KBG + Urlaubsgeld

Hallo!

Ich bekomme jetzt nach meinem Mutterschutz noch fast 6 Wochen Urlaub ausbezahlt, jedoch habe ich jetzt am Konto gesehen, dass ich KBG auch schon erhalten habe. Dies darf so nicht sein, oder?
Als wir den Antrag für das KBG ausgefüllt haben, hat mein LG extra noch bei der GKK angerufen um nachzufragen, ab wann wir das KBG anfordern sollen, da ich noch Urlaub danach habe, und die meinten „ab Geburt“.
Aber wenn ich Urlaubsgeld erhalte, ist das ja so, als ob ich arbeiten gehen würde und darf somit kein KBG beziehen (Zuverdienstgrenze).

Ich habe nun die Sorge, dass sie uns das KBG sperren könnten.
Versteht jemand was ich meine und kann bestätigen, dass ich nicht beides erhalten darf?

Reicht es, wenn ich nächste Woche mal bei der GKK anrufe und den Sachverhalt schildere?

Vielleicht kann mir ja @claudsch1980 weiter helfen?

Danke

Kommentare

  • @tormenta gleichzeitiger Bezug ist kein problem solang du die zuverdienst grenze nicht übersteigst. Welches Modell hast du denn beim kbg genommen? Sofern es nicht das eakbg ist (da gilt geringfügigkeit) geht es sich möglicherweise aus.
    Außerdem zählt ein nicht volles Monat kbg Bezug nicht zur Berechnung.
    Am besten wäre es du wendest dich an die arbeiterkammer. Die können dir genau ausrechnen was deine zuverdienst grenze monatlich ist. Dann weißt ob du weitere Schritte unternehmen musst.
  • Danke für deine Antwort. @claudsch1980
    Ich habe das eaKbg.
    Es gab für drei Tage im Oktober KBG sowie Urlaubsgeld. Den Lohnzettel für November habe ich auch schon und ich bekomme knapp über 2000 Gehalt bzw. halt Urlaubsgeld. Soll ich bis 10. warten ob ich für November auch KBG bekomme und mich dann erst bei der GKK melden? Oder lieber schon vorher? Und vor allem, kann uns jetzt etwas "passieren"? Wir haben doch extra vorher angerufen.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 26. 11. 2016, 14:21
    @tormenta
    Okay wenn nur 3 tage dann ist das egal aber du bekommst sicher auch kbg im November und da verdienst du mit Gehalt zuviel.
    Ich würde also an deiner stelle unbedingt bei der gkk anrufen.
    Es gibt ein Formular da kann man das kbg für ein Monat aussetzen ( bekommt es aber nicht hinten dran gehängt!)
    Ich weiß jetzt nur nicht bis wann man das abgeben muss ...

    Darf ich fragen wieso du dir jetzt Urlaub auszahlen lasst? Ist beim eakbg leider ganz schlecht wenn es über ein Monat ist ...
    Ich hab damals die urlaubstage am ende verbraucht. Also nach meinem kbg. Bin somit länger bezahlt daheim geblieben.
    AbEr das kannst jetzt natürlich nicht mehr umändern :|
  • Mir wurde eigentlich keine Wahl gelassen. Es hieß damals ich muss den Urlaub gleich nehmen und kann ihn nicht erst später haben (wäre von uns so geplant gewesen). War dann ziemlich überrumpelt am Telefon. Selbst schuld...
  • @tormenta na geh das is schade weil du ja so eigentlich gar nix davon hast.
    Ruf mal sicherheitshalber bei der gkk an und erkundige dich. Die muss es ja auch im System drin haben (sowohl kbg und gehalt) und kann dir da hoffentlich noch was machen.
  • Werd am Montag mal anrufen.

    Ich ärgere mich so sehr... über mich, weil ich das so hingenommen habe und über die Dame von der Personalvertretung oder was immer das war, die mir eine falsche Auskunft gegeben hat und wir jetzt Geld verfallen haben lassen.
  • Also des ist echt voll sch*** von deiner Fa. So hast du echt nix davon. Du verlierst somit kbg. Und nachher waers ev schoen wenn du mit deinem mann ev in karrenz gehen koenntest.

    Naja kann man leider eh nix mehr machen. Aber i wuerd mi da auch aergern.
  • Naja, ich würde mal nachfragen, ob die Firma das rückabwickeln würde. Bei uns wäre das durchaus möglich, wenn auch aufwändig. Ich vermute, sie wollen sich nur die Arbeit mit der Rückstellung/Administration sparen. Vielleicht ist dort ja jemand gnädig, wenn Du Dein Problem erläuterst?
  • Ich glaube nicht, dass sich da noch etwas machen lässt. Habe den meisten Urlaub jetzt ja schon "konsumiert".
    Bin bei der Gemeinde Wien angestellt.

    Es ist ja auch so schlimm, dass man sich auf keine Aussagen mehr verlassen darf. Egal welcher Bereich, am besten wendet man sich noch an jemand zweites und dann drittes.
  • Hab schon bei der GKK angerufen. Wurde zweimal weiterverbunden und es waren wirklich alle sehr nett.
    Also im schlimmsten Fall müssen wir es für zurückzahlen, sonst passiert uns nichts. Die Überprüfungen finden stichprobenartig statt und es kann auch sein, dass ich gar nicht geprüft werde. Momentan werden Fälle aus 2012 bearbeitet. Generell kann es 6 - 7 Jahre dauern.

    Ich bin jetzt mal beruhigt, dass es nicht direkt Probleme gibt, aber rechne damit, dass wir es in ein paar Jahren zurückzahlen werden müssen.
  • @tormenta sehr gut! Dann drück ich die Daumen :3
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