Mindestsicherung

Hallo
Ich möchte mich eben kurz vorstellen und hoffe auf Beantwortung folgender Frage
vielelicht hat ja jemand Ahnung wie die Sachlage diesbezüglich aussieht!

ICh 33j. Alleinerziehende von einer 2 jährigen Tochter lebe zur Zeit noch in Kärnten und ziehe in Erwägung wieder nach Wien ( wenn meine karenz ausläuft) zu meiner Mutter zu ziehen.
derZeit beziehe ich aufstockend notstandshilfe da das Kinderbetreuungsgeld ,welches ivh novh bis ende September beziehe, nicht ausreicht und es mir zusteht, da ich allein in klagenfurt gemeldet bin.
Wie ist es aber wenn ich mich bei meiner Mutter anmelde die eine Eigentumswohnung hat, jedoch Mindestpensionistin ist.
Weiss jemand ob ich dennoch Anspruch auf Mindestsicherung hab auch wenn wir gemeinsam gemeldet sind oder ob ich mit Abzügen rechnen muss.

Leider mag mir das Amt keine Auskünfte erteilen und ich hab sorge, dass wenn ich mich plötzlich in wien anmelde keine oder sehr geringe Bezüge erhalte und kaum über die Runden komm.
bezahlen müsste ich grad mal 180euro, also die Hälfte der betreibskosten die wir und teilen würden.
Wäre wahnsinnig dankbar auf kompetEnte Einschätzung und Hilfestellung
liebe grüsse alex

Kommentare

  • Da spielen so viele Dinge mit rein - jedes Bundesland hat eigene Gesetze zur Mindestsicherung, die Wohnungsgröße und ähnliches werden auch oft eingerechnet, das Haushaltseinkommen von euch beiden wird berücksichtigt, für Kinder gibts wieder höhere Sätze... Ich glaube kaum, dass das jemand hier kompetent einschätzen kann, falls nicht zufällig jemand am Amt arbeitet ;) Das kann dir eigentlich nur das zuständige Bezirksamt/Magistrat berechnen befürchte ich.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 21. 06. 2017, 15:36
    Wien ist derzeit noch das einzige Bundesland, wo 2 erwachsene Personen, die in keiner Partnerschaft leben, sondern eine WG bilden, auch als 2 Bedarfsgemeinschaften gelten und somit jeweils gesondert Mindestsicherung beantragen können. Die Eigentumswohnung der Mutter könnte ev ein Knackpunkt sein, weil das Amt da nach ca. einem halben Jahr ins Grundbuch gehen kann -falls es das noch nicht ist, wenn Deine Mutter Pensionsaufstockung über die BMs kriegt.
    Idealerweise erkundigst Du Dich jetzt schon beim für Deinen zukünftigen Wohnbezirk zuständigen Sozialzentrum .
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