Hallo an alle
Ich habe von einer entfernten Bekannten gehört, dass ihr eine Scheinkarenz vorgeworfen wird und sie dadurch kein KBG erhält. (Sie hat eine D Staatsbürgerschaft, lebt und arbeitet aber schon lange in Österreich...)
Mich hat das Thema interessiert, aber ich habe im Internet nicht viel gefunden.
Auf einem Antrag habe ich dann aber gefunden, dass man angeben/bestätigen muss, dass man in den Job zurückkehrt, denn man vor der Geburt ausgeübt hat und keine "Scheinkarenz" beabsichtigt. Würde das bedeuteten, dass alle Frauen, die sich nach ihrer Karenz entscheiden den Arbeitgeber zu wechseln eine "Scheinkarenz" ausübten. Das fände ich etwas komisch und habe ich auch noch nie gehört.
Zweitens wollte ich fragen, ob sich jemand mit dem eKBG auskennt. Im Antrag steht, dass man es ab der Geburt oder später beziehen kann. Eigentlich müsste man es doch IMMER später beziehen, da man in der Schutzfrist noch Wochengeld bekommt und ich denke nicht, dass sie einem doppelt Geld auszahlen oder? D.h. aber auch, dass das eKBG nicht 12+2, sondern "eigentlich" 10+2 Monate bezogen werden kann, da es für ein Jahr NACH der Geburt und nicht nach der Schutzfrist gewährt wird, oder?
Könnte theoretisch der Partner ab der Geburt das eKBG beziehen während die Mutter noch Wochengeld bezieht? Wahrscheinlich auch nicht oder?
Vielen Dank für eure Hilfe
Kommentare
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Die Höhe entscheidet dann ob du Wochengeld oder KBG ausgezahlt bekommst.
Das eaKBG kannst du auch nur bis zum 1. Geburtstag beziehen - also man kann es sozusagen nicht verlängern durch System austricksen wollen.
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Und nein, Geld kriegt immer nur einer von euch ☺️
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Dann macht das Sinn... ich war schon etwas verwirrt warum es 1 Jahr ab der Geburt bezahlt wird, aber die Schutzfrist dazwischen liegt... aber gut dann macht das Sinn, wenn das nicht in allen Fällen so ist danke!
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Eine Mitarbeiterin von mir, tschechische Staatsbürgerschaft, wurde knapp ein Jahr kein KBG ausgezahlt da ein Aufenthalt im Ausland vermutet wurde. Ich musste damals auch eine Bestätigung schreiben dass sie zurück kommt.
Ich glaube es geht Bei Deiner Freundin eher um die Deutsche Staatsbürgerschaft, dass vermutet wird, dass sie sich während der Karenz in Deutschland aufhält und hätte dementsprechend keinen Anspruch auf das KBG.
Wie die darauf kommen oder ob automatisch jede ausländische Staatsbürgerschaft angezweifelt wird, weiß ich nicht.
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Ich hatte mit dem Bezug vom Kinderbetreuungsgeld überhaupt keine Probleme. Wobei es bei Nicht-Österreichern schon häufiger so zu sein scheint, dass es länger dauern kann, bis die Anträge bearbeitet sind und teils müssen auch noch Unterlagen nachgereicht werden.
Was viele nicht wissen ist, dass man "Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 Asylgesetz 2005 von Antragstellerinnen/Antragstellern und Kindern, sofern sie nicht österreichische Staatsangehörige sind" braucht.
Ich könnte mir vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben könnte, wenn man zum Beispiel vergessen hat diese Bescheinigung zu beantragen oder wenn sie eventuell schon nicht mehr gültig ist.