Kinderbetreuungsgeld - Früher arbeiten?

bearbeitet 5. 05. 2023, 10:37 in Karenz & Rechtliches
Hi zusammen

ich hab die 2-jährige Karenz gewählt und bekomm ca 500€. ohne meinen Mann wär ich finanziell ziemlich aufgeschmissen… trotzdem kommen wir kaum über die Runden (man hat ja auch sonst Zahlungen/Kredite usw).. jetzt hab ich von der ÖGK erfahren, dass man einmalig die Karenz/das Taggeld ändern kann.. würdet ihr das machen? Dann würd ich 1000€ bekommen, wenn ich mich nicht täusche, müsste aber im Oktober 2023 wieder arbeiten, oder? Geburt war im Oktober 2022. kennt sich wer aus? Könnt ihr das empfehlen? Und würde ich eine Nachzahlung erhalten, wenn ich auf eine einjährige Karenz wechsle, weil ich ja bislang wenig Geld bekommen habe?

Kommentare

  • Hallo,
    soweit ich es weiß ist der Betrag beim Kinderbetreuungsgeldkonto fix. Wenn du statt 2 Jahren nur 1 Jahr in Karenz gehst und KBG beziehst, müsstest du etwas nachbezahlt bekommen und danach monatlich mehr bekommen. Dafür bekommst du eben nach einem Jahr nichts mehr.
    Alternativ könntest du neben der Karenz etwas dazu verdienen. Müsstest du dir ansehen, wie viel möglich wäre.
    berna_ger
  • Ja, eakgb geht ein Jahr, wenn auch der Partner einen Teil übernimmt sind's 14 Monate. Wir haben diese Variante gewählt, da unbhängig vom Geld, da ich ohnehin nie länger als ein Jahr daheim bleiben wollte. Sohn geht seit er 14 Monate ist in die Krippe. Taugt ihm voll. Wir arbeiten beide 30 Stunden. Für uns war das die optimale Variante
    blackcherry1991
  • Wobei ich nicht weiß, ob man die Kbg Variante ändern kann, oder nur den bezugszeitraum vom pauschalen Konto
  • bearbeitet 3. 04. 2023, 09:19
    Die MA bei uns in der ÖGK sind nicht besonders redselig wenn man diesbezüglich was fragt.. 😅 nur knappe Antworten.. daher bin ich auch so planlos. Aber 500€ ist halt sehr wenig!!
  • Auf der Homepage von der AK gibt es viele Infos zu KBG. Braten kann man sich auch lassen bei der AK.
    berna_ger
  • Ich glaube,dass man zwischen eakbg und Pauschalvariante nicht wechseln kann. Bzw.wenn sich die eakbg Variante ausgezahlt hätte,hätte die TE ohnehin diese Variante.
    Du kannst bei der Pauschalvariante die Bezugsdauer verkürzen,dann hast du monatlich mehr,die Summe bleibt allerdings gleich.
    berna_ger
  • Du kannst das pauschale verkürzen dazu gibts anscheinend einen Anzrag bei der ÖGK.
    Dann kriegst du je nach Verkürzung die entsprechende Nachzahlung und danach entsprechend mehr (hab mich erdt bei der ak erkundigt dazu)
    berna_ger
  • Grundsätzlich kannst du schon die bezugsdauer (und damit den Tagessatz, die summe bleibt gleich) schon ändern, jedoch nicht vom Konto zum einkommensabhängigen kbg wechseln.

    Allerdings hast du wsl mit deinem AG 2 Jahre karenz vereinbart. Also du kannst nicht einfach so sagen, du kommst nach einem Jahr schon zurück, da muss dder AG zustimmen.

    Schau dir an, wieviel du zum kbg dazuverdienen darfst, ev ist es sinnvoller, wenn du in dem Ausmaß neben dem kbg arbeitest. Du könntest bei deinem AG arbeiten oder wo anders - wobei du bei letzterem die Zustimmung des Arbeitgebers bei dem du in karenz bist brauchst.
    berna_ger
  • Also beim.pauschalen kannst du die bezugsdauer wechseln bekommst dann mtl. Mehr und auch eine Nachzahlung
    Machen würde ich es nur wenn ich schon ein Dienstverhältnis habe das ich früher antreten kann/werde bzw. Bei neuerlicher Schwangerschaft/ überschneidendem bezug

    Zwischeb pauschal und ea kann man nicht mehr wechseln
    berna_ger
  • Also mein potenzieller AG möchte sogar dass ich früher bei ihm zu arbeiten anfange.. ich überleg nur wegen der kleinen - erstens ob‘s emotional geht und zweitens ob ich einen Krippenplatz bekomme.. schwierig schwierig. Aber hab hier echt tolle Infos bekommen, danke jeder einzelnen!
  • Was wenn du vielleicht geringfügig bei deinem Arbeitgeber anfängst? Zum pauschalen Konto darf man ja einiges zuverdienen, die Geringfügigkeitsgrenze wurde auch angehoben und ich sag mal für einen Tag die Woche oder z.B. 2 halbe Tage lässt sich eher Betreuung für das Kind finden
    MamaLamaberna_ger
  • jennyrr schrieb: »
    Was wenn du vielleicht geringfügig bei deinem Arbeitgeber anfängst? Zum pauschalen Konto darf man ja einiges zuverdienen, die Geringfügigkeitsgrenze wurde auch angehoben und ich sag mal für einen Tag die Woche oder z.B. 2 halbe Tage lässt sich eher Betreuung für das Kind finden

