Steuerausgleich AMS u KBG

Hallo.

weiß jemand wie viele Arbeitgeber ich eintragen muss beim Steuerausgleich wenn ich 2016 ein halbes Jahr eakbg bezogen habe (geburt war juni 2015) und dann ab Oktober Bildungskarenz über AMS war ? eigentlicher Dienstgeber mit dem ich Elternkarenz vereinbart hatte ist Magistrat. also von Juni bis Oktober war ja dann Magistrat Dienstgeber.!?
muss man sonst was beachten bei dieser Konstellation ?

lg

Kommentare

  • Schau bei den Lohnzettel rein. Da siehst du dann e wieviele da sind. Ich denke aber schon das du 2 angeben musst
  • Achso das steht dabei ? nur bei Bildungskarenz u eakbg hat man ja keine lohnzettel oder ?
  • Ich denke du hast 1 Arbeitgeber, Magistrat, von Jan 2016 bis Beginn Mutterschutz. Eakbg zählt nicht für Lohnsteuerausgleich und kann nicht angegeben werden. Bildungskarenz weiß ich aber nicht genau, denke nein.
  • @ilovemybaby Ja genau Kindergeld ist ja steuerfrei deshalb hat man hier keinen Lohnzettel. Ob das Bildungsgeld auch steuerfrei ist kann ich dir jetzt nicht sagen. Alles was nicht steuerpflichtig ist scheint nicht beim Finanzamt auf.
  • bearbeitet 30. 10. 2017, 11:40
    Schau bei Finanzonline unter Abfragen->Steuerakt (Menüleiste oben), dann gibst du das betreffende Jahr ein. Dort siehst du deine Einkünfte aufgelistet. Am linken Rand siehst du Kürzel. Falls du einen L1 dabei hast, kannst du die Anzahl der L1 in deiner Arbeitnehmerveranlagung angeben, alle anderen Einkünfte (grob gesagt) werden zwar aufgelistet, zählen aber nicht.

    Ich gehe davon aus, da du ja, so wie du es geschildert hast, nicht arbeiten warst, dass du dann auch keine Arbeitnehmerveranlagung machen kannst. AMS zählt nicht und Kinderbetreuungsgeld-Bezugszeiten auch nicht. Zeiten, in denen du keine Bezüge hast, auch wenn du in Karenz bist, auch nicht.

    Teste einfach mal, indem du auf Eingaben->Erklärungen (Menüleiste oben) gehst und dann "ArbeitnehmerInnenveranlagung" klickst. Dann kannst du mit der Vorberechnungsfunktion schauen, ob sich da mittels Eingabe von z.B. null Arbeitgebern, einem Arbeitgeber,... irgendein Betrag ergeben würde.

    Falls du keinen Finanzonline-Zugang hast bzw. dich nicht gut darin zurechtfindest, geben dir die Mitarbeiter im Finanzamt sicherlich nähere Auskunft.

    Falls du nicht über 6.000 €/Jahr verdient hast (Achtung im Jahr 2015: Wochengeld wird hinzugerechnet!), kann dein Partner/dein Mann den Alleinverdiener-Absetzbetrag für 2015 und 2016 angeben. Falls du alleinerziehend bist, kannst du für 2015 und 2016 den Alleinerzieherabsetzbetrag (egal ob du etwas verdient hast oder nicht) geltend machen. Du hast Glück, dass dein Kind im Juni geboren wurde, so kann dein Mann/Partner diesen Alleinverdiener-Absetzbetrag auch im Jahr 2015 angeben (sofern du eben nicht zu viel verdient hast) und unabhängig von deinem Einkommen für beide Jahre den Kinderfreibetrag geltend machen. Dafür muss nämlich mindestens 7 Monate lang Familienbeihilfe bezogen werden. Bei dir wäre dann nichts abzusetzen, da du wahrscheinlich nicht über die Steuergrenze kommst.

    Vielleicht ergibt sich ja eine "Negativsteuer"-Gutschrift, das wäre aber nur der Fall wenn du eben im Jahr 2016 auch aktiv erwerbstätig warst.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. :)
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