minime2506
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Und wenn man schon mal verheiratet war, ist auch klar, dass man einen rechtskräftigen Scheidungs-Beschluss vorlegen muss. Ansonsten ist der Familienstand der Mutter verheiratet und der Ehemann wird als Vater eingetragen. Wenn man den Familienstand g…
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Kenn mich etwas aus bei den Behörden in Ö. 1. Wollen 2 Ö in Ö ein Kind beurkunden lassen, ist das Kind Ö - logisch. 2. Will ein D/Ö verh. Pärchen ein Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind zuerst nach Ö Recht beurkundet (=österr. Staatsangehörig…