    Das ist ein prima Vorschlag! Werd ich auf jeden Fall besprechen! Danke :)
    jennyrr
  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 6. 04. 2023, 07:05
    Zum Pauschalen KBG darf man 18000 brutto dazuverdienen im Jahr, dass sind bisschen über 1000 im Monat.ich hab jetzt auch 20h zu arbeiten begonnen und bekomme ganz normal noch das KBG bis Ende Juni.
    berna_gerZombuera
  • Chiefeve1985 schrieb: »
    Zum Pauschalen KBG darf man 18000 brutto dazuverdienen im Jahr, dass sind bisschen über 1000 im Monat.ich hab jetzt auch 20h zu arbeiten begonnen und bekomme ganz normal noch das KBG bis Ende Juni.

    Danke dir ☺️
  • Weiß jemand wie das ist wenn man KBG verkürzen möchte?
    Also wir wollten es so machen das ich beziehe dann mein LG und dann wieder ich ABER meinen 2. Block brauche ich jetzt nicht jetzt habe ich dieses Formular gefunden (das hab ich bei der großen nicht ausgefüllt da hat es der herr im kundencenter einfach geändert wenn ich mich richtig erinnere) und daher habe ich Angst das ich mit dem Formular um die Rückzahlung die man beim pauschalen bekäme falleab44c220-d5f4-11ed-a02a-2ba53ec5daf0.jpeg
    Vielleicht kann mir jemand damit helfen?🙈🙈
  • sabsie4517sabsie4517

    1,557

    bearbeitet 8. 04. 2023, 13:44
    @Salo24

    Du beziehst eh das KBG Konto oder?
    Also dann braucht es scheinbar einen Änderungsantrag (das wird wohl ein eigenes Formular sein). Dieses musst du spätestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglich geplanten Dauer bei der GK einreichen.7ffeb130-d602-11ed-a02a-2ba53ec5daf0.jpeg
  • @sabsie4517 ja genau wir ham das Konto
    Na dann schau ich nochmal ob ich den änderungsantrag auch wo find🙈🙈🙈🤨🤨🤨
  • @Salo24Ja sonst am besten mal an die GK wenden, dass du dein Modell verkürzen möchtest und wo du den Antrag diesbezüglich findest ;-)
    Umfallen solltest du da aber ganz sicher nicht um dein Geld!
  • Hast du einen Zugang zum Onlineportal der GK (Handy-Signatur zB)? Vielleicht findet man dort etwas. Man kann das KBG auf alle Fälle auch online dort beantragen.
  • Also die Verkürzung vom Pauschalen läuft folgendermaßen:
    Antrag holen und dann die Tage die das Pauschale als neue Laufzeit hat ausrechnen und eintragen also Geburtstag bis inkl Tag x.
    Wenn der Verkürzungsgrund ein neuer Mutterschutz ist, darf das kbg NICHT kürzer berechnet werden sonst fällt man um das ganze Wochengeld um. Besser man rechnet es 1-2 Tage nach Beginn Mutterschutz als Puffer.
    Nachzahlung war relativ schnell da.

    Auch wichtig: der Änderungsantrag muss bis max 91 Tage vor Ende des kbg Bezugs eingereicht werden. Es zählt nicht der Poststempel sondern der "eingelangt".
    Hab zum Ausfüllen als Hilfe sogar eine Telefonnummer bekommen für etwaige Nachfragen.
    berna_ger
  • Hallo!

    Unser Sohn ist 7 Monate alt und ich gehe heuer ab Okt wieder 15h arbeiten. Dzt einkommensabh Variante.

    Nun meine Frage: Wieviel Anspruch auf KBG hätte ich, wenn ich dieses Jahr im Laufe des Jahres wieder schwanger werden würde?
    Steht mir das pauschale Kindergeld immer in voller Höhe zu, wenn ich die kürzeste Laufzeit wähle? Oder wird hier auch mitgerechnet wieviel ich verdient habe bzw. wie lange ich vor der Karenz wieder arbeiten gegangen bin?

