KBG / Wochengeld erneute Schwangerschaft

bearbeitet 17. 11. 2017, 20:00 in Karenz & Rechtliches
Hallo, werde irgendwie beim Suchen im Internet nicht schlau und hoffe nun hier weiß vielleicht jemand bescheid.

Bekomme bis 18.05.2018 KBG ( 20+4)wäre auch der erste Arbeitstag nach der Karenz.
Wenn ich jetzt während dem Bezug schwanger werde und der Mutterschutz mit 03.05.2018 beginnt, dann bekomme ich Wochengeld.

soweit hab ichs glaube ich verstanden.

WAS ABER, wenn der Mutterschutz mit 18.05.2018 oder später beginnt?
Bekomme ich dann nichts? Weder Wochengeld noch KBG bis zur Geburt?
Da ich ja weniger als die 3 Monate gearbeitet habe?

Kommentare

  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 18. 11. 2017, 08:36
    Hm wenn es sich nur um ein paar Tage handelt bekommst vielleicht was. Ich würde dann wenn es soweit ist mal bei der GKK anrufen und nachfragen. Wenn dann bekommst du Wochengeld vor der Geburt. KBG bekommst du erst ab Geburt.

    Wie lange hast du deine Karenz mit der Firma vereinbart? Auch bis 18.5 oder länger? Weil wenn die Karenz gleich lang ist dann müsstest eh wieder arbeiten gehen bzw wenns nur kurz ist Urlaub verbrauchen und dann hast e kein Loch und würdest wieder Wochengeld bekommen
  • Ich glaube nicht dass die wegen ein paar Tagen ein Auge zu drücken :/ also hab ichs doch richtig verstanden....

    KBG und Karenzende sind jeweils der 18.05, Urlaub hab ich keinen mehr....
  • Ja aber wenn deine Karenz da zu Ende ist dann musst du e arbeiten gehen außer die Firma gibt dir unbezahlten Urlaub.
  • Wenn der Mutterschutz einen Tag später beginnt nicht, bzw. wenn zB nur eine Woche später, wäre ich 1 Woche arbeiten, aber komme nicht auf die 3 Monate die man wohl haben muss.
  • Es werden dann aber trotzdem die letzten 3 Monate genommen. Dh wenn du eine Woche arbeiten würdest anschließend am KBG Bezug dann bekommst du sowohl Wochengeld. Es wird halt dann das KBG als Bemessung herangezogen. Es ist nur wichtig das du die 3 Monate vor Beginn MS einen Bezug hast. Ob das jetzt KBG oder Lohn oder beides ist spielt dann keine Rolle.
  • Super danke =)
    d.h.man bekommt nur nichts wenn KBG schon geendet hat und man aber noch länger in Karenz ist.
    Danke =)
  • Ja genau. So wie bei mir. Habe bis August Kindergeld bezogen und bin ab Februar im MS. Wenn ich bis MS geringfügig arbeite und mich zusätzlich selbst versichere hätte ich dann auch Anspruch auf Wochengeld. Sind aber dann nur ca 8 Euro pro Tag
    Pinky1610
  • hey ich hab im oktober 2015 entbunden habe 30+6 gewählt bin 2017 wieder schwanger geworden & bekomme jetz die höhe vom kbg geld nicht mehr und nicht weniger.. es rechnet sich immer auf die letzen 3 monatseinkünfte
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