2. Karenz - Kein Anspruch auf Stundenreduzierung?

Mia18Mia18

2

bearbeitet 14. 06. 2017, 19:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich habe frage an Euch. Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich bin jetzt in Karenz (zwei Jahre) und sollte dann arbeiten gehen aber bin wieder schwanger. Wenn ich für zweites Kind wieder 2 Jahre in Karenz bleiben werde stimmt dass das ich nicht mehr den Anspruch habe auf Stundenreduzierung??? (Ich darf nicht zwischen den Schwangerschaften arbeiten gehen weil ich schon in Mutterschutz werde.)
Ich bin in der firma ab August 2013 und erstes Kind habe ich in November 2015 bekommen.
Liebe Grüße, Mia

Kommentare

  • Natürlich kannst du nach der 2. Karenz auch Teilzeit arbeiten, also weniger Stunden, falls du das meinst. Du musst das mit deinem Arbeitgeber ausmachen.
  • Hat man nicht erst nach 3 Jahre firmenzugehörigkeit auf elternteilzeit? Ich weiß nicht ob die Karenzzeit auch dazu zählt.
  • Ja, eben das weiß ich nicht ob man erst nach zwei oder drei Jahren den Anspruch hat auf Teilzeit.
    Ich habe ein mal gehört aber bin nicht sicher ob das wirklich so ist dass Arbeitsgebiet nicht einverstanden sein muss wegen Teilzeit wenn die Zeit nicht erfühlt ist.
    Dann muss man wie im Vertrag steht (im meinem Fall Vollzeit) arbeiten oder selber kündigen.
    Danke an alle die geantwortet haben.
    Liebe Grüße, Mia
  • FairyFayFairyFay

    1,138

    bearbeitet 15. 06. 2017, 14:38
    Ich glaube, dass die Karenz schon zur Zeit dazu zählt. Vielleicht fragst mal bei der AK nach. Mutterschutzzeit müsste auf jeden Fall zählen, den die gilt ja auch für Urlaubsanspruch.
    Aber es gilt nur ab einer gewissen Mitarbeiterzahl.
  • KaNiKaNi

    2,225

    bearbeitet 15. 06. 2017, 16:07
    Teilzeit bzw weniger Stunden arbeiten und Elternteilzeit ist nicht ganz das gleiche. Elternteilzeit ist möglich ab 3 Jahre Firmenzugehörigkeit und min 20 (bin nicht sicher) Mitarbeitern. Ich denke Karenzzeit zählt dazu, kann es aber nicht garantieren
    Dazu kommt Kündigungsschutz bis zum 4. LJ vom Kind bzw erweitert bis ca zum Schuleintritt. Firma muss zustimmen. Zweimal kann man die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden ändern, bei einer weiteren Änderung würfe es ein anderer Vertrag werden.

    Weniger Stunden Arbeiten kann man immer wenn die Firma zustimmt. Kein Kündigungsschutz, nicht an Firmengröße gebunden. Normaler Arbeitsvertrag.

    @claudsch1980 kann vielleicht helfen
  • Karenz zahlt zu den Dienstjahren dazu, ja. Max 2 Jahre, also die gesetzliche
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum