Elternteilzeit trotz unterbrochenem Dienstverhältnis

Guten Abend!

Ich arbeite derzeit Vollzeit im Außendienst, im Juli 2018 werde ich Mutter und dann möchte ich ab Jänner 2019 wieder in Teilzeit arbeiten.
Nun muss ja eine gewisse Betriebsgröße vorhanden sein und das Dienstverhältnis ununterbrochen mind. 5 Jahre gedauert haben, um Anspruch auf Elternteilzeit zu haben. Ich habe im Februar 2010 bei der Firma angefangen zu arbeiten, von September 2016 - März 2017 war ich bei einer anderen Firma und im April 2017 kehrte ich zu meiner alten Firma zurück und wurde im 5 Dienstjahr eingestuft.

Habe ich somit Anspruch auf Elternteilzeit?

Danke für eure Hilfe und lg

Kommentare

  • Weiß nicht wie es mit Unterbrechungen/Anrechnung von Vordienstzeiten aussieht aber es sind 3 Jahre und die Karenz zählt dazu. Bei der AK steht eigentlich ununterbrochene Beschäftigung bzw:
    Für die Mindestdauer der Beschäftigung zählt
    2. ein durch Arbeitslosigkeit unterbrochenes Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber/-in, das aufgrund von Wiedereinstellungszusagen fortgesetzt wurde

    Beides wäre bei dir ja nicht der Fall, würde mich bei der AK erkundigen!
    dreamypanda
  • @dreamypanda die mindestdauer sind 3 Jahre. Nicht 5!
    Die Vordienstzeiten werden dir dafür nicht angerechnet.
    Einen gesetzlichen Anspruch hättest du also frühestens ab April 2020 für etz.

    Jedoch kann man mit dem Dienstgeber auch außerhalb des Rahmens Vereinbarungen treffen. Man hat halt dann nur keinen gesetzlichen Rückhalt.
    itchifydreamypanda
  • bearbeitet 1. 01. 2018, 23:56
    Danke @claudsch1980 und @itchify! H6sb mir eingebildet, irgendwo von 5 Jahren gelesen zu haben..

    Bei der AK habe ich bereits telefonisch nachgefragt, die Dame sagte mir dass die Vordienstzeiten angerechnet werden. Jedoch steht über Elternteilzeit überall dass was @itchify geschrieben hat. Und mein Dienstgeber würde sich eher auf dass, was auf der Homepage der wko etc steht verlassen, generell fürchte ich, dass mein Dienstgeber sich nicht auf Elternteilzeit einlassen würde sofern kein Anspruch besteht und er mir somit keine ETZ gewähren müsste.

    Folgendes habe ich gerade noch im Mutterschutzgesetz gefunden:

    "Ebenso zählen Zeiten von unterbrochenen Dienstverhältnissen, die auf Grund von Wiedereinstellungszusagen oder Wiedereinstellungsvereinbarungen beim selben Dienstgeber fortgesetzt werden, für die Mindestdauer des Dienstverhältnisses."
    So wie ich das rauslese bedeutet das eben schon, dass die Vordienstzeiten angerechnet werden, da dass Dienstverhältnis ja fortgesetzt wurde, oder lese ich da etwas falsch?
  • Nachtrag: ich habe mittlerweile bemerkt dass eine Wiedereinstellungszusage eine Auflösung des Diendtvertrages mit Zusage, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder eingestellt wird, somit hat es sich wohl erledigt.

    Danke trotzdem für eure Hilfe!
  • Aber wenn du im Juli dein Kind bekommst, und schon im Jänner für deinen Arbeitgeber wieder bereit wärest zu arbeiten... dann wird ers ich doch eher freuen, oder? Nachdem du einen gesetzlichen Karenzanspruch von 2 Jahren hast!? Ich würde das schon mal besprechen...
    Wenn du 2 Jahre zu hause bleibst - bis Juli 2020 - bist du ja dann schon 3 Jahre im Betrieb und hättest Anspruch auf Teilzeit... das kann ja nur ein Vorteil für deinen AG sein, wenn er dich vorher TZ wieder bekommt...
  • @dreamypanda ja es zählt eben nur wenn du arbeitslos warst mit wiedereinstellubgszusage (So wie es manche saisonbetriebe machen). In deinem all leider nicht.

    Du musst ja nach Geburt (oder schon davor) sowieso mit dem dienstgeber deine Rückkehr besprechen. Vielleicht lässt er sich auf etwas ein wie @Vaju gemeint hat.
  • Vaju schrieb: »
    Wenn du 2 Jahre zu hause bleibst - bis Juli 2020 - bist du ja dann schon 3 Jahre im Betrieb und hättest Anspruch auf Teilzeit... das kann ja nur ein Vorteil für deinen AG sein, wenn er dich vorher TZ wieder bekommt...

    Stimmt, das ist eine gute Argumentation gegenüber meinen Arbeitgeber;
    Ich werde auf jeden Fall mit der Personalabteilung sprechen, die sind ab 8.Jänner wieder zu sprechen.

    Genau @claudsch1980, ich möchte so bald wie möglich mit meinem Arbeitgeber eine Lösung erarbeiten, damit wir weitere Schritte veranlassen können.

    Danke für eure Hilfe!

    Lg
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum