Krankenstand

Hallo zusammen, und zwar habe ich da eine Frage bezüglich längerem Krankenstand. Ich bin in der 18 Ssw und war bis jetzt 2 mal 1 Woche im Krankenstand. Mir geht es aber körperlich und psychisch noch immer nicht gut und der FA sagt das ich in Frühkarenz nicht gehen kann da Gkk meint es sei normal in diesen Wochen das es mir schlecht geht. Ich habe Angst länger als eine Woche in den Krankenstand zu gehen. Kann mein Arbeitgeber oder die Krankenkasse da etwas machen? Also das ich zum Chefarzt muss oder sonst was. Ich will keine Probleme haben es macht mich gerade psychisch echt fertig. Ich weiß es is jetzt unnötig sich wegen so einem Thema fertig zu machen aber mein Arbeitgeber will mich mit jeden Mitteln los werden. Kennt sich jemand da aus bitte?

Kommentare

  • Also grundsätzlich so lange dein Arbeitgeber weiß daß du schwanger bist kann er dich nicht kündigen! Das wäre in grober Verstoß... Wenn er es nicht weiß in dich kündigt kannst du Einspruch erheben und dann kann er dich auch wieder nicht kündigen... Also den Stress kannst du gleich Mal abschalten ;-)

    Bezüglich Krankenstand...da kann man dich auch nicht so einfach kündigen vor allem nicht wenn es Schwangerschaft bedingt ist.. hier kann es maximal zu finanziellen Schwierigkeiten kommen wenn du schon viel Krankenstand in den letzten 12 Monaten hattest

    Wenn dein FA also meint du solltest im Krankenstand bleiben dann würd ich da schon drauf hören... Kannst mir gerne one PN schicken, ich bin ausgebildete lohnverrechnerin und mache derzeit die Ausbildung zur Arbeitsrechts Expertin

    Dir alles Gute und hoffe es geht dir bald besser!
  • Ich würd nur aufpassen wenn du das einkommensabhängige KBG wählst, bei zu langem Krankenstand (weiß nicht genau wie lange) verlierst du den Anspruch darauf!
  • Das stimmt so nicht ganz...der Anspruch entfällt nicht aber der Tagessatz ist eventuell bei langem Krankenstand geringer da dieser auf den Einkünften des vorherigen Steuerjahres beruhen kann
  • @SlayerBedaIch möchte natürlich keinen Blödsinn erzählen, aber ich bin mir fast sicher, dass wenn man Krankengeld bezieht es da Probleme gibt..

    https://www.aktionleben.at/site/presse/pressemeldungen2017/article/518.html
    baci
  • bacibaci

    662

    bearbeitet 18. 07. 2021, 20:27
    Man darf fürs eakbg keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung usw. erhalten, ab einer gewissen Anzahl an Krankenstandstagen übernimmt die Krankenkassa erst halb und anschließend ganz die Entgeldfortzahlung. Ich meine ab voller Übernahme der Krankenkassa hat man keinen Anspruch mehr auf das eakbg
  • Vielleicht hat sich da seit 2017 was geändert...auf der Webseite der Regierung steht nämlich explizit das Krankenstand und Erholungsurlaub keine Unterbrechung des Dienstverhältnisses darstellen

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/143/Seite.1430801.html

    Leistungen der Krankenkasse sind keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung, diese zählt bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit aus soweit für Weiterbildungen, Umschulungen und anderes Leistungen des AMS...hat daher nichts mit der Krankenkasse zu tun
  • So ich hab mich jetzt nochmal in die Materie eingelesen...und muss mich entschuldigen!

    Krankenstand mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zählt nicht als Unterbrechung und daher auch kein Einfluss auf das eaKBG...sobald die Krankenkasse zuzahlt verfällt der Anspruch

    Also basierend auf der Länge des bestehend Arbeitsverhältnis ist ein Krankenstand von maximal 6 bis 12 Wochen innerhalb der 6 Monate vor Entbindung zulässig

    Sorry für die Verwirrung!
  • @SlayerBeda eben ☺️ und 6 Wo Krankenstand innerhalb 6 Monaten sind ja mal gar nichts, wenn es einen nicht gut geht in der Schwangerschaft, kenne einige die das nicht wissen und dann das eakbg nicht nehmen konnten..
  • @SlayerBeda @Mommy_of_a_Girl danke für die Antworten☺️, das mit die 6 Wochen habe ich nicht mal gewusst😕
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