Elternteilzeit
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Kommentare
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Das schließt auch gleich zweitens mit ein - im Normalfall muss sowohl Lage als auch Stunden vorab definiert werden. Das gehört in einen vollständigen Antrag rein. Wenn der Chef aber kein Problem hat kann man das auch später machen.
Du darfst natürlich mehrstunden machen, man kann dich aber nicht dazu zwingen bzw hast du aufgrund der betreuungspflicht einen wichtigen Grund abzulehnen. Aber dürfen tust du - wie jede Teilzeit Kraft.
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Neuer Versuch
@claudsch1980 Also vor meiner Karenz hatte ich bereits nur 20 Stunden. Die Karenz endet am 7.10.2016. Von der AK weiß ich, dass ich ETZ beantragen kann, aber nicht zwingend Stunden reduzieren muss, es reicht auch die Änderung der Lage der Arbeitszeit. Als ich herausgefunden habe, dass es ab 1.1.2016 eine Neuerung gibt mit diesen minus 20% hat mir die AK gesagt, wenn der AG das nicht verlangt, passt das so.
Also habe ich am 25.2. den Antrag an den AG geschickt. 20 Stunden verteilt auf 3 Tage. Am 11.3. hat mein Chef angerufen, weil er an den Arbeitszeiten ein bissi was verändern möchte. Heute haben wir auch telefoniert und konnten uns auf die Arbeitszeiten auch einigen, abgesehen davon, dass sich vielleicht mein Dienstort noch ändert, aber das weiß er noch nicht.
So, jetzt meine Fragen:
1. Habe ich ganz normalen Kündigungsschutz wie bei der ETZ, auch wenn ich nur die Lage der Arbeitszeit verändere?
2. Wie lange dauert die Einspruchsfrist des AG? Und betrifft das auch den Dienstort? ALso diese 4 Wochen sind ja am Donnerstag zu Ende. Wenn ich bis dahin nichts höre, was ist dann?
Danke!!!
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Die einspruchsfrist betrifft die komplette Vereinbarung.
Was hat er denn beim Telefonat gesagt?Schicken sie dir was schriftliches?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Gesetzlich geht es so - wenn du innerhalb dieser 4 Wochen nix hörst bzw keine Einigung zustande kommt hat dein Chef 2 weitere Wochen Zeit um zu Gericht zu gehen. Sollte das nicht passieren kannst du einen Job so antreten wie von dir beantragt.
Da ihr aber schon telefoniert habt kommt da bestimmt noch was. Ansonsten würd ich einfach nochmal nachfragen. Du möchtest ja deinen Job und ein gutes Umfeld behalten ;-)
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Nachher würde ich Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Wie ist das mit dem Kündigungsschutz in dem letzten halben Jahr? Da hab ich eigentlich keinen, oder?
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2. Frage: ich bin derzeit in ETZ, wenn es mit einem 2. Zwerg klappt würde mein Mann wieder 2 Monate in Karenz gehen...so weit ich gesehen hab kann ich zur gleichen Zeit ja nicht ETZ haben, hätte das Recht auf Vollzeit Arbeit....heißt das ich MUSS auf jeden Fall was vereinbaren oder fall ich automatisch in die Normalarbeitszeit von 38,5 zurück oder hab ich dann meine Teilzeit Stunden (nur halt nicht als ETZ). Da ist mir grad nicht klar was dann gilt.
Weil @claudsch1980 ein paar Seiten vorher geschrieben hat, dass die 3 letzten Monate zur Berechnung eines neuerlichen Wochengelds herangezogen werden...wie ist das mit der Günstigkeitsrechnung (für die letzten 3 Jahre vorher...). Wird die nicht immer gemacht?
Sorry ist lang geworden! Danke für eure Antworten!
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Es kommt da aber immer ganz speziell auf den Fall an, wann dein Kind geboren ist und wie lange du KBG bezogen hast, wenn du im Jahr 2015 noch KBG bezogen hast kannst du vermutlich noch auf das Jahr 2013 zurückgreifen.
Ich würd das mal bei der AK oder GKK erfragen!
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Also laut meiner Info geht maximal das drittvorangegangene Jahr also wenn Geburt 2017, werden die Jahre 2016, 2015 und 2014 angeschaut, also geht sich 2013 sowieso nicht aus. Wenn du jetzt 2017 ein Kind bekommen würdest, würden sie dann automatisch das Jahr 2016 nehmen, da du da ja schon kein KBG mehr bezogen hast.
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Etz und karenz geht nicht gleichzeitig für das gleiche Kind.
Etz ist eine sondervereinbarung. Wenn du durch eine neuerliche karenz unterbrichst würdest du bei Rückkehr im früheren Dienstverhältnis wieder arbeiten (meist vollzeit) oder du machst eine neuerliche etz Vereinbarung.
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Danke schon mal im voraus für eure hilfe!
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Du kannst aber mal mit deinem vorgesetzten reden. Wenn der kein Problem damit habt das ihr das kurzfristig vereinbart dann ist das auch kein Problem. Würd ich mir aber schriftlich geben lassen ...
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Ich bin mal so frei und markiere dich @claudsch1980 . Danke!
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Ansonsten musst du Änderungen auch 3 Monate vorher beantragen.
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Ich habe eine kurze Frage, vielleicht kann mir hier jmd weiter helfen. Ich habe vor kurzem unterschiedliche Infos zu folgenden Thema erhalten:
Ich bin seit 1 Jahr in meiner Firma beschäftigt und habe einen Karenzvertretungsvertrag bis Anfang 2019. Mal angenommen ich wäre jetzt schwanger, und würde ca mit April 2017 2 Jahre in Karenz gehen. Was passiert dann? Ist mein Dienstverhältnis dann automatisch aufgelöst oder muss mein AG mir die 2 Jahre Karenz hinten dran hängen? Oder was wäre wenn ich nur 1,5 Jahre in Karenz gehen würde und also noch in der Frist in der mein DV besteht zurück kommen würde? Ist das DV dann trotzdem mit Anfang 2019 beendet? Ich war immer der annahme dass das so ist und ein befristetes DV zum vereinbarten Termin erlischt, egal ob Schwanger in Karenz oder was auch immer. Nun habe ich aber mit einem bedreundeten Anwalt gesprochen und der hat mir gesagt dass dem nicht so ist. Der AG müsste mir die Karenzzeit hinten dran hängen und dann hätte ich auch noch Anspruch auf Elternteilzeit weil ich zu dem Zeirpunkt schon 4 Jahre in der Firma wäre und die Firma über 30 Personen hat. Kann das wirklich sein? Ich kann mir das nicht vorstellen. Kennt sich hier vielleicht jmd aus? Das wäre super!!!
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Jetzt bin ich wenn ich es richtig verstanden habe auf den Gutwillen meines Chefs angewiesen ob ich in Teilung gehen kann und das z.b. nur für 4 Tage die Woche oder was bedeutet der Absatz genau das bei nicht erfüllen der Voraussetzungen es die Möglichkeit gibt Bis zum 4 Lebensjahr des Kindes in Teilzeit zu gehen. Kennt sich hier jemand aus?
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Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
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Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
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Bin derzeit in Elternzeit mit 21 Stunden. Jetzt ist es so das ich wieder schwanger bin und ich deshalb meine Stunden erhöhen möchte, damit dann das Wochengeld höher ausfällt. Auf wie viele Stunden darf ich denn maximal erhöhen damit es gesetzlich noch als Elternzeit gilt? Vorher habe ich Vollzeit (39 Stunden) gearbeitet!
Danke vorab für eure Antworten!
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Aber soweit ich weiß muss man mind 20 prozent reduzieren.
Also ich durfte 32h aufstocken (hatte 40h urspruenglich)
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Naja, wenn ich mehr Stunden machen will als die gesetzliche Elternteilzeit vorsieht, dann muss mein Chef dem nicht zustimmen. Aber wenn ich es ihm Rahmen der Elternteilzeit mache dann ist es mein recht die gewollte Stundenanzahl zu erhöhen.
Aber mehr wie 30 Stunden würden bei mir eh nicht gehen.
Werde mir das aber eh vorher von der AK alles ausrechnen lassen ob es sich für mich überhaupt lohnt.
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Ich glaub dass die neue Regelung für Kinder gilt die ab einem gewissen Stichtag geboren sind, den weiß ich aber nicht genau.
Lohnen sollte es sich auf jeden Fall, wieso denn nicht?
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Irgendwie kennt sie nie wirklich jemand genau aus.
