Schwanger und AMS nach Krankenstand

bearbeitet 13. 05. 2023, 19:44 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr,

ich bin von Ende Mai 2022 bis Anfang Mai 2023 im Krankenstand gewesen (hatte in dieser Zeit zwei OPs) und wurde dann im Krankenstand gekündigt. Nun bin ich arbeitslos und beim AMS angemeldet.

Ich habe nun erfahren, dass ich schwanger bin.
Jetzt stell ich mir die Frage, wie das mit dem Karenz/Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld geregelt wird und wann ich es dem AMS mitteilen soll?

Ich hätte gerne das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld genommen, nur dafür müsste man 6 Monate gearbeitet haben, was sich bei mir nicht ausgeht…

Soll ich eine Arbeit annehmen (falls ich etwas so schnell finden sollte) und nach dem Probemonat dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin? Dann würde ich ja das einkommensabhängige KBG bekommen, nur ich weiß nicht wie gut das ist, dem Arbeitgeber und dem AMS die Schwangerschaft zu verschweigen…

War schon mal jemand in dieser Situation bzw. kennt sich da jemand aus?
Das würde mir enorm weiterhelfen und mir einwenig Ruhe einbringen. Danke sehr!

Kommentare

  • Alles liebe zur Schwangerschaft 🌹

    Du bist verpflichtet dem AMS deine Schwangerschaft bekannt zu geben. Du kannst natürlich abwarten bis du deinen Muki Pass erhältst. Lange würde ich es aber nicht verschweigen, da du auch lt Betriebsvereinbarung verpflichtet bist dies mitzuteilen sonst könnte eine Sperre drohen.

    Das AMS wird dich ziemlich in Ruhe lassen. Kommt natürlich auf deinen Betreuer drauf an. Ich wurde kurz nach der Corona Krise schwanger hab da auch leider vorher eine Kündigung bekommen. Ich hatte sehr viele Bewerbungsgespräche sobald ich aber gesagt habe ich wär schwanger hat mich keiner eingestellt - was ich natürlich auch verstehe da immer von 2-4 Monaten Einschulung zu rechnen ist in meiner Berufssparte. Das Ams hat mir keiner Vorschläge geschickt. Du bekommst dann vom ALG Bezug 80% mehr als Wochengeld. Oder wenn du da in die Notstandshilfe fällst 80% mehr von der Notstandshilfe. Das AMS meldet dich automatisch in der 32 Woche ab da beginnt nämlich dein Mutterschutz und dein Wochengeld Anspruch beginnt ab da. Du musst dich natürlich selbst um den Antrag kümmern. Bei mir ging das ganze total easy hab damals angerufen bei der ÖGK die meinten die sehen alles ein ich müsse nicht machen und den Bescheid bekomme ich auch dann fürs Wochengeld. So war es auch. Du kannst dann natürlich nur die pauschale Variante wählen.

    Ich hätte irgendwie schon ein schlechtes Gewissen eine Stelle anzutreten obwohl ich weiß ich bin schwanger und der AG weiß davon nichts. Aber ich würde deshalb auch keinen verurteilen, das ist nur meine persönliche Meinung. Aber du musst es natürlich nicht bekannt geben. Immerhin ist das Risiko einer Fehlgeburt in den ersten 12 Wochen auch erhöht.
    ina_1512tanja2707
  • Ich würde dir raten, gleich am Montag bei der AK anzurufen und dich beraten zu lassen. Es könnte sein, dass die Kündigung ungültig ist, da du schwanger bist - siehe dazu letzter Absatz bei Frage "Ich wurde gekündigt und habe meinem Arbeitgeber erst danach mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ist die Kündigung unwirksam?" auf https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Kuendigungsschutz1.html
    Weiß nicht, ob sich das mit den Fristen ausgeht und du schon eine Bestätigung vom/von der FA hast, aber auch wenn's um Schwangerschaft und AMS geht, kann dich die AK da sicher beraten.
    ina_1512
  • @almar selbst wenn sie bei der Kündigung schwanger war, würde sie die Anforderungen fürs eakbg nicht erfüllen, da sie in dem einen Jahr Krankenstand Krankengeld bekommen hat und das beim eakbg nur 6 Wochen glaub ich, bezogen werden darf.
    Hier ist es vmtl gescheiter, die „krot“ der Pauschale zu fressen und sich eine gemütliche Schwangerschaft zu machen - nach einem Jahr mit zwei ops und schwanger einen neuen Job suchen ist sicher heavy.

