@alina2014 es hängt bei dir eben davon ab ob du noch kbg beziehst wenn der mutterschutz beginnt (deinen angaben nach wär das ja so) oder eben nicht mehr.
da du kein aufrechtes Dienstverhältnis hast bist du nicht mehr in Karenz.
das heißt dein neuerl…
@alina2014 bist du offiziell in Karenz? also nirgendwo arbeitslos gemeldet?
dann ja - hast du anspruch auf wochengeld mit Tagsatz 26,15 (nach aktuellem Recht)
ab bezug von wochengeld erhältst du aber kein kbg mehr.
es müsste zb dein partner kbg für …
@bika ja es ändert sich dann nur die Höhe des Wochengeldes (siehe Stück weiter oben)
Ekbg ist dann möglich sofern das ursprüngliche Dienstverhältnis noch aufrecht ist.
@Calamarina wenn du Wochengeld haben willst dann musst du noch schwanger werden solang du kbg beziehst . Wenn du erst danach schwanger wirst gibt's nix mehr (außer du gehst dann wieder arbeiten)
@lila79 genau wie Grad für calamarina erklärt :-)
Zwe…
sagt mal wie bringt ihr euer Kind dazu Handschuhe anzuziehen !?
bei meinem 2jährigen artet das in Gebrüll und Tobsuchtsanfall aus ...
letztes Jahr im Winter wars kein Problem aber jetzt hat er wohl schon zuviel eigenen Willen ;-)
hast du zufällig Winterstiefel in Gr. 26 (für nen Bub oder neutral)
und Mädls sachen in 62/68 ... die Bilder die noch da sind - die sachen gibts noch?! dann schau ich mal durch :-D
@christian_ wie schon im andern thema erklärt - für das selbe Kind ist ein gleichzeitiger Bezug von Wochengeld und kbg nicht möglich - mit der einzigen ausnahme wenn das wochengeld niedriger als das kgb ist (da gibts dann eine Differenzahlung)
es ha…
@123emma meine mama machte das auch :-D
dann hab ich ihr gesagt wir gehen das nächste mal gemeinsam einkaufen ... somit hatte ich die kontrolle drüber was sie kauft ;-) so funktionierts konfliktlos!
@christian_ ich hatte diesen Fall noch nicht ;-)
konnte jetzt aber nachlesen:
da es hier um das gleiche Kind geht - nein ein gleichzeitiger Bezug von Wochengeld und KBG ist nicht möglich (auch wenn es 2 Elternteile sind - aber es ist ein und das se…
@jedrek dann hat sie - aufgrund dessen dass sie jetzt kein einkommen hat - keinen anspruch auf neuerliches Wochengeld.
das KBG gibts dafür dann ab Geburt.
@jedrek anspruch auf kbg - auf jeden fall (sofern anspruch auf familienbeihilfe?!)
anspruch auf wochengeld - hängt nicht von der karenz ab sondern vom kinderbetreuungsgeld. wie lang hat sie geld bezogen?
@Kate_87 @delali im floridsdorfer Hallenbad wird es nicht im normalen Becken abgehalten sondern im "lehrschwimmbecken"
Da wird sogar die Garderobe geheizt :-)
@delali also 2 Tage spielen da keine Rolle ;-)
bei diesen 3,5 Monaten ist es ein ca. Wert, dass man halt keine Kids mit 2 Monaten schon anmeldet ... ob die 3,5 Monate jetzt einen Tag früher oder später sind ist (im Normalfall) egal
ich selbst kenn …