kann es sein dass finanzonline "hängt"?
  • AsunaAsuna

    3,872

    bearbeitet 19. 03. 2016, 00:10
    Ich habs noch immer nicht :/ sind die langen wartezeiten grade normal? Beim finanzamt komm ich nicht durch, hinfahren geht durch die arbeit nicht und hab den steuerausgleich doch schon vor 4 1/2 Wochen gemacht :(
  • @Asuna Ich glaub du wirst dich da einfach länger gedulden müssen! Erstens ist zu Zeit hochsaison was Steuererklärungen betrifft.
    Und zweitens kann ich dir nur von mir berichten das ich das Geld noch nie früher als 2 Monate nach Erklärung erhalten habe. Hab's sogar mal erst nach 3,5 Monaten bekommen. Und ich geb eigentlich nichts an was meines Erachtens besonders geprüft werden muss (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Kirchensteuer, Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale......)
    Asuna
  • Tipp an alle die noch auf ihren Bescheid warten:
    1. kontrollieren, in ihr ihn auch wirklich abgeschickt habt
    und
    2. schauen ob ihr eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen in eurer databox habt


    @Sophia11 du kannst die Erklärung trotzdem anschicken, wenn du glaubst alles richtig eingetragen zu haben (bezugsauszahlende stellen sind richtig?) dann kommt deine Erklärung auf eine Liste und es wird, wenn alles passt händisch "weitergeschubbst"
  • ach und Wartezeiten jetzt um diese Zeit bis zu 6 Wochen sind normal.
  • Ich hab auch noch nix... Ich wart ja auf ne Aufforderung irgendwas nachzuschicken :p
  • Ich warte ebenfalls noch auf eine händisches weiterschubsen (Anzahl der Auszahlenden nicht richtig!)- bzw. steht beim Mann "Wird geprüft" ;-)
  • @rdb2011 und an die alle anderen die sich auskennen, könnt ihr mir evt. Folgendes erklären!

    Mein mann hat die vergagnen Jahre immer eine sehr hohe Rückzahlung vom Finanzamt bekommen immer so ca. 1500 Euro, das sich daraus ergibt das er Arbeiter ist und das Urlaubsgeld von der Urlaubskasse bekommt, genau wird das aber erst in der Arbeitnehmerveranlagung Abgerechnet. F[r 2015 ergibt die Vorausberechnung nur 309 Euro. Heute hab ich beim FA angerufen und gefragt wie das sein kann, ehrlich gesagt haben wir mit dem Geld gerechnet. Darauf erkl'rte mir eine wirklich freundliche und komeptent wirkende Dame das vergangenes jahr fast 2000Euro weniger Lohnsteuer bezahlt wurden.

    Meine Frage wie kann das sein. Mein Mann hat bis auf einen kleine Unterschiede das selbe wie 2014 und 2013 verdient und ist auch in der selben Firma beschaeftigt.

    Die Dame meinte auch sie m[ssen die vergagenen Lohnzettel pr[fen ob der von 2015 falsch ist oder die anderen und gegebenfalls m[ssen wir die gutschrift von 2011 bis 2014 wieder an das FA zur[ckbezahlen.
    K;nnt ihr euch das vorstellen

    P.S. Entschuldigt die umlaut fehler die Tastaur spinnt
  • @Sweetbaby kanns sein dass dein Mann dieses Jahr weniger an laufender Lohnsteuer (das sieht man am monatslohnzettel) bezahlt hat als das Jahr davor? das passiert, wenn zb die lohnverrechner der Firma eine Anpassung machen. das passiert in wenn er vorrückungen hat, sich Steuersätze ändern, oder das Finanzamt durch eine gpla Prüfung bei der Firma evtl anmerkt Sätze zu ändern, weil an sich der dienstgeber verpflichtet ist den passenden Satz auf das lfd Gehalt anzuwenden um eben nicht am Ende vom Jahr 1000€ zurück zu bekommen.
    sonstige Möglichkeiten: alleinverdiener lfd durch den dienstgeber, Pendlerpauschale berücksichtigt durch den dienstgeber, gehaltsschwankungen, die einen in eine ander steuerklasse rutschen lassen, in der Veranlagung wichtige Dinge die die steuer mindern vergessen/geändert.
  • Wisst ihr wie man noch (außer hinfahren) erfragen kann wie weit das FA damit ist, ausser anzurufen? Ich komm nie durch und wart jetzt eben doch schon fast 3 Monate. Mein Partner und die anderen im Wohnhaus haben alle schon das Geld bekommen, also vom regionalen her kanns nicht sein.
  • @Asuna die Bearbeitung liegt weder am Namen noch am Wohnort. es liegt einzig und allein an den faktoren:
    ist alles da (lohnzettel)
    ist man auf einer Überprüfungsliste
    wenn ja: was muss geprüft werden 1 Kleinigkeit oder mehr, wie wirkt sich das aus und wie lange dauert das ca.
    davon hängt ab, wie schnell man bearbeitet wird.

    deinen verfahrensstand kannst du mir online oder persönlich erfragen (am besten mi oder di) da ist normal im telefondienst weniger lod

    an alle, die noch warten und ihren Antrag online abgegeben haben: schaut in eure databox!!! dort befinden sich evtl schreiben würde Bearbeiters in Unterlagen und wenn ja welche gebracht werden müssen.
  • Ich hab auch noch immer nicht Bescheid gekriegt. Bei uns wird sicher wieder doppelt und dreifach geprüft. Die Könnens wahrscheinlich auch nicht fassen, das wir mal was zurückbekommen sollen, anstatt immer zu Blechen =))
  • Ich hab die kosten von der Wohnung und die Kinderbetreuung abgesetzt, mehr war das nicht.
  • @Asuna ja wennst das das erste mal beantragt hast, wirst sämtliche Unterlagen nachbringen müssen.
  • AsunaAsuna

    3,872

    bearbeitet 5. 05. 2016, 17:34
    @rdb2011 ich hab alles eingescannt und angehängt. Das eine was die Genossenschaft mitgegeben hat und das andere was mir die vollshilfe ausgestellt hat. In der databox is auch nix.
    Und was wollens noch haben? Kontoauszüge? Obwohl ich die Beträge bestätigt bekommen hab?
  • @Asuna du hast die Aufforderung zur Vorlage schon bekommen? und dann geschickt?
    von dort weg, wo du den Vorgang bekommst bis zum Abschluss kannst je nach Aufwand und durchrechnung/evtl Korrektur etc mit 4-12 Wochen rechnen.
  • @rdb2011 nein es hat mich niemand aufgefordert, ich habs gleich mit geschickt um dem zu entgehen. Eben dass sie die sachen gleich haben
  • @rdb2011 ich hab auch noch eine Frage bitte.

    Ich mach gerade den Lohnsteueraushleich für die Schwiemu. Muss ich das Einkommen des Ehegatten (Pension) auch angeben? Wenn ja wo, und müsste ich da irgendwo einen Bescheid anfordern?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 6. 05. 2016, 15:59
    @Asuna das hilft leider trotzdem nicht dass schneller geht.

    @laroma nein . das musst du nicht. in Österreich herrscht einzelbesteuerung.
    laroma
  • Vielen Dank @rdb2011.
  • ButterkeksButterkeks

    2,517

    bearbeitet 12. 05. 2016, 16:28
    Ich muss endlich meinen Steuerausgleich machen. Kann ich die Untersuchungen betreffend Baby (Nackenfaltenmessung, Combined Test, Ultraschallpauschale) angeben unter medizinische Leistungen?

    Danke!!
  • @Butterkeks ich glaub mal von @rdb2011 gelesen zu haben dass man das nicht reinnehmen kann weils ja keine Krankheitskosten in dem Sinne sind. Das sind nur Vorsorgeuntersuchungen. Aber sicher bin ich mir jetzt auch nicht.........
  • @sunshine2013 genau.
    @Butterkeks grundsätzlich gehen diese Untersuchungen nicht, da sie an sich nicht medizinisch notwendig sind. die einzige Ausnahme ist, wenn sie der Arzt angeordnet hat, weil zb wegen eines anderen medizinischen Grund außer eben der Schwangerschaft an sich gibt, der das begründet. (zb anomalien bei Geschwistern, gendefekte in der Familie die ein erhöhtes Risiko bilden, etc)
  • Ich häng wirklich bei der Prüfung fest und sie wollen die Sachen nochmal haben... Mühsam. So viel Arbeit und Stress wegen blöden 30€
  • @sunshine2013 und @rdb2011 Ok schade. na dann ist das wie bei der Mundhygiene, die mußte ich auch wieder rausnehmen. Danke!! =)
  • @Butterkeks ich hab das alles mit rein genommen. Sollte es zu einer Prüfung kommen, wirds halt rausgestrichen ;)
  • @cat Hm bleibt das ohne weitere Konsequenzen (außer rausstreichen)? Jaja ich weiß, bin ein bissal ein Hosen***er B-)
  • @Butterkeks Vl. seh ichs zu locker und es ist eh so „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Aber i denk ma, dann hab ichs hald ned besser gwußt. Ich hab nicht mehr als die Wohnung und die Arztkosten abzuschreiben. Hatte noch nie eine Prüfung und bei den Minibeträgen (ca. 250 Euro), die ich zurückbekomme, bin ich für das FA ned interessant. Was soll den sein außer das der Bescheid korrigiert wird?!
  • @cat ich sollt auch nur 240€ zurück bekommen gesamt und bin trotzdem bei der Prüfung gelandet. Da wirst 'ausgelost'
  • uuuuuuh @cat das ist ein irrglaube...

