Kürzere Karenz

Hallo, ich hab mal ne Frage, habe damals nicht die Einkommensabhäbgige Karenz genommen sondern die andere Variante mit die 2 Jahren. Somit bekomme ich jetzt 2 Jahre grob 400€. Wenn ich aber jetzt doch nur 1 statt 2 Jahre bin, da ich doch wieder früher einsteigen möchte, bekomm ich dann von der ÖGK dass Geld dass ich eig. Bekommen hätte wenn ich nur 1 Jahr gegeangen wäre zurück? Oder hab ich dann einfach Pech gehabt und muss damit Leben dass ich jetzt unnötig 1 Jahr lang 400€ statt grob 1000€ bekommen habe?
menina

Kommentare

  • winniewinnie

    3,257

    bearbeitet 17. 10. 2022, 18:21
    Du meinst das Kinderbetreuungsgeld.
    Du kannst die Bezugsdauer verkürzen, dann wird es neu berechnet und du bekommst ab dem Zeitpunkt wo du verkürzt, einen höheren Tagsatz.
    Für die bereits bezogenen Monate hast du meines Wissens nach leider Pech gehabt. Und so viel wie beim eakbg wird es sowieso nicht leider.



    Edit: sorry für die falsche info. Doch kein Pech gehabt 😉
    orangedetective
  • Das findet sich auf der Seite des Bundeskanzleramts:

    Änderung der Anspruchsdauer

    Die mit dem Antrag festgelegte Anspruchsdauer kann beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld bei jedem Kind einmal geändert werden (durch einen der beiden Elternteile). Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag bei der Krankenkasse einzubringen.

    Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.

    Aufgrund des geänderten Tagesbetrages ergibt sich daher für die vergangenen Bezugszeiträume entweder ein Anspruch auf eine Nachzahlung oder eine Rückzahlungspflicht. Erfolgt bei einer Rückzahlungspflicht die Rückzahlung nicht binnen 61 Tagen ab Einlagen des Änderungsantrags bei der Krankenkasse, so ist die Änderung wirkungslos. Hat der andere Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld bezogen, so hat dieser ausdrücklich seine Zustimmung zur Änderung zu erklären.

    Du müsstest somit eine Nachzahlung bekommen. Aber lass deinen Fall sicherheitshalber von der AK prüfen, damit da nichts untergeht ;-)
    winnieorangedetective
  • Und unbedingt auch rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen.
    orangedetective
  • Ich habe das erst vor einem Monat gemacht, also von 2 Jahren auf 1,5 verkürzt und habe eine Nachzahlung von der ÖGK erhalten
    es wird nämlich auch rückwirkend der Tagessatz geändert und so getan, als hätte man schon immer die kürzere Variante gewählt
    winnie
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