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Nein, stimmt nicht, du mußt dich aber trotzdem um eine 6monatige Krankenversicherung (nach den 30 Monaten), wenn du insgesamt 36 Monate (von Geburt an gerechnet) bleiben willst...
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wer das Kinderbetreuungsgeld bekommt ist kranken- und pensionsversichert und das Baby auch - also warum soll deine Mutter die Betreuung übernehmen- hat sie selbst (deine Mutter) bald keine Krankenversicherung mehr? ob du dann bei ihr als Mitversich…
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Ja, das ist es... Wo sollst dich denn mitversichern lassen, wenn es keinen gibt, wo man sich mitversichern lassen kann... @Wien: nachfragen bei der gkk, ob dir dann nachträglich die Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, falls du dich…
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warum 1 Monat - 4,33 Wochen ? vor dem Mutterschutz darfst schon noch arbeiten - - für das Wochengeld braucht man aber 26 "Beschäftigungswochen" und ob die Zeiten von SA angerechnet werden.... sehr fraglich... (viele bekommen immer noch kein Wochenge…
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ob du auf "jeden Fall" was bekommst, ist nie sicher (es kann durchaus sein, dass die Zeitspanne zwischen Kündigung (1. Kind) und Meldung zur Arbeitssuche beim AMS einfach so groß ist - dann gibt es nix) - aber informiere dich am besten.. @Mama36
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8 h sind geringfügig - aufgrund dieser Tätigkeit gibt es kein Wochengeld, die 8h/Woche sind fürs das Wochengeld ohne Bedeutung; aber weil du KBG beziehst, gibt es aufgrund des KBG-Bezugses dann Wochengeld - am besten bei AK und GKK nachfragen...
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Du hast eine Pauschalvariante? (dh. NICHT die einkommensabhängige Variante - nehme an, dass du das als Lehrling nicht gewählt hast) Dann dürfte dieser Betrag ok sein (bis ca. 1000 Euro)
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@TabbyMew Achtung: Waisenrente zählt auch zum Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld!!! und Lehrgeld auch - also aufpassen!
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nun, der Karenz-DG muss zu den 13 Wochen zustimmen; sicher gehen auch mehr als 13 Wochen (für KBG-Bezug kein Problem, wenn da die Grenze eingehalten wird)- aber dann geht die arre Karenz flöten - so wie im Link vom Arbeitsministerium beschrieben...…
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wochengeld wird üblicherweise im Nachhinein ausbezahlt.
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ab Geburt kann im Grunde jede ankreuzen - denn wenn man Wochengeld bekommt, "ruht" der KBG-Anspruch ohnehin...
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arre Karenz: Ende 1 Tag vor 2. Geburtstag des Kindes (wenn man die 2 Jahre nimmt)
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dann ab der Geburt KBG - einer der Pauschalvarianten (einkommensabhängiges eventuell auch....) - am besten zur GKK und AK -.... da kann ein Tag zwischen den Geburtsterminen der Kinder ausschlaggebend sein, ob nun diese Variante oder jene möglich ist…
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So ist es - und arre Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind im Grunde zwei unterschiedliche Dinge.... Schau beim Familien bzw. Arbeitsministerium auf die Homepage - da gibt es Infos zur arre Karenz http://www.bmask.gv.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/El…
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am besten bei GKK nachfragen, ob sich bei dir Wochengeld zeitlich ausgeht... (grundsätzlich sollten es 26 "Beschäftigungswochen" sein - Vollzeit zählt voll, Geringfügigkeit nur wenn du extra einbezahlt hast) Karenzgeld gibt es nicht; Kinderbetreuun…
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in diesem Post wird über den Unterschied von geringfügigen Dienstverhältnissen und vollversicherten Dienstverhältnissen diskutiert und mehrere Teilnehmerinnen haben ihre Beträge dazu gebracht - am besten den ganzen Post nochmals durchlesen bei weit…
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der Link http://www.babyforum.at/discussion/5481/zuverdienst-waehrend-karenz#Item_7 ist ok hier nochmals der Text: jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt: - habe ich arbeitsrechtliche Karenz? - - was bedeutet die f…
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Schau dir das an: http://www.babyforum.at/discussion/5481/zuverdienst-waehrend-karenz Sicher darfst zum kbg !!!!! mehr dazuverdienen, nur du riskierst, dass du deine arre Karenz (Kündigungsschutz) beim Dg verlierst - schau dir den Link an.
