Doppelbesteuerungsabkommen in der Kinderbetreuungszeit

bearbeitet 8. 04. 2023, 19:32 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

bei mir ist nun folgender Fall eingetreten.

Ich bin in Dänemark berufstätig und ab Mai im Mutterschutz mit anschließender Karenz. Alle Zahlungen kommen aus Dänemark, ich werde allerdings in Österreich meinen Lebensmittelpunkt haben, unter anderem da ich nach der Kinderbetreuungszeit wieder hier arbeiten möchte. Es ist in Ordnung die Leistungen aus Dänemark im EU-Ausland zu beziehen.

Ich werde also ab dem Mutterschutz in Österreich uneingeschränkt steuerpflichtig sein und muss deshalb wohl für 2023 eine Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen. Weiß jemand, welche Formulare da zusätzlich auszufüllen sind? Die Bezahlung während der Kinderbetreuungszeit wird ja gar nicht versteuert...

Würde diese Kategorie des Formulars L1i auf mich zutreffen "1.4.2 bei einer ausländischen Arbeitgeberin beziehungsweise einem ausländischen Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt, aber nicht Grenzgänger"??

Vielleicht hat jemand damit Erfahrung.

Alles Liebe
Marie

Kommentare

  • Ich habe in einem AK-Folder eine hilfreiche Information gefunden (zwar über Frankreich, aber das DBA mit Dänemark ist ähnlich):

    Allerdings regelt das DBA Österreich-Frankreich,
    dass die Doppelbesteuerung mittels Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt
    vermieden wird. Das bedeutet einerseits, dass sie die in Frankreich bezahlte Steuer nicht
    bekanntgeben muss. Andererseits muss sie für das Jahr, in dem sie keine österreichischen Einkünfte erzielt, aus Vereinfachungsgründen keine ANV abgeben, da der Progressionsvorbehalt mangels inländischer Einkünfte nicht vorgenommen werden kann.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum