Wochengeld zwei Arbeitgeber

Hallo,
ich bin derzeit bei zwei Firmen beschäftigt. Bei der einen zahle ich Lohnsteuer , bei der anderen noch nicht, da das Gehalt drunter fällt.
Somit wird die Lohnsteuer immer am Jahresende nachbezahlt.
Meine Frage ist nun, wie berechnet die GKK nun da Wochengeld, weil die GKK bekommt ja von beiden Firmen den Einkommensnachweis. Jedoch ist bei der Firma ohne Lohnsteuer das Nettogehalt auch ohne Abzug der Lohnsteuer. Zieht die GKK diese nun ab und berechnet dann das Wochengeld oder nimmt sie einfach beide Nettogehälter.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht bitte einfach fragen.

Kommentare

  • bei der gkk anrufen
  • Hat niemand Erfahrung damit? ICh bin auch einmal Teilzeit mit 28Stunden in einem Betrieb gemeldet und einmal Geringfügig in einem anderen Betrieb. Wir das dann zusammen gerechnet beim Wochengeld?
  • @nesa89 was ist bei Dir rausgekommen? Lg Julie
  • Bei mir wurden alle Gehälter zusammen gerechnet, nachdem ich darauf bestanden habe 😉 Von sich aus hätte die WGKK gern welche unter den Tisch fallen lassen.
  • Danke für die Info, das geht's so einfach? Muss ich nicht wenn ich Wochengeld beantrage meine zwei Dienstverhältnisse wo angeben?
  • Du bist ja nicht schwarz, oder? Dann haben dich die DG eh gemeldet und alles liegt auf. Einfach war es nicht. Sie haben mir dann einfach mal nichts ausbezahlt und ich musste es mir erstreiten. Letztendlich hat aber dann alles gepasst und ich hab es nachgezahlt bekommen. Wenn du Wochengeld beantragst kannst du am Schalter eh gleich fragen ob eh beide DV berücksichtigt wurden und aus dem Zettel ist es auch ersichtlich. 😉
  • Julie79Julie79

    913

    bearbeitet 28. 07. 2018, 14:26
    Nein ich bin normal angemeldet bei beiden Dienstgebern einmal mit 28 stunden und einmal mit 7 Stunden die Woche.
    Habe nur gelesen:

    Geringfügig Beschäftigte haben aus ihrer Pflichtversicherung in der Unfallversicherung keinen Anspruch auf Wochengeld. Deshalb ist der Dienstgeber für die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbotes (Feststellung durch Amtsarzt oder Arbeitsinspektorat) verpflichtet, das volle Entgelt weiter zu leisten.

    Aber wenn beide zusammen gezählt werden trifft ja das dann nicht auf mich zu. Ich finde das ganze ein wenig verwirrend.

  • Also ich hatte drei parallel laufende DV und alle wurden zusammen gezählt. Bei den SV-Abgaben wird ja auch alles zusammen gezählt und du zahlst ja letztendlich so, als hättest du ein DV mit 35 h. Ich würd da einfach nachfragen, auch bei der AK. Die haben mich da gut beraten.
  • Okay danke. Habe vor mich bei der AK noch zu informieren, wollte nur mal Erfahrung hier aus dem Forum wissen weil ich mich gerade damit beschäftige und jetzt niemanden dort erreiche. lg
  • Viel Glück! Nur nicht locker lassen 🙃
  • @Julie79
    Woher hast du den Text?
    Ich glaub da geht es nur darum wenn du nur Unfall und nicht Krankenversichert bist bei der Versicherung. Ich bin zB bei einer Versicherung "ganz normal" Unfall und krankenversichert, muss aber bei einer anderen noch die Abgabe der Unfallversicherung zahlen. Bei der bin ich aber nicht krankenversichert. Daher habe ich das Wochengeld nur von der Versicherung bekommen bei der ich auch krankenversichert bin.


    Julie79 schrieb: »
    Nein ich bin normal angemeldet bei beiden Dienstgebern einmal mit 28 stunden und einmal mit 7 Stunden die Woche.
    Habe nur gelesen:

    Geringfügig Beschäftigte haben aus ihrer Pflichtversicherung in der Unfallversicherung keinen Anspruch auf Wochengeld. Deshalb ist der Dienstgeber für die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbotes (Feststellung durch Amtsarzt oder Arbeitsinspektorat) verpflichtet, das volle Entgelt weiter zu leisten.

    Aber wenn beide zusammen gezählt werden trifft ja das dann nicht auf mich zu. Ich finde das ganze ein wenig verwirrend.
  • Der Text ist von der AK-Seite. Meine beiden Gehälter werden ja beim Steuerausgleich zusammen gezählt und dann muss ich ja immer nachzahlen. Nur was genau ich da immer nachzahle weiss ich nicht nur Lst?
  • Ja, genau das FA berechnet die LSt dann nochmals u d es kommt meist zu einer Nachzahlung. Hab letztes Jahr auch von der GKK einen Brief mit einer Nachzahlung erhalten.
  • @Julie79 SV wird auch nachberechnet. Kommt ein Brief im Laufe des Folgejahres.
  • Okay danke. Dann gehe ich davon aus wenn ich von der GKK eine Nachzahlung bekommen werde das beide Gehälter Krankenversichert sind, was für mich wieder bedeutet das beide Gehälter fürs Wochengeld bzw. Einkommenabhängige KBG gezählt werden müssen.

    Nachzahlung beim Finanzamt hatte ich schon letztes Jahr da hatte ich aber zwei Teilzeitstellen, da wurde automatisch alles an die SVA bezahlt.
    Dieses Jahr ist es blöder weil 1 Teilzeit und 1 Geringfügigen Stelle

  • Bei mir war es Vollzeit, Teilzeit und geringfügig und alle wurden zusammen gerechnet.
    Julie79
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