Freunderlwirtschaft beim Jugendamt?

bearbeitet 14. 05. 2019, 16:47 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben Leser ,
Suche auf diesen Wege einen Rat.

Mein freund hat einen Sohn , lebt schon 10 Jahre von der Mutter getrennt. Seit der Trennung aber macht sie nur Probleme wenn er sein Kind holen oder wieder Retoure bringt . Er hat immer alles erdenkliche über sich ergehen lassen um sein Kind zu sehen . Sein Sohn , hat auch immer stanzen gemacht und bitterlich geweint wenn er zurück gebracht wurde . Die Mutter jedoch hat immer das selbe getan , den kleinen ausgefragt , zum Handy gegriffen und den Vater Vorwürfe gemacht und Streit provoziert . Mit jeden Besuch hat sie ihm mehr gestrichen , er dürfe nicht mehr über Nacht bei ihm / uns bleiben (hab ein Sohn im selben alter ) . Dazu kommt das sie fast eine Stunde weit wohnt . Dann hat er sein Kind nur noch bei Ihnen in der nähe besuchen dürfen.

Sie hatte das ganze sogar schriftlich bei ihnen bei der stelle für Jugendamt eingereicht und sehe da , als er zu diesen Gesprächstermin vorbeigekommen ist , sitzt als zuständige Pädagogin da die beste Freundin ihrer Mutter ! Ihre Mutter War ja auch Pädagogin (das War kein Geheimnis ) aber die zuständige Dame ist ja in dieser Situation als befangen zu beurteilen oder sehe ich da was falsch ?!
Er hat versucht sein besuchsrecht wieder zu bekommen aber der kindesmutter wurde alles zugestanden was sie sich eingebildet hat , das heißt sie hat die auf ihrer Seite und er hat somit keine Change außer ein Gerichts Krimi ??? Hat jemand vlt eine Lösung oder von einem ähnlichen Fall gehört ? Er hat seinen Sohn weder vernachlässigte oder hat sich nicht an die Vereinbarungen gehalten . In wien wird mit dem Thema einfach anders Verfahren , aber am Land dürfte es wirklich ganz andere Spielregel geben .

Aber ich finde es wirklich schade das im sinne der Mutter gehandelt wird (also wenn es nicht nach ihr geht dann nicht ) , immerhin übergeht man das Kind und den Vater !

L.g

Kommentare

  • Also wenn die Dame tatsächlich die beste Freundin der Mutter ist, dann ist sie als befangen einzustufen. Das geht nicht und das sollte sie selbst wissen. Vielleicht kann sich dein Freund selbst einmal ans Jugendamt wenden und denen die Situation schildern. Ich denke, dann sollte das ganze an einen anderen Bearbeiter weiter gegeben werden. Bei einem zehnjährigen sollte dessen Meinung eigentlich auch schon einbezogen werden. Immerhin kann er sie ja schon klar äußern.
    Aber ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet und habe auch keine Erfahrungen (zum Glück).
  • also mit 10 Jahren haben Kinder bei solchen Dingen Mitspracherecht. zwar nur gering, aber es wird gewertet (hab mich in das Thema mal eingelesen, weil ich meine Nichte als pflegekind daheim hab).

    also theoretisch sollte man den Sohn sehr wohl dazu holen. und melden, dass die Dame befangen ist durch persönliche Kontakte. anderen Berater suchen und die Sache neu aufrollen.

    dem Vater steht heutzutage sehr viel mehr recht zu, als so mancher glaubt. er muss sich nur ordentlich auf die Beine stellen

    viel Glück dabei, wenn er wirklich so ist, wie du beschreibst, dann bekommt er seinen Sohn wieder ;) ☝🏻👍🏻
  • Ich seh das wie Emma. professionell ist das ganz und gar nicht. das sollte die Dame selbst wissrn. entweder direkt beim jugendamt oder ich frag mich ob die Volksanwaltschaft da nicht auch was machen kann http://volksanwaltschaft.gv.at/ probierz da mal anzurufen und das zu schildern. die sind dafür da Institute auf unpassrnde Vorgehensweisen zu überprüfen
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