Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch.
Sonderurlaub wird zwar für die Amtswege häufig genutzt muss aber nicht am geburtstermin selbst konsumiert werden und diesen Anspruch regelt der Kollektivvertrag. Nicht jede Branche hat diesen Passus.
Der Arbeitgeber hat die dienstfreistellung aus wichtigem Grund jedoch schon zu gewähren. Dann gibt es die Pflegefreistellung. Die bekommt man nach einem Kaiserschnitt und das wird vom Arzt eben auch bestätigt. Ein muss ist das jedoch nicht. Es obliegt dem DG ob er eine Bestätigung verlangt oder nicht. Die Kosten muss er dafür ja auch tragen.
Und sollte die Betreuung ausfallen vom Kind, dann darf man auch Pflegefreistellung nehmen auch wenn das Kind nicht krank ist, dafür muss es aber einen sehr wichtigen Grund geben warum man das Kind nirgends anders in Betreuung geben kann.
Pflegeurlaub gibt es natürlich auch einen maximalanspruch