Kündigung durch Arbeitnehmer in der Karenz

Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte bitte rat!

Bin momentan noch in Kranz bis mitte Jänner 17! Jedoch möchte ich nicht zurück in meine alte Arbeit, da ich leider nicht mehr flexibel mit den Arbeitszeiten sein kann und mit meinem Chef lässt sich nicht reden, er möchte mir keine Arbeitszeiten geben dir mir entsprechen würden & auf Elternteilzeit hab ich auch kein Anspruch!

Jz bleibt mir nichts anderes übrig als zu Kündigen ( Einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages geht nicht, da geht mein Arbeitgeber nicht darauf ein )!

Kann ich werden der Karenz also zb 3 Monate früher Kündigen? Ich würd gern früher da ich die Kündigungsfrist von einem Monat nicht abarbeiten muss! Kann ich zb per 31.11 Kündigen? Hätt ich dan Anspruch auf Arbeitslosengeld? Habe vor meiner Karenz immer durchgehen gearbeitet? In der jetzigen firma bin ich seit 2014 beschäftigt bis heute ( von dem seit mai 2015 bin ich in karenz)

Bitte um Hilfe!
Danke

Kommentare

  • honeymaushoneymaus

    1,748

    bearbeitet 25. 09. 2016, 23:29
    Du kannst den Mutterschaftsaustritt wahrnehmen, den solltest du auch spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz bekannt geben und kannst dich dann auch beim AMS arbeitslos melden und hast Anspruch auf ALG.
  • Hallo,

    Danke für deine Antwort! Mach ich das schriflich? Also was schreib ich dann in die Kündigung rein? Wie eine normale Kündigung oder wie :/ , kenn mich da gar nicht aus :/ ! Wann muss ich mich dann beim Ams arbeitslos melden?
  • Beim AMS kannst du dich grundsätzlich melden wenn der Mutterschaftsaustritt vollzogen ist und du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst - denn du musst für das AMS verfügbar sein sonst kriegst kein ALG
  • Danke! Eine Betreuungsplatz hab ich und zur Verfügung steh ich auch!!!
  • Also wenn deine Karenz mit Mitte Jänner endet solltest du diese Woche noch den Mutterschaftsaustritt machen - bzw aller spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz, und das is ja eigentlich jetzt :)
  • Hallo! Bin neu hier und hab eine Frage:

    Darf man eine mündlich zugesicherte Stelle jemanden wieder wegnehmen, nur weil diese Person schwanger ist?

    Szenario:
    meine Lebensgefährtin und ich wissen seit ca. 2 Wochen, dass wir ein Kind bekommen. Sie ist momentan Lehrerin in Wien, wir kommen jedoch aus dem Burgenland und seit längerem versucht sie endlich einen Lehrer-Job im Burgenland zu erhalten.

    Wie es das Schicksal will, hat sie einen Tag nachdem wir von der Schwangerschaft erfahren haben ein Job-Angebot im Burgenland erhalten. Sie könnte bereits in einigen Tagen anfangen und müsse davor logischerweise ihre bisherige Stelle in Wien kündigen. Man muss dazu ehrlicherweise sagen: ihr Onkel (Bruder ihrer Mutter) ist in der Politik und hat dabei auch Beziehungen spielen lassen...

    Die Frauenärztin hat ihr geraten, das Jobangebot auf JEDEN FALL anzunehmen...

    Wir haben bereits unsere Eltern über die Schwangerschaft informiert - die Mutter meiner Freundin (Schwester vom Onkel) hat zunächst freudig reagiert und ebenfalls gemeint, dass Sie den Job annehmen soll und von der Schwangerschaft "offiziell" (es gibt auch noch keinen Mutter-Kind-Pass) noch nichts wisse bevor Sie die neue Stelle angenommen hat.

    Aufgrund des Zuspruchs von Familie und auch Frauenärztin hat meine Lebensgefährtin gestern in Wien gekündigt - diese Woche soll der neue Vertrag im Bgld unterschrieben werden. Zuhause wieder angekommen, sagt ihr ihre Mutter, dass sie ihren Bruder (Onkel meiner Lebensgefährtin) über die Schwangerschaft informieren wird, weil dieser sich so sehr für Sie eingesetzt habe und sie es ihm nicht verheimlichen will. Sie meint, an der mündlich zugesicherten Stelle wird sich trotzdem nichts ändern. Dennoch können wir nicht sicher sein und wir befürchten, dass meine schwangere Lebensgefährten schlussendlich ganz ohne Job dasteht! Weil durch die Kündigung in Wien ist sie für Wien als Lehrerin sozusagen "gesperrt". Sollte es mit Bgld. jetzt trotz Zusage nicht klappen haben wir ein Problem...

    Das pikante daran: wir sind auch gerade dabei unseren Wohntraum zu verwirklichen und haben einen Kredit aufgenommen. Dass die werdende Oma somit die finanzielle Sicherheit ihres Enkelkindes aufs Spiel setzt und riskiert, dass ihre eigene (schwangere) Tochter ohne Job dasteht, ist ihr herzlich egal. Sie meint "sie ist moralisch verpflichtet ihren Bruder (Onkel) über die Schwangerschaft zu informieren".

    1. Wir sind der Meinung es geht zum jetzigen Zeitpunkt NIEMANDEN etwas an ob wir ein Kind bekommen - wir haben lediglich unsere Eltern darüber informiert (im Nachhinein wohl auch ein dummer Fehler von uns)
    2. Das eine (Schwangerschaft) ist absolut privat und das andere (Job-Angebot) ist Beruf... soweit ich weiß, ist meine Lebensgefährtin zum jetzigen Zeitpunkt nicht verpflichtet ihre Schwangerschaft ihren (zukünftigen) Arbeitgeberbekanntzugeben.
    3. Wir sind extrem enttäuscht, dass die kommende Oma riskiert, dass ihre schwangere Tochter womöglich ganz ohne Job dasteht, v.a. mit der finanziellen Last die wir durch unser Wohnbau-Projekt haben.
    4. Einerseits können wir die "moralische Sicht" von ihr verstehen, andererseits ist es purer Zufall, dass dieses Job-Angebot endlich kam als wir von der Schwangerschaft erfahren haben. Aber prinzipiell hat sie nicht das Recht, über die Schwangerschaft ihrer Tochter zu berichten.


    Ich hoffe ihr könnt unseren Unmut verstehen und ich bitte um (ehrliche) Meinungen und Tipps.
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