MAR
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Für diejenigen, die nun bedingt durch das KBG NEU kein eKBG bzw. Wochengeld mehr erhalten, besteht eventuell eine Chance auf Entgeltfortzahlung gem. § 8 Abs. 4 AngG (6 Wochen) -> diesen Hinweis haben wir von der AK erhalten. Wenn dem nun so ist u…