Karenz im Ausland?

bearbeitet 24. 11. 2016, 23:51 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir helfen könnt, da mein Fall ein bisschen "speziell" ist.
Nun bin ich zum ersten Mal schwanger und habe ein paar Fragen bezüglich Karenz und KGB.

Mein Mann lebt derzeit in der USA und wird voraussichtlich noch die nächsten 1-2 Jahre beruflich dort verbringen.
Natürlich möchte ich ihn während meiner Karenz (einkommensabhängiges Modell, 12 Monate) so oft und so lange wie möglich besuchen.

Weiß jemand, wie lange ich mich im Ausland aufhalten darf, ohne Anspruch auf KGB zu verlieren?

Bin sehr dankbar für eure Hilfe!

LG

Kommentare

  • Eine Freundin von mir verbringt ihre Karenz bei ihrem Mann in Warschau, wril er dort für 2 Jahre beruflich tätig ist, scheint kein Problem zu sein.
  • So lange du alle mutter kind pass untersuchungen machst ust das aus Ö sicht ok.
    Lg
  • Nein, da wäre ich vorsichtig! Während KBG Bezug muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein! Hab einen Fall im Bekanntenkreis wo der Partner im Ausland war und die GKK Zweifel hatte! Die mussten dann Beweise vorlegen, dass der Lebensmittelpunkt von Ihr und ihrem Kind in Ö ist....Z.B. Handyrechnung, Miete, Bankomatauszüge....sonst hätte die GKK das Geld zurück verlangt. Und von der Versicherung wurde Sie auch gleich abgemeldet bis die Sache geklärt war. Das war sehr heftig!
    Snoopy
  • Ich habe nicht vor die gesamten 12 Monate in den USA zu bleiben, da meine Familie in Österreich ja auch teilhaben mag am Babyglück ;-)

    Meine Wohnung, Wohnsitz, Handyvertrag usw. würde alles bestehen bleiben, weil ich nicht vorhabe in die USA auszuwandern -eher im Gegenteil, sobald mein Mann beruflich die Möglichkeit hat, kommt er nach Österreich.

    Ich stelle mir einfach die Frage, was "Lebensmittelpunkt" bedeutet bzw. wie lange ich mich im Ausland aufhalten darf, um das KBG nicht zu verlieren?
  • Kann man sich da bei einer offiziellen Stelle informieren?
  • swirl30 schrieb: »
    Eine Freundin von mir verbringt ihre Karenz bei ihrem Mann in Warschau, wril er dort für 2 Jahre beruflich tätig ist, scheint kein Problem zu sein.

    das gibt mir Hoffnung :-)
  • Bei der Arbeiterkammer. Aber das mit dem Lebensmittelpunkt stimmt. Da geht es nicht nur um so fixe Dinge wie Wohnsitz und Arbeitsstelle sondern tatsächlich um die alltäglichen Dinge. Wo findet das Leben mit dem Kind tatsächlich statt, wo ist man verankert und wo nur zu Besuch. Aber die Anwälte der Arbeiterkammer können sicher Auskunft geben, auch wenn das keine eindeutige Definition sein wird.
  • Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in österreich, damit es Kbg gibt.
    Da solltest du wirklich aufpassen.

    Gibt in OÖ einen fall, da musste das gesamte Kbg zurückgezahlt werden.

    Dass deine Wohnung weiterhin in ö läuft oder dein Handy, sind kein hinreichender Beweis.
    Vor allem würde ein Blick in euren Reisepass reichen um dann festzustellen, dass ihr überwiegend im Ausland wart.

    Und es wäre dann das gesamte Geld zurück zu zahlen und nicht nur für die Monate die ihr in Amerika wart.

    Wenn dir das Kbg aberkannt wird, dann bist du auch nicht versichert.

    Was anderes wäre es, wenn du zb 2 Jahre in Karenz bist um nach Ende Kbg ins Ausland fährst.
  • Hm das bringt mich auf eine Idee. Wie lang willst du denn in Karenz sein und welches Kinderbetreuungsgeld nimmst du?
    ich glaube es wär auch möglich dass du das Kinderbetreuungsgeld erst später beantragst. Wenn du zB länger als die Bezugsdauer in Karenz bist. Da wär dein Mann dann vielleicht wieder in Österreich und du vorher nicht eingeschränkt?
    Ich bin mir da aber nicht sicher... nur so als Idee.
  • miss87miss87

    2,775

    bearbeitet 25. 11. 2016, 15:01
    Ich würde einfach direkt bei der Krankenkasse fragen, die bezahlt ja auch das Kbg also müssen sie wissen wie des ist! =)
  • Also ich würde das einkommensabhängige KGB mit 12 Monaten nehmen...

    Aber angenommen man fährt während der Karenz auf Urlaub...wie lange darf man sich denn dann am Urlaubsort aufhalten? ;-)

    Werde mich aber am Besten wirklich einfach bei der Krankenkasse erkundigen!

    Danke für eure Hilfe/Tipps!
  • Also das mit kbg erst spaeter geht net. Weil du es ja bis zB zum 12 Lebensmonat bekommst und nicht 12mo lang.

    Wuerd mich echt gut erkundigen. Und wenn du das ekbg nimmst kannst ja ab dem 1ten geburstag ohnehin machen was du willst weil dann der kbg bezug endet.
  • adumoah schrieb: »
    Also ich würde das einkommensabhängige KGB mit 12 Monaten nehmen...

    Aber angenommen man fährt während der Karenz auf Urlaub...wie lange darf man sich denn dann am Urlaubsort aufhalten? ;-)

    Werde mich aber am Besten wirklich einfach bei der Krankenkasse erkundigen!

    Danke für eure Hilfe/Tipps!

    Hallo,

    Deine Anfrage liegt sehr lange zurück, würde mich aber über ein Update sehr freuen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation (Kindsvater in DE) und würde gerne während der Karenz in DE bleiben. Nun fordern sie aber Bankauszüge sowie Einzelgesprächsnachweise von mir, was mich sehr nervös macht da ich während dem Mutterschutz öfters in DE war. Wie war das bei dir?

    LG
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum