Wochengeld und KBG - wann und wo beantragen als arbeitslose?

bearbeitet 9. 12. 2014, 16:29 in Karenz & Rechtliches
Hallo ich schon wieder ;)

hab mich heute im Internet probiert zu informieren, hab aber nicht wirklich ne richtige Antwort gefunden.

kurz zu meiner Situation:
bin seit November arbeitslos und hab auch gleich nen Kurs angefangen der bis April dauert. Ich bezieh dann ein Monat arbeitslose und bin dann ab Mitte Mai beginnt für mich der Mutterschutz (Wochengeld).

Nun zu meiner Frage:
Wann und vorallem wo kann ich Wochengeld beantragen? Und wann und wo kann ich dann auch KBG beantragen?
Normal macht man das ja über den Arbeitgeber, mach ich das dann über das AMS?

Das ist alles so verwirrend ;)
Danke im Voraus :)

Kommentare

  • Chaoskeks90Chaoskeks90

    8,893

    bearbeitet 9. 12. 2014, 16:41
    Wochenende beim ams (glaub ich)

    Und kbg und Familienbeihilfe AB Geburt bei deiner zuständigen Krankenkasse bzw beim Finanzamt, da du ja die Dokumente deines Zwergs brauchst :)
  • @Chaoskeks90 supi danke für deine antwort :)
    das ich das kbg erst nach der Geburt beantragen kann wusste ich auch nicht. als ob man nach der Geburt nichts besseres zu tun hat ^^
  • Chaoskeks90Chaoskeks90

    8,893

    bearbeitet 9. 12. 2014, 17:01
    :)) stimmt. Geht aber auch online (über finanzonline -> da kannst kbg und fbh beantragen) spart dir Wege :) und geht um einiges schneller (meiner Erfahrung nach)

  • Ich hab mein Wochengeld von der Kk bekommen :)
  • Chaoskeks90Chaoskeks90

    8,893

    bearbeitet 9. 12. 2014, 18:41
    Joa da kenn ich mich nicht aus :-? Ne Bekannte hat irgendwas vom ams gebraucht oder geholt wegen Wochengeld, sry falsch ich ne fehlinfo rausgehauen hab X_X
  • @janine1309 du brauchsg von ams eine bestätigung das du arbeitslos gemeldet bist und das musst du auf die Krankenkasse bringen wegen den Wochengeld und dann bekommst das Geld von der Krankenkasse
  • ach supi vielen lieben dank euch allen :)
  • Weißt die kk nicht bescheid das man im ams ıst, wofür noch eine bestätigung?? İch würde am beşten bei der kk anrufen ,weil wochengeld bekommst du Ja von denen.. lg
  • @Chaoskeks90 deine bekannte hat vom ams eine art entgeltbescheinigung bekommen, ähnlich wie das von dem dienstgeber, für die Berechnung des wochengeldes. Ausbezahlt wird immer - von der nögkk, egal ob bva, oder andere kk.
  • @rdb2011 aaaaah ok, danke :) wieder was gelernt :)
  • Sollte nicht normal er weiße die kk sich dann melden wenn irgendwelche unterlagen für das wochengeld fehlen?? Bei mir habe ich nichts machen müssen, sie sehen Ja wie viel einkommen und so du bekommst.. oder etwa nicht??
  • Wieso sollt die kk wissen ohne Bestätigung wie viel du bekommst? Die einzigen, die das wissen ist das ams, dein dienstgeber und das finanzamt. Die kk weiß nur ungefähr in welcher einkommensstufe du dich befindest. Das wochengeld wird centgenau abgerechnet.
    Wenn du riskieren willst, dass du dann evtl 2,3,4... monate ohne geld dastehen willst, dann kannst gern warten...

    DU bist verpflichtet den antrag zu stellen und die nötigen Unterlagen bereitzustellen! Es verjährt 6 monate nach der geburt, glaub ich. Aber wenn du nicht ehestmöglich deinen antrag stellst (gilt vor allem fürs kbg) hast pech. Bekommst erst dann geld wenn du dich drum kümmerst. Du musst der kk folgendes melden:
    Das du schwanger bist und dann dein errechneter termin ist (evtl kopie mukipass sonst Bestätigung vom arzt) und im arbeitslosenfall eine "mitteilung über den leistungsanspruch".

    Nach der geburt muss man zusätzlich die Geburtsurkunde in Kopie (oder geburtsanzeige), sowie evtl eine Bestätigung über einen ks, mehrligs oder frühgeburt senden.

    Da ebenfalls im Nachhinein ausbezahlt wird und es grundsätzlich nur 1 Auszahlungstermin gibt kann dir passieren (je nach dem wann du deine sachen abgibst) du 2 monate oder mehr kein geld siehst oder du zu wenig/zu viel bekommst, weil du nicht richtig eingestuft wurdest und eine Nachzahlung droht.

    Das motto lautet, du willst was, dann musst du dich drum kümmern.
  • Also bei meinem ersten Kind habe ich keine bescheinigung abgeben müssen lei das ich schwanger bin den arzt Zettel , aber nun ja ist egal ich bin morgen sowieso dort also geh zur kk ,dann frag ich das mal nach.. danke für die Info und schönen Abend noch..
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