Beim KBG Konto liegt die Zuverdienstgrenze NICHT bei 440€! Sondern 16.200€ Lohnsteuerbemessungsgrundlage pro Jahr - das sind je nach Lohnsteuer ca 900 bis 1000€ netto im Monat). Kann man sich ganz einfach im Zuverdienstrechner ausrechnen ob man drüber ist oder nicht.
Das KBG kannst du einmalig kürzen. Der Antrag muss mind 91 Tage vor dem jeweiligen Ende der alten UND neuen Variante gestellt werden. Somit bekommst du natürlich auch nicht alles auf einmal ausbezahlt sondern weiter monatlich mit deinem neuen Tagsatz.
Ich würde mich da ganz an den Bedürfnissen des Kindes orientieren. Klappts heute nicht, klappts morgen
Wir hatten eine Blitz-Eingewöhnung. Ich hab am 2. Und 3. Tag schon draussen in der Garderobe für 15 Minuten gewartet. Am 4. Tag bin ich schon für 20 Minuten raus und war ums Eck einkaufen. Und ziemlich rasch hat er dann auch schon dort Mittag gegessen. Aber eben nur weil es für mein Kind ok war.
@dreamypanda da kann ich im Großen und Ganzen zustimmen. Wobei ich es weniger als Strafe und mehr als Konsequenzen bezeichnen würde und die sind bestimmt für jedes Kind wichtig!!