    Alles liebe dir @ina_1512 für die Schwangerschaft!
    ina_1512
  • @MamaLama Wenn sie jetzt bis zum regulären Mutterschutz noch >6 Monate arbeiten geht, dann sollte sich das schon ausgehen.
    ina_1512
  • Ja wenn - wir wissen ja auch nicht, wie weit sie schon ist. Und ob sie einen Job findet, bzw einen Streit mit dem alten AG anfängt, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war.
    ina_1512
  • Hallo ihr lieben,
    danke euch für die tollen Rückmeldungen.

    Anscheinend hab ich mich da einwenig falsch ausgedrückt, also ich war bei der Kündigung noch nicht schwanger, ist schon über ein halbes Jahr her.
    Momentan bin ich ca. in der 5 SSW und war noch nicht beim Arzt.
  • Es wird mich sicher keine Firma nehmen, wenn ich es ihnen sage… aber irgendwie kann ich es auch nicht verschweigen.

    Ich werde dann mal gleich morgen bei der AK anrufen, die werden schon wissen, wie ich vorgehen soll.
    Ich habe nur Angst, dass sich das Arbeitslosengeld nicht ausgeht und dass mir die Krankenkasse das Wochengeld nach so einem langen Krankenstand nicht genehmigt :/
  • @ina_1512 wenn du Anspruch auf ALG hast und dann wahrscheinlich in die Notstandshilfe rutscht, bekommst du auch dein Wochengeld das Wochengeld hat in dem Fall nichts mit deinem Krankenstand zu tun. Du musst nur am Tag des Mutterschutz Antrittes ALG oder Notstandshilfe beziehen davon rechnet die Krankenkasse dein Wochengeld aus. Bsp. Notstandshilfe beträgt 1.000€ dann bekommst du 1.800€ Wochengeld. Also immer 80% mehr vom ALG oder der Notstandshilfe.
    ina_1512
  • Danke euch!
    Wollte nur mehr Bescheid geben, was die AK nach dem heutigen Gespräch gesagt hat:

    Die Dame dort hat mir erzählt, dass ich rechtlich eine neue Arbeit annehmen darf und dem AG verschweigen darf, dass ich schwanger bin. Ich sollt es halt nach dem Probemonat sagen bzw. erst wenn der Bauch zur Geltung kommt.
    Rechtlich kann der AG mich nicht feuern oder ähnliches, nur ich kann mir nicht vorstellen, dass er erfreut darüber sein wird 😬
    Dem AMS muss ich es trotzdem melden. Aber erst wenn ich den Muki-Pass bekommen habe.

    Nun bleib die Frage offen, was ich tun soll. Natürlich hab ich finanziell mehr davon, wenn ich eine neue Arbeit annehme.
    Blöde, schwere Entscheidung 🙄
  • @ina_1512 also dass du arbeiten gehen willst ist sehr löblich, es aber nur zu wollen, weil du eakbg haben willst ist nicht der klügste Weg. Sofern du vorzeitig in MS geschickt wirst (wegen Blutdruck, Plazenta praevia, alles was du nicht beeinflussen kannst) steht dir das eakbg dann nicht mehr zu weil du keine 6 Monate schaffst.
    ina_1512suse
  • @Kathyxox ich würde eher wegen dem finanziellen Aspekt arbeiten gehen, denn das EAKBG wird sich bei mir leider nicht mehr ausgehen… außer ich fange sofort an zu arbeiten, aber das spielt sich nicht.
  • Es kommt aber auch ganz drauf an wie man sich anstellt im Job, klar ist der Arbeitgeber nicht Happy wenn du gleich wieder in Karenz bist, aber wenn du zeigst das du ein absoluter Mehrwert bist für die Firma und verlässlich nach der Karenz wieder kommst sieht man das sicher gerne 🤷😉
    ina_1512
  • @Sunshine2020 ja genau, ansonsten muss ich mir nach dem Karenz eine neue Arbeit suchen 🤷🏻‍♀️ mal schauen ob sichs jetzt was ergibt
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