Alleinige Obsorge beantragen

Bin seit Februar getrennt, möchte alleinige Obsorge beantragen. Hab mich beraten lassen, jeder sagt das ich nicht viel Chancen habe. Hat jemand damit Erfahrung.

Kommentare

  • Nein ich habe keine erfahrung, Ich seh das jetzt als scheidungskind : ich finde das Kind hat trotz Trennung ein recht auf beide Elternteile.
    Wenn es einen Grund gibt der sich belegen lässt und das Kind gefährdet könntest du Glück haben.
    Grundsätzlich reicht es nicht wenn du ein Problem mit dem Vater hast, vielleicht könnte das Jugendamt die Papa treffen begleiten.
  • Chancen stehen schlecht bzw sind fast nicht vorhanden - du bekommst die alleinige nur dann wenn er sich was zu Schulden kommen hat lassen.. ansonsten ist es so das beide Elternteile ein Recht auf Obsorge habe
  • Ich habe ihm damals Obsorge gegeben wir waren nicht verheiratet. Seit 3 Monate hat er keine Interesse gezeigt das Kind zu sehen. Ich habe auch Angst das er den kleinen nicht was antut.
  • Wenn er sich nicht was zuschulden kommen lässt, wirst du wenig bis keine Chance haben. Besuchsrecht und Obsorge sind im Übrigen zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Besuchsrecht richtet sich nach Alter des Kindes, bei der Obsorge hat er bestimmte "Informationsrechte", was aber nicht heißt, dass er überall mitreden kann. Über gewisse Dinge musst du den KV informieren (Ausbildung z.B.), manche Dinge kannst du theoretisch alleine nicht ändern (Name und Religionsbekenntnis z.B.). Wir sind dann draufgekommen, dass Papier geduldig ist. Ich hätte z.B. ohne Weiteres bei der Hochzeit meinem 1. Sohn, der vom Ex-Partner ist und die Obsorge hat, meinen neuen Namen geben können. (Habs nicht gemacht, obwohl es der Bub wollte). Der Ex hätte mich dann verklagen müssen, dass der Name wieder rückgängig gemacht wird und wenn der Bub sagt, er will den Namen, hat er wenig Chance (auch wenn Kind erst 10 ist). Den Großteil der Entscheidungen trifft im Endeffekt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, aber gegen die Obsorge wirst du dich wenig wehren können.
  • Auch wenn er kein Interesse zeigt ist das kein Grund das ihm die gemeinsame Obsorge entzogen wird...
    du hast Angst das er dem kleinen was antut dann liegt allerdings auch die beweispflicht bei dir - hier könnte man sicher Besuchszeiten unter Aufsicht vereinbaren... da kenn ich mich aber zu wenig aus... und so wie @eule123_123 schon geschrieben hat ist es im Grunde weder negativ noch positiv...
    Das mit dem Namen hab ich zb nicht gewusst aber gut meine große wollte meinen neuen Namen eh nicht 😂
  • @izime ich wusste das mit dem Namen auch nicht... bei der Hochzeit hat die Standesbeamtin gefragt, ob der Große jetzt auch den Namen von mir und der Kleinen haben soll (ist ein ewig langer Doppelname). Sie hat gemeint, sie kann es schon machen, es gilt auch, der Ex könnte mich halt klagen... Da mein Großer aber auch einen sehr langen Vornamen hat, ist er dann letztlich bei seinem bisherigen Namen geblieben, er könnte ihn aber jederzeit ändern lassen. Durch die Doppelnamen-Lösung hat eh jeder in irgendeiner Form einen Namen vom anderen und die Zusammengehörigkeit ist da, das war uns wichtig.
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