@SDL611 laut Gesetz sind Zeiten des Mutterschutzes und der karenz während einem aufrechten Dienstverhältnisses einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.
Wenn das Gesetz so bleibt (man weiß ja nie) dann muss dein neuer mutterschutz spätestens am 25.11. …
@Verenann also verlängern kannst du den kbg Bezug nicht. Diese plus Monate gibt's nur wenn der partner beantragt.
Anspruch hast du dann wieder ganz normal auf wochengeld und kbg. Für kbg musst du neuen Antrag stellen.
Sobald du Wochengeld bekommst…
@Nicole_ Nein nach diesen 14 Tagen kannst nix mehr ändern. Du kannst nur drauf verzichten. Aber da kriegst deshalb nicht mehr in den andern Monaten ...
@Nicole_
Seit 1.1.2014 können Eltern einmalig die Variante des Kinderbetreuungsgeldes binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag des tatsächlichen Einlangens des Antragsformulars (Eingangsstempel der Krankenkasse) ändern.
Die Antragsänderung muss vom antrag…
@eva1212 dein neuer mutterschutz muss mit Ablauf der 2 jährigen karenz beginnen.
Wenn du dazwischen arbeiten gehst wird alles vom neuen Einkommen berechnet.
@eva1212 für erneutes eakbg zählt 2 Jahre arbeitsrechtliche karenz, wenn du mit deinem ag länger ausmachst verlängert das leider nicht die Frist! Und das gilt eben nur wenn du in Karenz ohne Einkommen bist.
@puma @sunsel ich glaub ihr redet von 2 verschiedenen Sachen :3
@puma meint wohl die zuverdienstgrenze fürs eakbg und @sunsel meint die 6000 Euro Grenze für den alleinverdiener.
Ihr habt beide recht :3
@willeinbaby natürlich nicht! Hättest es ja dann doppelt ... beim steuerausgleich dürfen nur kosten angegeben werden die dir tatsächlich entstanden sind. Wenn du was von der Versicherung zurück bekommst hast du ja keine Kosten mehr. Außer einen ev…
@talulast bezugsauszahlende stelle ist ohne Wochengeld und ohne kbg. Also wenn du nicht Job gewechselt hast unterm Jahr dann 1.
Den freibetragsbescheid musst du nicht angeben. Das war eine Info vom Finanzamt an dich die du eventuell beim Arbeitgebe…
@sunsel gilt meines Wissens nach nur für Grenzgänger oder?? ... aber ich lass mich gern eines besseren belehren :-)
Aber @bika soll mal rausfinden ob es nicht eh eine österreichische Firma war. Dann wäre das ganze komplizierte sowieso hinfällig.
@bika war es eine österreichische Firma und er wurde dorthin entsendet? Dann musst es in Österreich versteuern und der lohnzettel muss ebenfalls bis ende Februar beim Fa sein - das Einkommen wird zusammen gezählt und er muss Steuer nachzahlen.
Ist e…
@bika Firmen haben bis ende Februar Zeit alles zu übermitteln.
Wenn du im Ausland gearbeitet hast ist es die frage ob es hier überhaupt relevant ist. Hängt vom Land ab bzw wie es dort versteuert wurde (doppelbesteuerungsabkommen)