@sofia
Ich fühle mit dir mit.
Vom Jugendamt keine Alimente.
Du bist Freundin/ LG gewesen?
Vom zuständigen Pensionsträger für Kind - Waisenpension - Vaterschaft muss festgestellt werden
Was war der KV von Beruf? - dann geht es konkret.
Meldung auc…
einen Schritt bist ja jetzt weiter - dass Du Wochengeld bekommst, ist nun mal geklärt - das wurde Dir durch die GKK quasi doch auch bestätigt - (Wochengeld bekommt auch nicht jede!) nur die Berechnung ist noch unklar..
wenn du jetzt im Krankenstand ununterbrochten bist und dann auch bleibst, bist ohnehin versichert und wirst dann auch Wochengeld bekommen, wenn du vom Krankenstand in den Wochenschutz gleitest.
mit AMS hast du nix zu tun: wenn du nicht arbeitsfähig…
Die Finanz sieht quasi das Krankengeld von der KK als Lohn bzw. Gehalt, die du in dieser Zeit von Deinem DG bekommen hättest - und versteuert das ganz normal - die KK quasi als verlängerter Arm des Dienstgebers.
bei Arbeiter/Angestelltentätigkeiten werden von der KK beim Krankengeld nur 22 % LSt abgezogen - und dann im "Jahresausgleich" an die jeweiligen Sitution angepasst - und da kommt es doch öfter zu Nachzahlungen...
aber Achtung: nur die gehalts- und …
Brauchst das für eine/n Bekannte/n, der/die dich gebeten hat, so was zu formulieren?
reinschreiben, dass der Unterhalt herabgesetzt werden soll und Begründung dazu, warum das so sein sollte....
@Nici2: geh auf Jugendamt oder auf den Amtstag vom Gericht und gib das zu Protokoll - dh. Antrag auf Herabsetzung - mit Angabe der Gründen
ev. kannst das auch schriftlich machen und dann den Behörden übermitteln.
@Stephans_mum geh auf Jugendamt oder auf den Amtstag vom Gericht und gib das zu Protokoll - dh. Antrag auf Erhöhung
bzw. hast die Alimente direkt vom Heer bekommen? Dann frag doch bei Heeresgebührenamt nach, wieso Du nur diese Höhe bekommen hast?
stimmt, so lange man KBG bekommt, ist man versichert.
Bsp: nimmt man die 20 Monate KBG und 24 Monate arre Karenz: muss man schauen, wie man die 4 Monate zwischen KBG-Ende und Ende der arre Karenz versichert ist: zb. durch Mitversicherung
Bsp: nimm…
Vielleicht gibt es noch eine andere Beratungsstelle bei Euch, die Dir Wege aufzeigen kann, die Dir helfen kann: Vielleicht gibt es für das Kind monatlich Geld vom Staat bei Euch? Kannst Du Dich bei Deinem Mann mitversichern lassen?
Du hast also zu…
wow...
am besten nochmals informieren. - Geburtsprämie, Stillprämie... das gibt es in Österreich nicht.
PS:
Ist Deutsch bei euch eine vollvertige Amtssprache - oder nur Französisch?
@sofia: so wie Trude gemeint hat Misi:
aber wenn du vorher Schülerin warst, und dann ohne Arbeit bist und KEINEN Anspruch auf Arbeitlose oder Notstand hast, kriegst so und so kein Wochengeld, sondern ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld... (das unabh…
@mimi - du bist aus Deutschland - stimmts? - aber der Rat, dich nochmals zu informieren, ist gut...
@sofia und andere - Kinderbetreuungsgeld bekommt in Österreich jede/r, der hier und das Baby (!!!) seinen Hauptwohnsitz hat (grob gesagt).
@claudsch1980 hat schon recht:
Gleichzeitige Inanspruchnahme
Bei erstmaligem Wechsel der Karenz können die Eltern ein Monat gleichzeitig Karenz in Anspruch nehmen, wodurch sich die Maximaldauer der Karenz um ein Monat verkürzt. Sonst ist eine glei…
so ist das System, beides hat nix miteinander zu tun - aber krankenversichert ist nur durch den Bezug von KBG, oder man kümmert sich um Selbst- oder Mitversicherung.
@marizela @claudsch1980 hat es auch schon beantwortet. Es ist sicher besser, wenn du das schriftlich machst. Da hast du auch einen schriftlichen Beweis, wie lange du in Karenz gehen willst und gehst.
