Hallo,
bei mir ist nun folgender Fall eingetreten.
Ich bin in Dänemark berufstätig und ab Mai im Mutterschutz mit anschließender Karenz. Alle Zahlungen kommen aus Dänemark, ich werde allerdings in Österreich meinen Lebensmittelpunkt haben, unter anderem da ich nach der Kinderbetreuungszeit wieder hier arbeiten möchte. Es ist in Ordnung die Leistungen aus Dänemark im EU-Ausland zu beziehen.
Ich werde also ab dem Mutterschutz in Österreich uneingeschränkt steuerpflichtig sein und muss deshalb wohl für 2023 eine Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen. Weiß jemand, welche Formulare da zusätzlich auszufüllen sind? Die Bezahlung während der Kinderbetreuungszeit wird ja gar nicht versteuert...
Würde diese Kategorie des Formulars L1i auf mich zutreffen "1.4.2 bei einer ausländischen Arbeitgeberin beziehungsweise einem ausländischen Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt, aber nicht Grenzgänger"??
Vielleicht hat jemand damit Erfahrung.
Alles Liebe
Marie
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Allerdings regelt das DBA Österreich-Frankreich,
dass die Doppelbesteuerung mittels Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt
vermieden wird. Das bedeutet einerseits, dass sie die in Frankreich bezahlte Steuer nicht
bekanntgeben muss. Andererseits muss sie für das Jahr, in dem sie keine österreichischen Einkünfte erzielt, aus Vereinfachungsgründen keine ANV abgeben, da der Progressionsvorbehalt mangels inländischer Einkünfte nicht vorgenommen werden kann.