Ich nehme an deine Kündigung ist gültig, frag aber bei der Arbeiterkammer nach.
Unvermittelbar? Warum? Ich wurde bei der ersten SS damals, als meine Wintersaison zu Ende ging, bis zum Mutterschutz in eine Werkstatt zum Schnitzen gesteckt, dass ich für das Wochengeld ein Einkommen hatte.
Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist soweit ich weiß befristet. Und ohne Einkommen gibt es auch, was ich weiß, kein Wochengeld.
Die Kündigung im neuen Job ist in dem Fall berechtigt, da man als Zahnarztassistentin hauptsächlich für das Röntgen zuständig ist, was ja für Schwangere schädlich/verboten ist.
Gerichtlich bist du auf der sicheren Seite. Livios Vater hat auch einen außergerichtlichen vorgeschlagen. Vertraust du ihm da wirklich, dass er seine eigene DNA einreicht?