@marizela
du kannst bis zu 24 Monate (ab der Geburt - dh. 1 Tag vor dem 2. Geburtstag) arbeitsrechtliche Karenz nehmen und zu Hause bleiben - das geht in Ordnung, da kann sie NICHT sagen NEIN, wenn du 24 Monate zu Hause bleiben willst, dann melde da…
@LiLu13
wenn, weil 2 DG gleichzeitig:..., zwei oder mehrere hintereinander ist ok.
sonst: zur AK gehen, das Ganze ansehen lassen, ob das alles passt, ob du wirklich in einer Pflichtveranlagung drin bist (weil du ja 2 DG "gleichzeitig" gehabt hast, …
@LiLu13
ja, gleichzeitige Dienstverhältnisse sind meist der Grund
bzw. im finanzonline gibt es doch die Lohnzetteln zum Ansehen bzw. auch die Arbeitgeber...
schau dir da mal das Datum dieser Lohnzetteln an
Vor 25 Jahren war die Karenz und das Karenzgeld gekoppelt... und da war die "Karenz" zugesagt von der GKK...
setzte am besten ein Schreiben auf, dass du 24 Monate in arbeitsrechtliche Karenz gehst...
die Krankenversicherung bei der GKK um die 400 Euro pro Monat (kein Scherz), du kannst dich auf ca 100 Euro ermäßigen lassen, falls die Voraussetzungen zutreffen...
nein, wenn ein Kind da ist, muss der Partner bei der GKK nix bezahlen, nur wenn KEIN Kind da ist, dann muss der Partner für die Mitversicherung bezahlen.
Das ist sicher: du bekommst Wochengeld (8 Wochen vorher) und mindestens 8 Wochen nachher, im Anschluss Kinderbetreuungsgeld...Und fürs Baby Fam.Beihilfe ab Geburt
Alles andere (Fam.beihilfe für Dich und Halbwaisenrente ) sind Besonderheiten und dir…
Mehr Wochengeld als Lehrlingsentschädigung - das ist sicher
Und wegen Fam.b. für dich bei Fa nachfragen und wegen der Rente bei der zuständigen Pensionsanstalt - zumindest bis zum letzten Tag vor Beginn der Wochenfrist schon noch, ab dann ist es fr…
zu Pendlerpauschale:
nein, ein Tag ist zuwenig, auch wenn die einfache Wegstrecke mehr als 20 km ist (20 km pro Strecke müssen es sein, sonst gibt es ohnehin nix) - mindestens 3 Tage pro Woche muss der der Weg befahren werden, und dann wird das auc…
wenn du nur das KBG hast, und diesen Nebenverdienst , wird es wohl sein, dass Du keine Steuern nachzahlst.
nur die zuständige Sozialversicherung wird ihren Anteil verlangen
Meldungen bei freien DV und Werkvertrag müssen aber trotzdem von Dir gemac…
doch.... dem Finanzamt ist die max. Zuverdienstgrenze vom KBG egal, es geht ihm nur um die Steuern...
und was du dann bist, kommt auch auf deine persönliche Einkommenssituation darauf an: zb einen Cent mehr als Euro 730 Euro Verdienst im Jahr !!!!!…
wenn du auf Honorarbasis (freier Dienstvertrag bzw. Werkvertrag) arbeitest, musst du selbst die Meldungen an das Finanzamt machen - und eventuell auch der zuständigen Krankenkasse - bei Werkvertrag (bei freiem DV meldet der "Chef" das der GKK...)
Nein, es wird noch komplizierter, arre Karenz bedeutet quasi Kündigungsschutz. Wenn du 1,6 Jahre gehen willst - bitte, das ist möglich, und so lange ist man kündigungsgeschützt (max bis zum 2. Geb. des Kindes) nur: um den Kündigungsschutz zu behalte…
wie auch @claudsch1980 schon geschrieben hat, macht das normalerweise der DG;
aber wenn es Dich beruhigt, schreib ein Mail an die GKK, stelle alle Deine Fragen, die haben sicherlich auch eine Art "Karenzberatung", wie GKKs in anderen Bundesländern.
kleine Korrektur:
seit 2003 gibt es die neue Abfertigung:
und:
die Abfertigung beträgt nach 10-jähriger Dienstzeit: 4 Monatsentgelte
die Abfertigung beträgt nach 15-jähriger Dienstzeit: 6 Monatsentgelte
bei "Elternschaft"-Selbstkündigung jeweils…
Wenn du in NÖ beschäftigt bist, dann bist du NÖ Gkk versichert - und die ist auch für Mutterschutz und Wochengeld zuständig.
Und die Hauptstelle der NÖ Gkk ist in St. Pölten.