Gehaltskürzung bei gleichbleibender Arbeit

bananabanana

962

bearbeitet 10. 09. 2020, 17:51 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Community.

Ja ich weiß, es ist kein Thema rund ums baby, aber bei uns in der Familie zittern und bammeln wir alle.

Meine Mama ist eine Hausbeträuerin. Sprich. Sie kümmert sich um eine riesige wohnanlage und ist für die Mieter immer da.
Sie hat einen Pauschalvertrag mit 38,5 std, da ihre Arbeitszeiten sehr flexibel sind.
Im winter steht sie zb um 3 auf, im sommer hört sie früher auf. Manchmal machts samstags bzw Sonntags was.. Naja.. Ihr wisst glaub ich bescheid.

Sie macht den job schon 30 jahre und jz steht ihre Abfertigung auf dem spiel.

Die Firma kürzt allen das Gehalt bzw die Stunden.
Ihrer Freundin (die nicht pauschal arbeitet, sondern auf stundenbasis) haben sie von 18 std die woche auf 9,5 gekürzt und gesagt, sie soll aber genauso weiter arbeiten.

Ohne ihr Einverständnis.

Meines Erachtens garned rechtlich möglich, weil man schriftlich zustimmen muss und man so unter den mindestlohn fällt.

Ist das so?

Meine mama hat gesagt, sie möchte es schriftlich bekommen und ablehnen. Aber was dann? Kommt das einer Kündigung gleich? Verliert sie so ihre Abfertigung?

Vielleicht hat von euch wer einen tipp.
Bei der AK. Sind wir heute nicht durchgekommen.

Meine Mama dreht im Moment durch, weil nicht nur ihre Existenz auf dem spiel steht, sondern auch ihre wohnung (die sie über Selbstbehalt dort bezahlt)

Achja
Apropos wohnung. Den Selbstbehalt können sie ihr auch ned streichen? Ist ja dann auch wie eine gehaltskürzung Kürzung,oder?

Kommentare

  • Hat sie denn einen fixen Arbeitsvertrag oder ist sie auf "Freelancer Basis" angestellt?
    Bei einer "normalen" Beschäftigung mit Arbeitsvertrag als Angestellte geht das auf keinen Fall so einfach. Wenn sie irgendeine andere Vertragsform hat dann weiß ich es nicht genau.

    Aber nein, man kann einem Arbeitgeber nicht einfach einseitig die Stunden und das Gehalt kürzen.
    Es sei denn,es handelt sich um Kurzarbeit und das wurde mit dem Betriebsrat vereinbart. Dann geht das natürlich aber das ist ja dann keine vertragliche Änderung.
  • Ich kenn jetzt den KV für Hausbesorger nicht soweit im Detail. Also jegliche Sonderregelungen von dort wären dann in der grundlegenden Info mal nicht berücksichtigt.

    Wenn die Arbeitszeit reduziert wird seitens des Arbeitgebers geht das ansich nur in Form einer Änderungskündigung. Also sie erhält eine änderungskündigung und die besagt eben, dass der Vertrag im Ausmaß der Stunden runter gesetzt wird und sollte das vom Arbeitnehmer nicht gewollt sein, dann wird die Kündigung unter Einhaltung der Frist ausgesprochen.

    Das wäre allerdings nicht schädlich für ihre Abfertigung alt, die müssten sie ihr in dem Fall dann ausbezahlen. Ist fraglich ob das dann überhaupt gemacht wird.

    Wie es dann mit der wohnung aussieht ist ebenfalls fraglich. Müsste man mal nachschauen wie das geregelt ist im Vertrag.

    Unbedingt Arbeitszeiten aufzeichnen und es wird eben nur das gearbeitet was als Stunden dann angegeben ist. Sollte sie auch jetzt schon machen. Sollte sie sich auf eine Reduktion einlassen würde ich das 1. nur befristet machen und auf keinen Fall mehr arbeiten. Arbeitszeitaufzeichnungen würde ich auch monatlich übermitteln - am besten auch per email mit Lesebestätigung, dann ist auch geklärt welcher Inhalt übermittelt wurde. Also egal oh es jetzt zu einer Änderung kommt oder nicht.

    Sollten mehr- oder Überstunden von ihr gearbeitet werden, dann muss sie das auch melden und „genehmigen“ lassen. Also nicht einfach tun und dann sagen: Huch, hab mehr gearbeitet.

    Echt ärgerlich wenn das bei so einem langen Dienstverhältnis dann kommt... die Rahmenbedingungen sollten ja ansonsten bisher gepasst haben, gerade wenn man so lange dort beschäftigt ist.
    Hat deine Mama noch lange bis zur Pension?

    Und es ist fraglich ob bei Abfertigung alt überhaupt was gemacht wird bei ihr. In der Regel sind das DN die man erst gar ned groß anpackt mit Änderungen.
  • Hm. Einen richtigen Vertrag gab es früher nicht. Da wurde einfach ein a5 zettel ausgefüllt, dass man jetzt als reinigungskraft 38,5 std eingrstellt wird.

    Sie hat einen vetrag zusätzlich für diese dienststelle unterzeichnet. Wo genau drinnen steht, was zu machen ist.

    Ja, das mit den studen sag ich auch immer, auch weil es zu einem arbeitsunfall kommen soll, und wenns außerhalb der Zeit war, hats dann pech.

    Ich finde das ganze komisch. Und es ist in der firma typisch alte arbeiter raudzuekeln, damit die Abfindung der firma bleibt.

    Jup, sie is ja erst knackige 50 xD.

    Mal sehen, morgen probier ichs nochmal bei der Ak bzw. Beim Rechtsschutz. 🙁

    Ich meine, wenns ihr was kürzen, kann sie sich das leben nimmer leisten 🙈

    Ihre freunin hat zugestimmt und bekommt jz zusätzlich noch was zum arbeiten. 🙁 Damits auf die 40std kommt..

    Diese rinigungsfirmen können tun was sie wollen. Die meisten haben zuviel angst und haben keine ahnung vom arbeitsrecht,dass sie sich wehren.
    😞
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