Beschäftigungsverbot wie in Deutschland heißt hier frühzeitiger Mutterschutz, den gibt es eig. nur bei medizinischen Kriterien. Dann erhält man in der Zeit Wochengeld von der ÖGK statt Gehalt.
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Kommentare
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https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsverbot.html
Ansonsten muss dein AG für einen „passenden“ Arbeitsplatz sorgen oder dich auf seine Kosten frei stellen.
Wochengeld wird abhängig vom Gehalt der letzten 3 Monate vorm Mutterschutz berechnet. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837612&portal=oegkwportal
LG und alles Gute!