Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • Danke @_Kathrin_ ja die steht auch drauf. Nur beim zweitnamen steht eben Sofie statt Sophie.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 24. 02. 2016, 09:48
    @laroma ich würde die Daten eingeben und ggf bei einer Prüfung die SV Nr mit Leuchtmarker markieren und den Namen korrigiert leserlich darüberschreiben. Wenn der FA Beamte bei der Prüfung ein Problem damit hat, meldet er sich eh.

    Ich hatte mal eine Physiotherapie Rechnung und statt Kathrin stand Katharina drauf. Ich habs genau so wie oben beschrieben gemacht und es war gar kein problem
    laroma
  • @maxi
    Dankeschön =)
  • Dankeschön! Ihr habt mir sehr geholfen!
  • Sorry, wenn diese Frage bereits beantwortet wurde...aber wird das Wochengeld besteuert?
    Ich hab 2014 Wochengeld bekommen, aber ich bekomm für dieses Jahr nichts raus bei der Arbeitnehmerveranlagung, daher meine Frage.
  • Wochengeld selbst fällt nicht unter die Lohnsteuer, wird aber als Einkommen für zb die grenze für den Alleinverdiener/erzieher herangezogen
  • @rdb2011 habe da still mitgelesen und mich würde interessieren, wie viel vom Wochengeld als Einkommen gezählt wird (zwecks Alleinverdiener)?
  • Gezählt wird das wochengeld des entsprechenden jahres. Also alles was zb 2015 bezogen wurde...
    Davon kämen weg die Sozialversicherung, werbungskosten (132€ pauschal bei arbeitnehmern), interessensvertretungsbeiträge...
    Das ist maßgebend für die 6000.

    Sonderausgaben (Versicherung&co) werden nicht berücksichtigt.
  • @rdb2011 Könntest mir kurz erklären, wie das mit dem Alleinverdiener funktioniert? Meine Schwägerin und ich checken das nicht. D:
    Wann hat man Anspruch darauf?
  • Voraussetzung:
    Mind 7 Monate Familienbeihilfebezug
    Mehr als 6 monate gemeinsamer haushalt
    Du darfst nicht mehr als 6000 verdienen
    Dann steht deinem mann /Lebenspartner der Alleinverdiener zu.
    Ka_rinlaroma
  • Hallo!Ich mache zwar schon jahrelang meinen Lohnsteuerausgleich, war aber noch nie zuvor in karenz daher folgende Frage, ich hoffe ihr könnt mir helfen
    Der Lohnsteuerausgleich bezieht sich ja aufs gesamte Jahr 2015,ich war ab Mitte Mai in Mutterschutz
    Sollte dann bei der Anzahl der pensionsauszahlenden stellen nicht 1 stehen,da ja von jan-mai zählt!?wgkk gleich 0?vorberechnung lässt sich nur machen wenn ich 0 angebe?Danke schon mal im voraus. Lg
  • @lilo81 wahrscheinlich sind die Lohnzettel noch nicht übermittelt. Ist bei mir genau gleich. Angeblich dürfen sich die Firmen bis Anfang März Zeit lassen.
  • @jamaicababy scheinbar gibt es irgendein Problem bei Finanzonline, weil sie etwas umgestellt haben. Denn der Steuerberater von der Firma, in der mein Mann arbeitet, hat gesagt, dass sie die Lohnzettel schon länger übermittelt haben, sie aber im FinanzOnline noch nicht aufscheinen, da es eben irgendwelche Probleme gibt...
  • @Talia56 ok, vielleicht liegt es daran. Danke!!
  • @lilo81 am besten schaust du mal bei finanzonline ob dein lohnzettel schon da ist. Normalerweise solltest du schon 1 eintragen.
    rdb2011
  • @lilo81 dafür schaust bei finanzonline unter abfragen - steuerakt rein
  • @claudsch1980 @rdb2011 vielen Dank für die Info. Wenn ich reinschau seh ich ja den lz der wgkk aber bis 21.05. Sollte es doch auch einen von meiner Firma geben oder. Und trag ich dann 2 ein da wgkk und Firma oder nur 1?Vielen lieben Dank für die Mühe. Lg
  • @lilo81 1 schreibst rein und ja da sollt noch einer sein.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 1. 03. 2016, 09:47
    Ich hab gerade nachgeschaut - im finanzonline sind die Lohnzettel von meinem AG noch immer nicht drinnen.... Hatte gehofft, dass ich die vorabberechnung noch vor der Geburt machen kann :'(
  • Hallo,

