@kea
1. Du hast das recht vollzeit zurückzukehren.
2. Wenn du dann vollzeit arbeitest kannst du jede xbeliebige neue std Anzahl für die neue etz wählen.
3. Genau. Du bist ab Abgabe der neuen etz Kündigungsgeschützt. Maximal 4 Monate vor antritt bzw…
@firiel du musst dem ams nachweisen dass du Arbeitsbereit bist sonst gibt's da nix vom ams. Also brauchst du wen (privatperson oder kiga) der sich um dein Kind kümmert damit das ams dich vermitteln kann.
@sunshine2013 deswegen hab ich ja gemeint es hängt vom Zeitpunkt der geburt des 2. Kindes ab ... bei mir geht sichs auch nicht aus. Lässt sich halt nicht immer alles so gut planen :-)
@lama ... das hängt vom Zeitpunkt der 2. Schwangerschaft ab.
Also angenommen die geburt von Baby1 ist am 1.1.16 und du bekommst somit ekbg Bis 31.12.16
Ab 1.1.17 gehst du wieder Teilzeit arbeiten und bist dann frisch schwanger und das 2. Baby kommt …
@stefanie_tobias es kommt eben darauf an was du verdienst!
Lass dir das am besten bei der ak ausrechnen.
Jährlich mindestens 16.200 wobei das eben aliquot zu berechnen ist da du mit November anfängst.. damit da kein Fehler passiert am besten bei der…
@morgana Nein du hast schon wieder Anspruch drauf. Musst nicht aufstocken auf vollzeit ... du kannst die neue elternteilzeit std nur nicht höher machen als bisher.
Also angenommen du warst vollzeit. Bist jetzt in etz mit 20 std - die neue Vereinbaru…
@stefanie_tobias das kbg hört nicht automatisch auf, das musst du der gkk melden (da gibts auf der homepage ein Formular das heißt irgendwas mit "verzicht")
dein Arbeitgeber meldet dich nur wieder ganz normal an und zahlt dir deine Bezüge aus - dem …
SUCHE
Wickelbrett bzw stabile Wickelauflage
damits auf ein Gitterbett aufgelegt werden kann ...
hat wer von euch sowas und mag sich davon trennen? vorzugsweise Wien oder Niederösterreich :3
@sharky ja das ist eine Vereinbarung die man am besten schriftlich treffen sollte. also kein neuer Vertrag sondern eine Zusatzvereinbarung.
schau hier gibts ein Muster auf der AK-Seite: http://www.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/mutterschutzu…
da der Beitrag ja ursprünglich von mir war ;-)
kann ich nach 2 Jahren auch sagen - ja ich hab mir viele Gedanken gemacht und geplant und im Endeffekt kam alles ganz anders!
ich hab zwar meinen Job nicht mehr zurückbekommen (wurde wie oben erwähnt e…
@nati1990 rein rechtlich gesehen:
es gibt nach der Karenz eine Behalte-Frist (die steht in deinem Kollektiv Vertrag) im Normalfall ein Monat.
da du aufgrund der Betriebsgröße keinen Anspruch auf Elternteilzeit hast und diese somit nur vereinbaren kö…
@racingbabe das sind die tage der monate von denen du das einkommen nimmst.
In deinem Fall wäre das das Einkommen und die tage von Juli, August und September... Also 92 Tage (immer die letzten 3 vollen monate)
Mit der Auszahlung würde ich so um den…
@puma dann müsstest du deinen Chef oder das personalbüro fragen ob dein Mutterschutz was an dieser Zahlung ändert. Aber das wird - nehm ich an - eine rückwirkende Auszahlung sein oder?
@racingbabe es gibt hier ein tolles Beispiel wie es berechnet wird: http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.702205&action=2
Brauchst dann nur mit deinen zahlen umrechnen. Einen Rechner gibt's nur …
@puma ... das hängt davon ab ...
Wird dir monatlich etwas akontiert? Dann ja - denn es ist ein laufender Bestandteil.
Wird es tatsächlich nur einmal jährlich bezahlt dann kommt drauf an ob dein eintritt in den Mutterschutz zu einer schmälern der Za…
@tanja1993 das hängt mal grundsätzlich davon ab ob die gkk alle unterlagen hat die sie braucht!?
wenn alles da ist und bearbeitet wurde solltest du in den nächsten Tagen die erste Wochengeld Zahlung erhalten (alle 28 Tage plus paar Tage Bearbeitungs…
@jacky92 naja wenn du jetzt schwanger bist und im november einen neuen job beginnst geht sich das mit den 3 jahren nicht aus, also da musst schon bissl aufpassen.
@jacky92 ja wegen schwangerschaft darf man nicht gekündigt werden ... allerdings ist im probemonat keine Begründung notwendig und du bist in der Beweispflicht dass man dich wegen Schwangerschaft gekündigt hat (also eine haarige Gschicht)
Anspruch au…