Ich bin zurzeit in Karenz und werde im Oktober entbinden. Jetzt habe ich eine Frage, wie hoch ist das Wochengeld beim nächsten, da gibt es ja einen Fixsatz und bekomme ich trotzdem weiterhin das Kinderbetreuungsgeld oder wird das dann eingestellt? Ich würd mich über antworten freuen.:-)
ich werd im September Mami
dazu kann ich dir die Arbeiterkammer Empfehlen, die sind da echt nett!!!
bekommst du dein 2tes oder hab ich dich falsch verstanden??
ansonsten gibt es ja jetzt schon 5 Modelle für Kinderbetreuungsgeld!!
1.Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder
Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind. Das Kinderbetreuungsgeld ist für das Neugeborene neu zu beantragen und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.
2.Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder – falls das Wochengeld niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld – wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.
ja das 2. das mit den modellen weiß ich, nur ich weiß jetzt nicht ob das KBG von meinem ersten Sohn bis zur geburt des zweiten oder nur bis ich in Mutterschutz bin ... aber ich glaub ich werd mal bei der AK anrufen wie du schon sagst :-D
Wie meinst du das? Das KBG fürs erste Kind bekommst bis zu dem Zeitpunkt wo du die 8wochen Mutterschutz gehst (von da an bekommst ja das Wochengeld) und nach der Geburt des 2ten Kindes musst das KBG gleich wie beim ersten wieder beantragen.
1.Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet.
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ich werd im September Mami
dazu kann ich dir die Arbeiterkammer Empfehlen, die sind da echt nett!!!
bekommst du dein 2tes oder hab ich dich falsch verstanden??
ansonsten gibt es ja jetzt schon 5 Modelle für Kinderbetreuungsgeld!!
glg andrea
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Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind. Das Kinderbetreuungsgeld ist für das Neugeborene neu zu beantragen und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.
2.Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder – falls das Wochengeld niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld – wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.
quelle:
1.https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080604.html
2.https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080603.html
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*pfeil nach oben zu meinen Beitrag
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1.Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet.
Quelle: 1.https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html
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