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@kampfschoki wenn du noch aktuell was mit dem AMS zu tun hast - dann ja, aber nach deiner Erzählung bekommst ja Kinderbetreuungsgeld - und hast nix mehr mit AMS zu tun, du bist nicht mehr arbeitssuchend noch arbeitslos - also nur GKK. und deinem Di…
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im Mutterschutz sicher, und dann gibt es eine Nachfrist - wie lange die bei dir ist genau bei der GKK erfragen... (Nach.frist nur, wenn KBG noch nicht bewilligt ist..)
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alles schon erklärt und noch früher hat es auch nur Karenzgeld mit 1 Jahr gegeben - und Karenzgeld haben auch nur Arbeiter und Angestellte bekommen, die die erforderlichen Beschäftigungszeiten zusammen hatten - sonst hat es NIX gegeben.... da hatt…
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dieses Formular dem Dienstgeber! und für das KBG ist die GKK zuständig!
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ruf beim DG an und sage ich wie lange du in Karenz bleiben willst, vielleicht hat er bereits ein Formular, das du ausfüllen sollst. oder: sieh dir diese Formular von der AK (Karenzmeldung) an, ausfüllen und an DG übermitteln: http://tirol.arbeit…
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gesetzlich sind es bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes; also wenn er die 30 Monate nicht genehmigt, bist schon verpflichtet.
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Für die Karenz wird du nie was von der GKK bekommen. Nur für das Kinderbetreuungsgeld.
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für die arbeitsrechtliche Karenz braucht du im Grunde NIX von der GKK. Du sagst dem Dienstgeber, wie lange zu Karenz haben möchtest.(24 Monate MUSS er dir geben, wenn du das möchtet, wenn du in Summe 30 Monate haben willst, musst du ihn bitten, dass…
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unter Punkt Werbungskosten
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Zuerst bei deiner Krankenkasse, den Rest, der nicht vergütet wird, ev als außergewöhnliche Belastung - nur hast ca. ein Bruttomonatsgehalt als Selbstbehalt.
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Und wenn nicht: vor dem 2. Geb. Beratungsgespräche bei Beratungstellen und AMS vereinbaren
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Warte mal ab, was die sagen, und dann kannst zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Lösung suchen. 24 Monate arre Karenz sind es mindestens. 30 Monate Kbg hast du sicher. Dein Jüngster ist jetzt 6 Monate. - vielleicht geben sie dir eh die 6 Monate...
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Verständlich, wenn man so ohne Antwort stehen gelassen wird. Gibt es ein zentrales Lohnbüro (wenn es mehrere Filialen gibt, wird es so was geben), wo man nachfragen kann, wann einem die schriftliche Bestätigung zugeht. Dann merken die, das es dir w…
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Hat dir die Firma die arbeitsrechtliche Karenz von 24 Monaten bestätigt? 30 Monate KBG--Bezug haben im Gründe nichts mit der arre Karenz zu tun. ob dir der Dg weitere 6 Monate freiwillig gibt, ist eine andere Sache und liegt in seinem Ermessen.
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So ist es auch vom mir gemeint: Ihr gehört zur Erdiözese Wien, und dann gibt es eine (oder eine zweite) Beitragsstelle, die zuständig ist.