    kann es sein, dass nur wegen der Karenz ein viel höherer Leistungsanspruch rauskommt beim Steuerausgleich?

    Habe gerade de Vorberechnung gmacht und das is viel mehr als ich de vergangenen Jahre bekommen habe. liegt das an der Karenz?
  • Wir warten auch noch immer :(
  • Der arbeitgeber meines Mannes hat auch noch immer nix übermittelt :angry:
    Letztes Jahr hatten wir schon im Februar das Geld.
  • Ich habs eh schon geschrieben...angeblich gibt es Probleme bei Finanz Online, denn auch wenn sie schon übermittelt wurden, scheinen sie nicht bei allen auf. Der Steuerberater der Firma, in der mein Mann arbeitet, hat das in Erfahrung gebracht...die haben alles schon im Jänner übermittelt und mein Mann sieht seinen Lohnzettel auch noch nicht. Bei mir genau das gleiche...
  • Hab heute angerufen beim FA und sie sagt es ist noch gar nix da. Haben aber auch den in schriftlicher Form noch nicht bekommen, obwohl schon zweimal angefordert. Wir brauchen den schon dringend für die Beantragung vom Wohnzuschuss.
  • Aso..na dann liegts wohl an der Firma @mel1986
  • Aber eigentlich müssen sies bis Ende Feber übermitteln, denn sonst müssen sie Strafe zahlen, was ich weiß...
  • Ja, das dachte ich auch. Hab ich auch heute am Telefon die Dame vom FA gefragt. Sie meinte, ja es SOLLTE so sein....
  • Ihr Lieben sagt mal bitte... meine Kleine ist im August 2015 geboren und das heißt ja kein Anspruch auf Kinderfreibetrag, Alleinverdiener usw. aba das Kind selbst (also Name und VersNr.) muss ich schon angeben oder? Bin grad etwas verwirrt...
    Danke euch =)
  • @Sa_So15 ja und wennst zb Rezepte oder so hast für sie auch
    Sa_So15
  • Danke @rdb2011 =) an die Rezepte hätt ich gar nicht gedacht... und die schreib ich dann beim L1k Formular unter außergewöhnliche Belastungen oder?
  • Bitte gern.
    Ja genau
  • hab eine frage: den kinderfreibetrag bekommt man ja erst, wenn man für das kind 7 monate fambeihilfe bezogen hat. meine kleine ist am 31.7.15 zur welt gekommen und ich hab ab sept. die fambeihilfe bekommen. sollte ich also mit dem steuerausgleich bis märz/april warten um den kinderfreibetrag zu bekommen oder bekomme ich für 2015 sowieso nichts?
  • Es bringt nichts zu warten, den dann hast du im Jahr 2015 auch nicht mehr bekommen. Es zählt ja nur das Jahr 2015.

