corvus
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Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile darf sich arbeitsrechtlich max. 1 Monat überschneiden ! Der Bezug von KBG hat mit der Karenz nichts zu tun ;-) In eurem Fall wäre vermutlich das Beste wenn du die 2 Monate in denen du eaKBG haben willst…
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Der Antragsteller (also meistens die Mutter) muss mit dem Kind einen gemeinsamen HAUPTWOHNSITZ haben ! Der Hauptwohnsitz des Vaters spielt grundsätzlich keine Rolle ;-) lg
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Hallo Nana, in deinem Fall ist eine EU Verordnung lt VO 883/04 anzuwenden. Das heisst konkret das der Beschäftigungsstaat vorrangig für Auszahlungen von Familienleistungen zuständig ist. Sollte keine Beschäftigung einer der beiden Elternteile vorl…
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Hallo Nana nicht nur dein Hauptwohnsitz ist relevant, sondern auch wo DU und der KINDESVATER arbeiten ! Unter Umständen musst du gar keinen HWS in Ö anmelden ;-) Aber dafür musst du mir noch Infos über HWS des Vaters und der Dienstverhältnisse gebe…
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nach dem Kinderbetreuungsgeld, für die restliche Zeit bis zur Wiederaufnahme deiner Arbeit bist du NICHT krankenversichert ! Du hast für die 4 Monate nur 2 Möglichkeiten: 1. geringfügige Beschäftigung mit einer §19a Versicherung (ca.53,10 € monatl.…