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nur vom Kbg; geringfügig bist ja unfallversichert und krankenversichert durch das Kbg; von der Geringfügigen bekommen nur die ein Wochengeld (ca 9 Euro/Tag) , die die Selbstversicherung bei der GKK (55 Euro/Monat) gemacht haben - nur: diese Selbstv…
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persönlich Vorsprechen ist sicher gut. In NÖ kommt es nochmals darauf an, wo du wohnst.... bei den röm.Kath. gehört ein Teil von NÖ zur Erdiözese Wien und der andere Teil zur Diözese St. Pölten
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Kommt auf die Diözese an, in der man wohnt - die haben ganz verschiedene Richtlinien, manche verlangen Mindestbeiträge, manche nix...
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"dazuverdienen" tut man bei jeder Tätigkeit: Ist der Verdienst kleiner oder gleich der Geringfügigkeitsgrenze, dann ist es eine geringfügige Beschäftigung, Liegt der Verdienst über die Geringfügigkeitgrenze, auch nur einen Cent, dann liegt ein vol…
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http://www.babyforum.at/discussion/5481/zuverdienst-waehrend-karenz Zur Info - da gibt es einen eigenen Post.
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Bsp: du willst 5 Stunden pro Woche, das sind im Monat ca. 21,65 Stunden arbeiten. Dein Stundenlohn beträgt 9 Euro (zB bei Betrieb, Ak, Gewerkschaft erfragen, wie hoch der genau ist); du bekommst dann im Monat 194,85 Euro - Betrag liegt unter der Ger…
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Das sind 20 h pro Woche, dh in Summe um die 86,6 Stunden pro Monat bei einem Stundenlohn von 4,45 und der Auszahlungsbetrag wäre noch geringfügig
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Wenn du noch Geld für eine private Pensionsversicherung übrig hast... :) 55 Euro bei der Gkk - siehe Vorposten - dann ist es eine gesetzliche und keine private
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Wenn du mehr als geringfügig verdienst, und du als Arbeiterin/Angestellte gemeldet bist, dann hast du den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz ohne Zuzahlung. Bei Geringfügigkeit nur Unfallversicherung, man kann aber Kranken- und Pensionsversich…
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Ja, 20 h im Monat!!!!! In der Vorposten von mir ging es um 20 h pro Woche
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Bei 20 h wären es um die 4,45 Stundenlohn - und so tief ist kein Kollektivvertrag in Ö
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20 h mit Sicherheit nie und nimmer! Stundenlohn ist abhängig von deiner Qualifikation und Vordienstzeiten, zumindest was der Kollektivvertrag sagt. Dh je niedriger der Stundenlohn, desto höher die Stundenanzahl. Im Schnitt 8 Stunden pro Woche (nur …
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jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt: - habe ich arbeitsrechtliche Karenz? - - was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen, - und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die si…
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@JMarionL http://www.ams.at/sfa/14254.html Beruflicher Wiedereinstieg – Herzlich Willkommen (Überschrift steht so drauf! ) und http://www.ams.at/sfa/14097.html Kinderbetreuung und Kinderbetreuungsbeihilfe
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@JMarionL http://www.ams.at/sfa/14069.html Kinderbetreuung Finden Sie hier Informationen rund um die Kinderbetreuung und wie Sie dabei vom AMS unterstützt werden können (Info laut deren Homepage) Kinderbetreuungsbeihilfe Sie wollen eine Arbeit aufn…
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@JMarionL Zwei Beratungsstellen in I für Wiedereinstieg - vielleicht auch eine Möglichkeit Frauen im Brennpunkt Marktgraben 16 /II 6020 Innsbruck Terminvereinbarung unter Tel: 0512 / 58 76 08 beratung@fib.at www.fib.at Frauen aus allen Ländern Ku…
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Ja, bei Lg 10 Monate gemeinsamer Wohnsitz , bei Heirat ab sofort KV Bei der Krankenkasse vom Partner
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am besten bei der Geschäftsstelle der GKK anrufen - wie lange vorher man schon den Antrag stellen kann
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@sternchen83 kann sein, dass auch nix vom Arbeitgeber bekommst, geht meist alles elektronisch von AG zur GKK - dann einfach Antrag so bei GKK stellen