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Wenn es für dich ein Thema is dann schick der lohnverrechnerin mal den link.
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Und ob sich mein verdienst im Vergleich zu den mehr Kosten wirklich lohnt ist dann fraglich. Deshalb lasse ich mir das mal alles ausrechnen.
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Ich bin noch in Elternteilzeit bis 20.1 dann beginnt mein Mutterschutz habe bis jetzt 16 Std die Woche gearbeitet.
Wenn ich angenommen 2018 wieder nach meiner Karenzzeit in Elternteilzeit gehe muss ich dann sogar noch weniger als 16 Stunden machen ? Oder kann ich zB auch 20 Std Elternteilzeit beantragen ?
Meine Chefin würde mir sicher erlauben mehr als 16 Std zu arbeiten, darum geht es gar nicht aber mich interessiert es nur wie es rein gesetzlich aussieht.
Danke lg
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Inoffiziell natürlich schon. Also wenn du nicht erhöhten willst würd ich mir eine gute Begründung überlegen die dein Chef auch persönlich nachvollziehen kann.
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@julia1 er kann es einmalig verlangen (so wo umgekehrt du auch). Du musst einen guten Grund haben der dagegen spricht. Wenn ihr euch nicht einigt kann es vor Gericht gehen und dann wird entschieden.
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Was wäre denn zB ein guter Grund? Mein Sohn ist 2,5 Jahre und ich fahre 45 Minuten zur Arbeit, ein Weg. Leider habe ich keine Großeltern oder sonstige Verwandte in der Nähe.
Hmm klingt schwierig sich da dann einig zu werden...
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Ich hätte 2 Tage an denen beide Kids von morgens bis abends betreut sind und möchte daher in den beiden Tagen soviele Stunden wie nur möglich Arbeit. Was ist den das Max. was in 2 Tagen erlaubt ist? 20h? „Müssen“ die Chefs das dann genau so nach meinem Wunsch akzeptiert? (Bin Büroangestellte)
Danke für eure Antworte .
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Das maximale sind nach aktueller Rechtslage 9 Std pro Tag, 10 Std sind es nur mit Überstunden.
In wie fern das die neue Regierung jetzt anders regeln mag muss man noch abwarten.
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Aber so habe ich wenigstens einen Kündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag der Kleinen. Mal gucken wie es mit 30 Wochenstunden so läuft und alles andere managebar ist.
Glücklich darüber bin ich nicht, wegen finanzieller Sicht. Aber ich habe auch kein Verhandlungsspielraum was das Finanzielle betrifft, weil bei uns generell nur Kollektivvertragsbasis bezahlt wird. Tja mal schauen wie es wird.
Er hat mir aber gesagt dass ich die Chance habe auf "Stundenaufstockung". Ursprünglich hätte ich ja 35 Wochenstunden nehmen wollen (eben damit ich finanziell nicht so viel verliere), aber das ging derzeit nicht. Ich hoffe ich kann dann in ein paar Jahren wieder auf Vollzeit umsteigen und bekomme auch mal die Chance mich beruflich weiter zu entwickeln. ;-) - Es wird generell jetzt wohl schwieriger was die Jobs betrifft, aufgrund der Pläne der neuen Regierung. Wer A.L. wird ist wohl erst recht der "dumme" wies ausschaut. Das wird arg werden, aber das betrifft mich zum Glück "noch" nicht. Kann man nie wissen.
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Habt ihr einen Betriebsrat? Dann bitte an den wenden! Falls nicht dann unbedingt bei der arbeiterkammer anrufen!
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Habs auch rechtzeitig geschickt, dh er wusste von den Zeiten. Gestern kam der Anruf-dass ihm die Zeiten nicht passen und wir da noch reden müssen. Die eine Filiale fällt mal weg, da der Kindergarten noch nicht so früh offen hat und die zweite-da bin ich auch nicht glücklich, da die öffentlich nicht so gut zu erreichen ist.
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Von den Zeiten her hab ich dann bekommen was ich wollte, muss aber dazu sagen, dass ich die Zeiten so gewählt habe, dass es auxh für'n Betrieb halbwegs passt. Aber war wie gesagt nicht so einfach. Man muss halt hart bleiben weil der AG versucht halt oft alles bevor er nachgibt
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