    Wir würden uns ein 2. Kind sehr wünschen, wissen aber ehrlich gesagt nicht, ob es sich finanziell ausgehen würde...
  • Die Pauschale ist immer die selbe, egal wie viel du gearbeitet hast. Die Höhe des Tagsatzes variiert je nach Laufzeit 👍
    Zwerg28
  • @Zwerg28 bis zu 2 Jahren Karenz zählen auch fürs eaKBG. Müsstest du also trotzdem Anspruch haben. Beim wochengeld ist es aber anders. Müsstest dich erkundigen.
  • @Zwerg28 Also da sich das eaKBG aus dem Wochengeld berechnet, wäre es wichtig, zumindest 3 volle Monate vor Antritt des Mutterschutzes gearbeitet zu haben. Die Frage ist halt, ob du mit den 15h überhaupt auf einen höheren eaKBG Tagsatz als mit dem KBG-Konto kommst. Falls nicht, dann sind die 3 Monate eben nur relevant, damit du für die 8 Wochen vor der Geburt auch ein Einkommen hast (mit dem man gut über die Runden kommt), da man auf das KBG ja erst ab der Geburt Anspruch hat. Auf das Konto hast du aber so oder so Anspruch.
    Zwerg28
  • Danke für eure Rückmeldungen!
  • @Zwerg28 ich wurde in Karenz mit eaKBG wieder schwanger und bin direkt von bezahlter Karenz in vorzeitigen Mutterschutz gewechselt. Wochengeld war Tagsatz des eaKBG und EaKBG bei Kind 2 wären davon 80% gewesen (bei mir mit eaKBG noch immer höher als Pauschale). Es gab dann aber wegen Corona eine Ggesetzesänderung und habe 100% vom Tagsatz bekommen. Weiß nicht ob das noch immer Gültigkeit hat oder schon ausgelaufen ist.

    Was nicht sein darf ist, dass du zwischen Ende bezahlter Karenz und Start Mutterschutz eine Zeit ohne Verdienst hast, sonst hast du keinen Anspruch auf Wochengeld und nur die KBGPauschale ab Geburt.
  • Die Variante von @krümel05 wäre natürlich die lukrativste, sofern sich das so gut timen lässt 😉

    Unter normalen Umständen kann man halt erst mit der 33. Woche in Mutterschutz gehen. Da müsstest du für Mutterschutz ab Oktober jetzt schon schwanger sein oder eben in vorzeitigen Mutterschutz geschickt werden.
  • Ja dieser - ich nenns mal - nahtlose Übergang geht sich nicht aus bei mir. Bin definitiv nicht schwanger aktuell.

    Irgendwie nervt mich dieses Geldthema total, weil wir ja nicht deshalb über ein ja oder nein zu einem weiteren Kind entscheiden möchten. Aber wir sind gerade Mitten im Hausbau und ziehen im Herbst ein und da ich Jahrgang 83 bin, werden wir wenn dann gleich versuchen die Familie zu vergrößern.

    Thema Kredit hängt halt derzeit über uns und überschattet leider Vieles und alleine kann mein Mann die Rate nicht stemmen.
  • @Zwerg28 Gibt’s vielleicht die Option, dass dein Partner für die drei Monate, die zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen werden, in Elternteilzeit geht? Eine Kollegin hat’s nämlich so gemacht, dass ihr Partner die letzten vier Monate vorm zweiten Geburtstag in Karenz war und sie in der Zeit Vollzeit berufstätig war (allerdings war die SS nicht so schnell geplant, daher hat sich das bei ihr überschnitten). Bei ihr geht sich’s zwar mit den 3 vollen Monaten daher nicht aus, aber wenn man schon weiß, dass man schwanger ist und zB ab Februar in den Mutterschutz geht, dann kann man ja schauen, dass man selbst von November bis Jänner wieder Vollzeit arbeitet, um so wieder die höchste Summe beim eaKBG zu lukrieren. Da muss man bisschen herum rechnen und darf die Fristen für den Wechsel von ETZ auf Vollzeit nicht übersehen und der Partner muss natürlich rechtzeitig seine ETZ melden, aber so würde man finanziell dann auch noch recht gut aussteigen. Oder eben schauen, dass mein Bein Gyn eine vorzeitige Freistellung erhält. Das geht meistens aber auch erst ab der 16. Woche und eigentlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ich habe aber schon gehört, dass es manche Fachärzte da nicht so genau meinen und irgendwelche Gründe erfinden 🙈

    Ich bin übrigens auch seit einer Woche im zweiten Mutterschutz und falle aufgrund eines blöden Grundes (unbezahlter Urlaub während der Karenz meines Mannes) aus den Voraussetzungen fürs eaKBG. Ich habe jetzt nach der ersten Karenz für 5 Monate für 23h gearbeitet. Bei mir macht’s auf die Dauer eines Jahres gesehen etwa einen Unterschied von 3.300,- aus. Das ist auch nicht wirklich prickelnd, aber so spielt das Leben. Hätte sich die Bauchprinzessin ein Monat und ein paar Tage mehr Zeit gelassen, dann hätte ich die 6 Monate wieder voll gehabt und der unbezahlte Urlaub hätte gar nicht gezählt.

    Ich denke halt, dass du mit den 15h vermutlich auch nicht über das KBG-Konto kommen würdest bzw müsstest du es dir ausrechnen. Ich verdiene ganz passabel und die Differenz zum Konto ist nicht wenig Geld, aber verschmerzbar.
    Zwerg28
  • Ich habe die Karenz (2 Jahres Modell) um ein Monat verkürzt.
    Man muss nur aufpassen, man kann das nur eine gewisse Anzahl an Tagen vor Ende der Karenz beantragen.

    Hab dann einfach noch das KBG vom letzten Monat (wo ich normalerweise noch zu Hause gewesen wäre) bekommen.
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