Welche Rechte hat der Kindsvater

sofiasofia

2,563

bearbeitet 2. 10. 2013, 14:01 in Karenz & Rechtliches
Hallo , wollte mal fragen welche Rechte der Vater meines Kleinen hat wenn er mal da ist?

Kommentare

  • Habe dir deinen Thread kurz umbenannt, so bekommst du bestimmt Antworten zu dem Thema. Gibt ja schon einige die sich damit auseinandersetzen mussten
  • Dankeschön @trude >:D<
  • Ich wollte dir jetzt eigentlich noch ganz vielen Themen zu den Rechten des Kindsvater verlinken, habe aber auf die Schnelle garnichts gefunden.

    Habt ihr die geteilte Obsorge oder nur du?

    Bei geteilter Obsorge, spricht der Vater im Grunde bei fast allem mit.
    Schulwahl, Umzug, Operationen, Kindergartenwahl, usw...
    Bei alleiniger Obsorge fällt mir nur das Besuchsrecht ein
  • Naja die Obsorge bekommt meine Mutter weil ich erst 16 bin .. :$

    Aber mir wärs halt schon recht wenn er nicht allzuviel zum mitreden hat !

  • sofiasofia

    2,563

    bearbeitet 2. 10. 2013, 14:33
    aber ich muss ihn nicht den kleinen mal über nacht geben oder so oder? :-? @mimi78
  • Naja grundsätzlich ist er der Vater und hat ein Recht auf sein Kind. Jetzt am Anfang wirst du ihm das kind wahrscheinlich nicht über Nacht geben müssen aber irgendwann könnt ich mir schon vorstellen.
    Is ja auch fürs Kind wichtig :)
  • Ja irgendwann versteh ichs ja aber Anfangs eben will ich das noch nicht so gerne also eig is eh nur das Besuchsrecht wichtig oder?
  • Rein rechtlich "darf" dein Kleiner erst ab 6 Jahren beim Vater übernachten. Mit 3 Jahren (glaub ich) darf er einen Tag beim KV verbringen ohne Übernachtung. Also, das is alles rein rechtlich. Kommt natürlich immer auf die Umstände an.
  • Am Anfang noch nicht @sofia
    Aber Bettina hat's eh schon erklärt.
  • und sonstige Rechte? .. :-??
  • Das mit 3 bzw 6Jahre is auch kein Gesetz,sondern ein Anhaltspunkt nach einem Richterspruch vor der Gesetzes-Novelle.
    Prinzipiell geht man davon aus,dass die kindseltern sich selber einigen.
    Mein Lieblingssatz : "über allem steht das Kindeswohl"...
    Den kannst dann in jede Richtung interpretieren.
  • Ich glaub am besten bist beraten wennst aufs Jugendamt gehst und dich beraten lässt.
  • @sofia was meinst mit sonstige Rechte? Wenn du die alleinige Obsorge hast, die du bekommst, weil du jetzt bzw bei der Geburt allein bist, außer du/ihr wollt das anders, hat er genaugenommen keine Rechte! Das JA gibt auch nur Empfehlungen. Das JA verweist dann aufs Gericht. Solange aber am Gericht nichts festgehalten wurde, hat er genaugenommen keine Rechte! Steht so zb auch bei familienrecht.at der KV kann das Besuchsrecht übers Gericht einfordern u dass dauert in der Regel mindestens 9 Monate. Das is aber alles die rein rechtliche Sichtweise. Normalerweise macht man sich das ja eh aus u ist froh, wenn der KV das Kind sehen will u sich kümmert etc
  • Gibt's nicht seit Februar ein neues Gesetz wonach beide Elternteile die obsorge bekommen?
  • Meine Maus is im April geboren u ich hab automatisch das alleinige bekommen. Ich glaub, das gilt nur, wenn man bei der Geburt des Kindes in einer Partnerschaft ist. Wenn man bei der Geburt schon allein ist, kann man es eintragen lassen, aber wer will das dann schon. Macht ja dann nur Probleme. Is ja so schon schwierig genug, wenn man allein ist.
  • Aso ja das kann natürlich sein.
  • Hätte gerade geguckt ob es seiten gibt für Alleinerziehende gibt wg Förderungen.= wisst ihr da vlt eine?
  • automatisch kriegt mans nicht, man muss ansuchen um die gemeinsame obsorge und als Mutter zustimmen :)
  • mamaninamamanina

    694

    bearbeitet 2. 10. 2013, 20:06
    @sofia... was alleinerziehende angeht http://www.alleinerziehende.at/ da gibts viele infos und wenn du in wien wohnst kannst übers sozi zb bekleidungsgeld beantragen - das geht 2x im jahr, wenn du misi beziehst oder ein sehr geringes einkommen hast !
  • In Linz gehst zum Verein für Alleinerziehende oder zum autonomen Frauenzentrum - die können dir sicher auch weiterhelfen
  • Am besten steigst finanziell aus wenn du drei jahre kinderbetreuungsgeld beantragst . Wenn du mit alimenten unter einem gewissen betrag liegst dann kannst auch noch aufstockend mindestsicherung bekommen für dich und dein kind. Dazu bekommst dann noch familienbeihilfe.
    Aber als erstes wärs mal wichtig, dass ihr die vaterschaftsanerkennung beim jugendamt macht. Das geht auch schon vor der geburt. Sonst hast nämlich keinen anspruch auf alimente und förderungen fürs kind bei der mindestsicherung. Nicht dass er dann draufkommt er möcht nicht zahlen. Das kann dann ein langer gerichtlicher weg werden.
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