Karenz/ Mindestsicherung

Hallo,
mein Sohn ist 9 Monate alt, ich habe heute erfahren das ich erneut schwanger bin đŸ„°.
Ich habe damals das EinkommensabhÀngig Kinderbetreuungsgeld gewÀhlt.
Ich beziehe bis November noch in Karenz und sollte dann wieder arbeiten gehen.
Meine letzte Schwangerschaft war eine RisikoSchwangerschaft.
SOLLTE es Gott behĂŒte erneut eine sein und ich wieder sofort freigestellt werden erhalte ich dann Wochengeld auch wenn ich dazwischen nicht gearbeitet habe?

Kann ich dann 2 Jahre in Karenz gehen. Da bekomme ich in etwa 600e monatlich und Mindestsicherung beantragen oder Wohnbeihilfe oder der gleichen ?

Wie kann ich das finanzielle stemmen ?

Danke fĂŒr euere Erfahrungen

Kommentare

  • bearbeitet 28. August, 11:07
    Also Wochengeld solltest du bekommen. Da gibt es seit kurzem eine neue gesetzliche Regelung, nennt sich "Sonderwochengeld". WĂ€hrend frĂŒher manche Frauen in gewissen Situationen ums Wochengeld umgefallen sind, soll das Sonderwochengeld diese Frauen abfangen.

    Danach bekommst du das pauschale Kinderbetreuungsgeld. Mit sonstigen Forderungen kenne ich mich nicht aus.

    Du kannst mal bei der AK nachfragen.

  • Also Wochengeld solltest du bekommen. Da gibt es seit kurzem eine neue gesetzliche Regelung, nennt sich "Sonderwochengeld". WĂ€hrend frĂŒher manche Frauen in gewissen Situationen ums Wochengeld umgefallen sind, soll das Sonderwochengeld diese Frauen abfangen.

    Danach bekommst du das pauschale Kinderbetreuungsgeld. Mit sonstigen Forderungen kenne ich mich nicht aus.

    Du kannst mal bei der AK nachfragen.

    Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist in etwa 700euro stimmt das ?
  • Wenn es sich um keine Risiko SS handelt, könntest du auch wieder arbeiten gehen bis zum nĂ€chsten Mutterschutz. WĂ€r finanziell am besten. Dann hĂ€ttest du wieder Anspruch aufs EinkommensabhĂ€ngige KBG. Es wĂ€re ja nur eine relativ kurze Zeit, die du vielleicht zum Teil mit Urlaub ĂŒberbrĂŒcken könntest.
  • @Viktoria26Soweit ich weis 500 irgendwas.

    Wohnbeihilfe kannst du beantragen, wenn dein Partner nicht „zu viel“ verdient.
  • @Viktoria26 das Pauschale sind 500-550€ ca. 😊
  • Kommt grundsĂ€tzlich immer drauf an wielang man mit dem pauschalen Konto in Karenz gehen möchte. Bei meinem Sohn war ich 1,5 Jahre da waren es knapp 750€ und jetzt bin ich 2 Jahre gegangen und bekomme je nach Monat knapp 600€ (Familienbeihilfe zusĂ€tzlich)

    Wohnbeihilfe geht glaub ich sogar zeitgleich und es gibt auch so eine Förderung zum KBG die „Beihilfe zum KBG“ die man fĂŒr einen gewissen Zeitraum beziehen kann (181,80€ im Monat), wĂŒrde mich da auch bei der AK beraten lassen!
  • Viktoria26 schrieb: »
    Hallo,
    mein Sohn ist 9 Monate alt, ich habe heute erfahren das ich erneut schwanger bin đŸ„°.
    Ich habe damals das EinkommensabhÀngig Kinderbetreuungsgeld gewÀhlt.
    Ich beziehe bis November noch in Karenz und sollte dann wieder arbeiten gehen.
    Meine letzte Schwangerschaft war eine RisikoSchwangerschaft.
    SOLLTE es Gott behĂŒte erneut eine sein und ich wieder sofort freigestellt werden erhalte ich dann Wochengeld auch wenn ich dazwischen nicht gearbeitet habe?

    Kann ich dann 2 Jahre in Karenz gehen. Da bekomme ich in etwa 600e monatlich und Mindestsicherung beantragen oder Wohnbeihilfe oder der gleichen ?

    Wie kann ich das finanzielle stemmen ?

    Danke fĂŒr euere Erfahrungen

    Bei mir ist es so wie bei dir. Freistellung ist wie Krankenstand, daher bekommst du das wochengeld und kannst das ek abhÀngige beantragen. Rechnet sich allerdings vom letzen Karenzgeld weg.

    Besser fÀhrst du wenn du freigestellt wirst in dem Fall. Ruf am besten die ak an solltest du dich nicht auskennen.
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