Hallo zusammen,
betrifft jene Damen, deren Ehemänner in der Schweiz beschäftigt sind.. Wie habt ihr es mit dem Kinderbetreuungsgeld geregelt bzw der Familienbeihilfe? Mir wurde die Kinderzulage in der Schweiz abgelehnt, die ÖGK behauptet jedoch dass ich die von dort Geld beziehen muss. Auch die Familienbeihilfe soll ich nicht mehr aus Österreich beziehen. Hat jemand denselben Fall und kann mir weiterhelfen?
Danke vorab
Kommentare
2,319
KBG bekommst du auch ganz normal. Es bist ja nicht du, die in der Schweiz tätig ist/war.
78
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Aber genau das wurde bemängelt. Ich hatte nämlich den Nachweis einer Differenzzahlung übermittelt und das reiche der ÖGK nicht.
Für den Bezug der Kinderzulage sei vorrangig die Schweiz zuständig und nicht das Finanzamt. Ich solle mir daher rückwirkend die Familienbeihilfe beim Finanzamt beenden lassen und mitteilen, dass die Schweiz zuständig sei.. ??
78
199
mein Lebensgefährte (nicht verheiratet) ist auch Grenzgänger bzw. hat seit ca. 6 Monaten sogar einen anderen Aufenthaltstitel, da der mittlerweile auch in CH gemeldet ist (das war für das erlangen dieses Aufenthaltstitels, dessen Bezeichnung mir jetzt nicht einfällt, erforderlich).
Wie dem auch sei, auch ich mache mir viele Gedanken darüber ob wir dann in der Schweiz etwas anfordern können/müssen? Unser Problem ist aber, dass wir eben nicht gemeinsam gemeldet sind (ich in AT, er in CH).
Wenn sich hier jemand auskennt, Tipps od. eine ähnliche Situation hat(te) würde ich mich über einen Austausch sehr freuen.
glg SuAn
199
Mir hat man heute bei der ÖGK zum KBG Antrag mitgeteilt, das der Nachweis über die Familienbeihilfe fehlt. Habe auch keine FBH beantragt da es überall hieß, dass ist beantragungslos/-frei und geht automatisch. Nun hab ich beim
Finanzamt angerufen und dort hat man mir erklärt das ich die Familienbeihilfe (wobei ich glaub in CH heißt es Familienzulage) in CH beantragen muss.
In 2 Wochen ist mein Mutterschutz vorbei und jetzt kommens damit um die Ecke, bin dezent angepisst zumal ich mich extra erkundigt habe bei der ÖGK ob wegen Arbeit und Wohnort des Kindsvaters in CH etwas zu berücksichtigen ist, was verneint wurde 😤
glg
281
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Raab-muss-Schikanen-beim-Kinderbetreuungsgeld-endlich-beenden
Vielleicht kannst du dich da hin wenden und fragen wie du am besten vorgehst…
Drück dir die Daumen!
1,202
Ich habe mich sogar sehr darüber geärgert, weil ich der Meinung bin, dass das KBG ja als Leistung für die Mama, statt dem Lohn und sollte somit dort beantragt werden, wo man auch gearbeitet hat. Wäre für mich logisch, aber die EU sieht es wohl anders 😄😄 meine Bekannte arbeitet schon Jahre lang nicht, weil sie einfach zu faul ist! Und jetzt bekommt sie wegen dem Mann sehr schönes KBG …manche Mütter gehen ganzen Tag arbeiten und können mit ihrem KBG kaum überleben …für mich unfair, aber war ja auch nicht sie Frage ich glaube auch in diesem Beispiel steht euch die Differenz zu