    grundsätzlich sieht's so aus:
    alles was bei beantragt wird, wird geprüft. und je nach Auswirkung muss man Unterlagen bringen oder nicht.
    jede Änderung kann geprüft werden (und wird v.a. wenn sich dadurch mehr oder weniger Rückzahlung rauskommt)
    dann gibt es noch das zufallsprinzip
    und eine wiederkehrende Liste.

    zusammengefasst kann man folgendes sagen (lässt sich aber nicht zu 100% anwenden, da der Faktor Person, Computer und eben auch das was man einträgt zusammen kommen)
    man kommt im Schnitt egal wie viel man bekommt und wenn's nur 5€ sind alle 2-5 jahre mind 1x zur Prüfung. ist bekommt man das aber gar nicht mit, weil es sich nicht auswirkt.

    was zu beachten ist bei so "hab ich nicht gewusst" Sachen ist, dass das Finanzamt, wenn Grund zu Annahme besteht, dass das falsch erklärt wurde, vergangene Jahre in der Regel bis 5 (in gewissen Fällen sogar 10-15 jahre meist bei betrieben ) zurückgreifen kann... und dann Prost Mahlzeit bei der Rückzahlung...

    ich würde nicht riskieren...

    jeder Arbeiter kann sich bei der am Hilfe beim SteuerSteuerausgleich holen.
    jeder der Zeit hat und alles richtig machen will, kann sich gern persönlich am Finanzamt nachfragen.
    und viele Gemeinden bieten sich Tage an an denen jemand von Finanzamt Auskunft gibt. meist so November - März
    cat
  • Also ich würd da auch nix reingeben was man nicht darf. Und wenn man Vorsatz nachweisen kann ist es betrug ...
    Es gibt online bei jedem Feld eine Hilfe was man da reinschreiben darf und was nicht. Da werden die ausreden dann schon sehr knapp wenn man erklären muss warum man da trotzdem was anderes reingeschrieben hat.
  • @cat
    hast du überhaupt so hohe Krankheitskosten, dass es sich überhaupt auswirkt?
    Grad bei den außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, etc) gibts einen Selbstbehalt und erst wenn der überschritten wird, wirkt es sich aus. (sieht man sehr gut am Bescheid, grad wenn die Kosten zu gering sind, steht ganz am Ende wie hoch der Selbstbehalt ist).

    Ansonsten wird deine Steuergutschrift wahrscheinlich hauptsächlich aus den Kosten für Wohnraumschaffung resultieren.
  • laromalaroma

    3,508

    bearbeitet 20. 05. 2016, 22:15
    @rdb2011 ich schon wieder. Entschuldige.
    Ich habe jetzt die ANV für neinen Lebensgefährten für die letzten 4 Jahre gemacht und dabei ist mir (2013) ein Fehler unterlaufen. Ich hab nämlich seine Arztkosten von den Originalrechnungen reingegeben anstatt seinen Selbstbehalt. Was muss ich jetzt tun? Oder kann ich nur abwarten?
    Edit: der Fehler fiel mir kurz nachdem ich die Erklärung abgeschickt habe auf. Soll ich am Montag mal anrufen und das berichtigen bevor sie evtl den Antrag bearbeiten?
  • @laroma ich würd anrufen... weil wenn er zur Überprüfung kommt und du es nachreichen musst, dann dauerts ewig und man muss sich ggf rechtfertigen. man verkürzt auch die Bearbeitungszeit

    Novembernüsschenlaroma
  • Ok danke. Dann ruf ich am Montag in der Früh gleich an.
  • Ka_rinKa_rin

    4,419

    bearbeitet 8. 06. 2016, 20:02
    @rdb2011 Darf ich dich was fragen?
    Wie kommt man auf den Betrag, der bei der Versicherungsbestätigung steht?
    Bzw. wir sind gerade am diskutieren, welcher Betrag bei den Sonderausgaben angegeben werden muss. Bis jetzt haben wir immer den Betrag von der Versicherungsbestätigung der Bank angegeben, jetzt haben wir aber noch eine andere Unfallversicherung und ja.. Wir kennen uns einfach nicht aus D:
    Könntest du uns bitte weiter helfen?

    Edit: Habens check ;) Danke trotzdem! :)
    rdb2011
  • Nach fast 4 Monaten warten ist noch immer Stillstand. Ich krieg einfach keine Aufforderung dem Finanzamt die zwei blöden Zettel zu schicken... Soll ich da einfach hinfahren und ihnen die hinlegen, ohne Aufforderung?
  • I hab auch noch keine aufforderung, bescheid oder sonst was
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 8. 06. 2016, 22:35
    Das Finanzamt kann sich 6 Monate Zeit lassen.
    Wenn man vom System per Zufall zur Prüfung ausgewählt wird, muss sich das ein Mitarbeiter erst ansehen und entscheiden ob er Unterlagen sehen will und das kann dauern, weil grad in den ersten Monaten fast jeder den Ausgleich macht.
  • Na dann habens noch zwei Monate Zeit bei mir. Was mach ich wenn die 6 Monate um sind und noch nichts passiert ist?
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