    Aber wenn dein Kind im Juli geboren ist hättest ja schon ab Juli Familienbeihilfe beantragen können und nicht erst ab September.
  • @leah2 ich glaub du verwechselst was.... Familienbeihilfe geht normal antragslos und geht auch rückwirkend....
    Familienbeihilfe ist nicht Kinderbetreuungsgeld!
    Aber in deinem fall ists trotzdem wurst weil ich glaub mehr als 6 monate steht wenn ich nicht irre. Dh du bekommst ihn für 2015 so oder so nicht.
  • Hallo :) hab a Frage :) war seit Jänner 2015 im Krankenstand, ab 01.04.2015 frühmutterschutz und am 31.07.2015 kam mein kleiner. Kann i da den Lohnsteuerausgleich auch machen bzw bekomm ich überhaupt was? :/ war bis 01.04. noch angestellt als Zahnarztassistentin und eben ab 01.04. arbeitslos bzw im Mutterschutz da das Arbeitsverhältnis noch befristet war und er mich dann eben mit dem Tag den ich in Mutterschutz gegangen bin gekündigt hat:
  • @Nicole_ warst du ab 1.1. Im krankenstand? Oder noch arbeiten? Hast du Bezug von der gkk gehabt im krankenstand (also kein volles Entgelt mehr vom arbeitgeber)? Dann bist du sowieso pflichtveranlagt und musst ihn machen.
    rdb2011
  • @claudsch1980 wir hatten Urlaub bis 07.01. dann war i eben ab 07.01. bis 01.04 im Krankenstand hab den Lohn ganz normal bekommen und eben nach einer gewissen Zeit das Krankengeld und ab 01.04. frühzeitiger Mutterschutz :)
  • @Nicole_ dann bist du schon allein wegen dem Bezug vom krankengeld automatisch pflichtveranlagt. Das heißt du musst deinen steuerausgleich auf jeden Fall machen! Egal ob du was zurück bekommst oder nachzahlen musst ...
  • Hab auch eine Frage : ich hatte das einkommensabhängige Modell. Hab ab Mai 2015 kein Geld mehr bekommen. Zahlt sich da der Lohnsteuerausgleich überhaupt aus?
  • @sushy was hast du 2015 bekommen? Nur kbg? Kbg & wochengeld? Evtl resturlaub bzw lohn?
  • Bis Mai 2015 das einkommensabhängige. Sonst nichts. Mein Sohn ist im Mai 2014 geboren
  • @sushy und ab mai?
  • Gab's nix. Nur familienbeiholfe.
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 7. 03. 2016, 19:52
    @sushy dadurch, dass du kein lohnsteuerpflichtiges einkommen hast, bringt sich bei dir ein lohnsteuerausgleich, wenn nur kbg bezug da ist nichts. dein partner, sofern ihr einen gemeinsamen haushalt führt, kann den alleinverdienerabsetzbetrag, sowie kinderfreibetrag geltend machen.
    Allfällige Sonderausgaben (wenns er nachweislich für dich bezahlt hat) kann er auch reinnehmen, sowie rezeptgebüren, medikamente etc. für euer kind, solltet ihr da was gebraucht haben
  • Ok Danke
  • Eine Frage: Unsere Tochter ist im August 2015 geboren, also kann ich den Punkt mit den 7 Monaten Familienbeihilfe nicht ankreuzen. Aber muss ich beim Formular trotzdem den Namen und Geburtsdatum eingeben? Bzw nur ich oder mein Mann auch?
  • @rdb2011 brauch nochmal deine Hilfe!
    Ich seh gerade im Steuerakt "Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da Datenübermittlungen Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber (Lohnzettel) noch ausständig sind. "
    Ich frag mich gerade was noch fehlt?
    Ich war krank Anfang 15 - ist NÖGKK da. Ich hab Arbeitslosen + Notstand bekommen - ist ebenfalls da. Ich habe dann ab 24.2.-21.6. Wochengeld bekommen und danach dann KBG + KBH! Aber da hat die GKK nix übermittelt?

    Was fehlt denn jetzt noch???? Weil wenn die meinen Ausgleich nicht bearbeiten können - können Sie ja vermutlich den meines Mannes auch nicht bearbeiten oder? Also steht unser Ausgleich still - stimmt das so?

    Danke für deine fachfräuliche Hilfe \:D/
    rdb2011
  • @Terrorzwergi wie viele bezugsauszahlende stellen hast denn angegeben?
    Rivulet
  • bearbeitet 15. 03. 2016, 22:11
    @rdb2011 - eine hab ich angegeben weil mir das so "vorgeschrieben" wurde. Fehlt dann das KBG? Weil Wochengeld ist noch da aber ab 21.6. halt nix mehr! Aber das macht ja auch keinen Sinn wenn das Wochengeld da is aber das KBG ned?
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