sa_mi
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Alles klar, vielen Dank! !
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Hallo, ich meine die 4 Jahre Kündigungsschutz in der Elternteilzeit.Kündigungs- und Entlassungsschutz Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäfti…